Urlaubs Tip - Falls was schief geht....

  • Stichwort: Die neuen Fluggastrechte in der Übersicht

    Die neuen Rechte und Entschädigungssummen für Fluggäste im Detail. Sie gelten für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der EU.

    ENTSCHÄDIGUNG: Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie zwei Wochen vor dem Flug über einen Ausfall informiert. Wird der Kunden später unterrichtet, muss die Gesellschaft innerhalb genau bezeichneter Fristen einen zumutbaren Alternativflieger anbieten. Ansonsten ist ebenfalls die Entschädigung fällig.

    HÖHERE GEWALT: Die Airline braucht keine Ausgleichzahlungen leisten, wenn der Flugausfall durch höhere Gewalt außerhalb ihres Verantwortungsbereichs verschuldet wurde. Verbraucherschützer kritisieren dies als Schlupfloch, weil damit Verspätungen etwa mit schlechtem Wetter gerechtfertigt werden können.

    TICKETERSTATTUNG: Ist ein Flug überbucht oder wird er kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere zusätzlich zur Entschädigung den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Alternativ können sie sich auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten.

    HOTEL und MAHLZEITEN: Bei unvorhergesehenen Wartezeiten von mehr als zwei Stunden (bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern drei Stunden, bei größeren Entfernungen vier Stunden) haben Passagiere ein Recht auf Mahlzeiten und Erfrischungen sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Zudem muss die Airline ihren Kunden Telefonate ermöglichen. (mik)

    [URL=http://www.dw-world.de/dw/article/0,1564,1491667,00.html]Quelle[/URL]