Der Dicke und die Steuer..............?

  • Guten Morgen an Alle!

    Habe letzten Freitag meinen Steuerbescheid fuer den Dicken bekommen.........EUR 184.- pro Jahr?

    Wie kann das sein? Bei einem R5 mit 2,5l Hubraum und einem Kostenanteil von EUR15.44 pro 100cc sollte ich doch auf 386 Euro kommen oder nicht? Hat das nun was mit der LKW Besteuerung und irgendeinem neuen Grundsatzurteil zu tun oder wie oder was? Oder bekomm ich irgendwann eine Nachzahlungaufforderung, weil im Finanzamt wiedermal wer gepennt hat? :confused:

    Bin leicht verwirrt, freue mich allerdings (hoffentlich nicht zu frueh :D :D ) ueber dies Schnaeppchen!

    Gruss aus Remagen,
    Ezio



  • Mein erster Steuerbescheid dieses Jahr war auch noch über diese Summe, dass kam daher, weil mein erster Dicker (R5) noch nach Gewicht besteuert wurde.

    Mein mein jetziger Dicker und der erste auch noch das selbe Kennzeichen hatten, war es gleich 2 Fehler vom Amt.

    • Steuer noch nach Gewicht errechnet
    • Steuer noch nicht an neuen Hubraum angeglichen.


    Naja leider haben die es dann doch noch gemerkt, ich hätte mich nämlich eher nicht gemeldet.

  • Hallo EnziS,

    es gab aber im Mai bei uns folgendes in der Presse zu lesen:

    "Günstige Steuer für Geländewagen bleibt
    STUTTGARTER ZEITUNG ,10.05.2006 - Trotz einer Gesetzesänderung, deren Ziel es war, die Privilegien für schwere Geländewagen abzuschaffen, dürfen die Autos nach EU-Recht weiterhin günstig besteuert werden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Die Richter haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, weil die Einstufung des Geländewagens als Pkw den EU-Richtlinien widerspreche. Diesen zufolge gelte ein Geländewagen als "anderes Fahrzeug" nach dem deutschen Kraftfahrzeugsteuergesetz; deshalb sei, wie bisher, die günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden."

    Ob das schon umgesetzt ist und auch in anderen Bundesländern gilt ist mir aber nicht bekannt.
    Vielleicht ist der Steuerbescheid doch wieder richtig :o

    Grüße aus Ba-Wü
    Heike

  • Hehehehe - diesen Artikel hatte ich auch schon gelesen und auch deshalb ziemlich verwirrt.

    Was ist nun Recht was nicht, was stimmt faktisch was nicht. Jeder sagt was anderes und ist vom eigenen Standpunkt total ueberzeugt. Scheinbar gibt es also keine einheitliche Handhabe fuer dieses mittlerweile nervige Thema. Also machen wir es einfach so: Rueckstellung bilden und abwarten was das Finanzamt entscheidet. :wand:
    Wie einfach koennte das Leben doch sein.......

  • Tut sich wieder etwas in der Diskussion:

    Düsseldorf (rpo). Schwere Geländewagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen kommen auch weiterhin in den Genuss des Steuerprivilegs der günstigeren Gewichtsbesteuerung. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 8 V 2091/06 A).

    Die Düsseldorfer Richter befanden, dass die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. "Bei summarischer Prüfung ist es ernstlich zweifelhaft", ob die Steuerbehörde berechtigt gewesen sei, die Kraftfahrzeugsteuer durch den angefochtenen Bescheid zu ändern, heißt es im Urteil.

    Im konkreten Fall hatte sich der Besitzer eines Land Rover Defender gegen die höhere Steuer zur Wehr gesetzt. Die Richter gewährten ihm die Aussetzung der Vollziehung des höheren Steuerbescheides. Auch vor anderen Finanzgerichtes hatten sich in der Vergangenheit Besitzer schwergewichtiger SUVs gewehrt. Das letzte Wort hat nun wohl der Bundesfinanzhof. Bis zu einer Entscheidung sollten Geländewagen-Besitzer Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen, um von einem positiven Ausgang des Verfahrens zu profitieren.

    Für etwa 800.000 Fahrzeugbesitzer war nach der Umstellung der Kfz-Steuer ihr Gefährt drastisch teurer geworden. Bis zu neunmal höhere Steuern wurden mit einem Schlag fällig. Von der Abschaffung des Steuerprivilegs hatten sich die Bundesländer seinerzeit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erhofft. Dabei ging es bei der Initiative ursprünglich um Steuergerechtigkeit. Die offenkundig finanzkräftigen Besitzer großer Geländewagen sollten mit dieser Änderung eigentlich zur Kasse gebeten werden. Doch die neue Steuer traf auch Handwerker und Gewerbetreibende.

    Ein Steuerschlupfloch hatte es bis dahin möglich gemacht, dass die zahlungskräftigen Fahrer teurer Edelkarossen unverhältnismäßig wenig Kfz-Steuer zahlten. Der Trick: Eigentlich wurden die Luxusjeeps als Pkw genutzt, dafür wären zum Beispiel bei einem ganz normalen Modell 740 Euro Steuern fällig. Nun wiegen diese schweren Geländewagen aber mehr als 2,8 Tonnen. Damit konnten sie nach EU-Recht als Lkw versteuert werden und es fielen nur 200 Euro an.

    Quelle: rp-online.de 28.08.06

  • Zitat

    Zitat Amadeo:
    laut FA München wenden sie hier die Hubraumbesteuerung an.
    Ich weiß dennoch von Kollegen die jedoch aus BWürtemberg sind noch die Gewichtsbesteuerung angewendet wird.

    also die Gewichtsbesteuerung wird in BaWü anscheinend wieder angewendet, denn ich habe für 2005 und 2006 nach Hubraum bezahlt bzw. nachgezahlt.

    Ich werde aber beim nächsten Bescheid erst mal Widerspruch einlegen wenn er wieder nach Hubraum kommt.

    Gruß
    Heike

  • Hallo,

    ich soll dem Finanzamt in den nächsten Tagen 408,00 Euro nach Hubraum berechnete Steuern überweisen. Soll ich nun zahlen und Einspruch einlegen oder zunächst nur Einspruch einlegen? Haben wir einen Fachmann oder Juristen unter uns der mir einen Rat geben kann ?

    Gruß Rainer

  • Du kannst dann Einspruch gegen den Bescheid einlegen und die Aussetzung der
    Vollziehung beantragen, mit Hinweis / Aktenzeichen der Urteile aus Stuttgart und
    jetzt auch aus Düsseldorf.

    Einspruch geht bis 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids.

    Es sieht so aus, als wenn jetzt nach dem Düsseldorfer Urteil die alle zurückrudern.

    Nur ist es so, das sind Einzelfallentscheidungen und der FGH wird das grundsätzlich
    entscheiden und das kann noch dauern.

    Bis dahin wird dir das Finanzamt die Hubraum-Steuer abknöpfen, weil sie keine
    andere Gesetzesgrundlage haben, ausser du klagst selbst auch.

    Wer den Bescheid schon länger hat, sollte einen Antrag auf Änderung des KFZ-Steuer-
    bescheides einreichen. Dies werde ich auch gleich mal versuchen, mal sehen was
    dabei rauskommt.

    Günther

  • :winken: :winken:

    .........und was ist mit denen, die den Bescheid schon länger haben??
    Wir haben leider Einzugsermächtigung.
    Als wir dann anriefen und gefragt haben, ob es unter "Vorbehalt" geht, wussten sie nix davon.
    Sie meinten aber wenn sich die Gesetzeslage ändern würde, ginge das zuviel gezahlte zurück.
    Haben es aber leider NICHT schriftlich:klopf:

  • Zitat von WILLI65

    Als wir dann anriefen und gefragt haben, ob es unter "Vorbehalt" geht, wussten sie nix davon.
    Sie meinten aber wenn sich die Gesetzeslage ändern würde, ginge das zuviel gezahlte zurück.
    Haben es aber leider NICHT schriftlich:klopf:



    Das wäre natürlich von Vorteil für uns alle.

  • Hallo,

    Günther: Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat keine Aufschiebende Wirkung für den Einspruch.
    Du meintest sicher:

    • Einspruch gegen die Veranlagungsgrundlage (Hubraum) mit Hinweis auf die anhängigen Verfahren;
    • Antrag auf ruhen des eigenen Einspruchs bis zur höchstrichterlichen Entscheidung

    Du zahlst dann normal weiter und kannst Deinen Einspruch immer noch zurückziehen, wenn die hohen Richter anders entscheiden oder Dein Einzelverfahren durchziehen.
    Es ist eben auch eine Frage der Kosten.

    Gruß

    P.S. Dies ist keine Rechtsberatung. Ich habe es aber so gemacht und das FA hat dieser Regelung auch zugestimmt.

  • Hallo Leute lest bitte nochmal genau hier nach danach dürften sich die Fragen der letzten postings alle lüften.
    http://www.proallrad.com/wastun.php?modus=SUB%7C5%7C6#
    So und nicht anders gehe ich vor.

    Ich habe gestern meinen dicken zugelassen. Der Witz ist in München Land kann man nicht mal ein Auto zulassen ohne eine Abbuchung fürs FA zu unterschreiben sonst geht nix.
    Kein Problem heute früh hab ich die Abbuchung gleich wieder Widerrufen beim FA. So einfach ist das. Juristisch ist das völlig ok.
    Wer seinem Steuerbescheid nicht widerspricht bekommt nach einen Urteil auch kein Geld zurück so einfach aber lest einfach beim obigen Link nach da steht alles so drin.

  • Also ehrlich Leute, wir alle hier im Forum fahren Autos so um die 65000 und mehr je nach Motorisierung und Ausstattung, aber sich dann hinterher über die paar Euro Steuer aufzuregen das finde ich wirklich dumm, es ist ja nicht so das nur Touareg Fahrer Steuern zahlen, jedes andere Auto zahlt doch auch. Und das glaube ich muß auch mal ganz ehrlich gesagt werden, der touareg ist ja wirklich ein schönes Auto, aber 80 % und da zähl ich mich selber auch zu, fahren so ein Spaßauto doch nur um zu zeigen das man wer ist und auch eine dicke Brieftasche hat, oder kann mir auch nur einer hier erklären warum man sonst so ein unnützes Auto fährt, ausgenommen vielleicht diejenigen die in Berglandschaften leben.

  • Zitat von christa1063

    der touareg ist ja wirklich ein schönes Auto, aber 80 % und da zähl ich mich selber auch zu, fahren so ein Spaßauto doch nur um zu zeigen das man wer ist und auch eine dicke Brieftasche hat, oder kann mir auch nur einer hier erklären warum man sonst so ein unnützes Auto fährt, ausgenommen vielleicht diejenigen die in Berglandschaften leben.

    Willst du uns hiermit sagen, dass du jemand bist und-oder eine dicke Brieftasche hast? :denker:

    Ein unnützes Auto fährt? :wand:
    Was soll denn das wieder heißen? :stern:
    Was ist an dem Dicken denn unnütze, oder anders herum, was ist an Anderen nützlicher? :confused:

  • Zitat von christa1063

    Also ehrlich Leute, wir alle hier im Forum fahren Autos so um die 65000 und mehr je nach Motorisierung und Ausstattung, aber sich dann hinterher über die paar Euro Steuer aufzuregen das finde ich wirklich dumm, es ist ja nicht so das nur Touareg Fahrer Steuern zahlen, jedes andere Auto zahlt doch auch. Und das glaube ich muß auch mal ganz ehrlich gesagt werden, der touareg ist ja wirklich ein schönes Auto, aber 80 % und da zähl ich mich selber auch zu, fahren so ein Spaßauto doch nur um zu zeigen das man wer ist und auch eine dicke Brieftasche hat, oder kann mir auch nur einer hier erklären warum man sonst so ein unnützes Auto fährt, ausgenommen vielleicht diejenigen die in Berglandschaften leben.



    Also ehrlich Leut,

    • bitte was hat das mit dem Preis des Autos zu tun?
    • ob ich mit dem Auto zeige was ich bin, sollen andere beurteilen!

    Zur Besteuerung:
    hier hat die Legislative doch wohl ein Gesetz verabschiedet, dass der Judikative reichlich Angriffsfläche bietet.
    Ich glaube nicht, dass hier jemand über die Höhe der Steuer meckert.
    Der Verlauf dieser Gesetzesänderung und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit, schreit doch wohl zum Himmel.
    Der wahlberechtigte Bürger hat doch wohl das Recht, sich an Entscheidungen einzelner Finanzgerichte anzuhängen.
    Und bitte, warum fällt der Bundesfinanzhof nicht ein Urteil, sondern verweist die Klage an das Finanzgericht zurück.
    Wie bitte soll sich ein Bürger in diesem unseren Lande verhalten, damit er gerecht behandelt wird, wenn die Judikative sagt, dass dieses Gesetz "nicht rechtens" ist?

    Gruß