Sachmangelhaftung oder Pech gehabt?

  • Hallo TF,

    Ich fahre meinen Dicken nun ca 4 Monate und bin sehr zufrieden.
    Jedoch habe ich einen nervigen Mangel festgestellt :

    Bei Benutzung der Heckscheibenheizung wird mein Radioempfang vollständig gestört .
    Es ist nichts großes jedoch nervt es .

    Nach Rücksprache mit dem Händler verwies er mich auf einen Satz im Kaufvertrag :
    Mit der Übernahme bestätigt der Kunde das alle elektrischen Geräte funktionieren.(den genauen Wortlaut habe ich nicht parat)

    In diesem Sinne ist er der Meinung das die Nachweispflicht für ihn abgegolden sei ( d.h . Die Pflicht nachzuweisen das der Mangel nicht zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.)

    Sonst bin ich sehr zufrieden mit dem Dicken ..noch ein paar Daten zum Auto :

    EZ 12/04
    160.000 Km
    R5 TDI

    Danke für Tipps / Hinweise!

  • [...] Nach Rücksprache mit dem Händler verwies er mich auf einen Satz im Kaufvertrag :
    Mit der Übernahme bestätigt der Kunde das alle elektrischen Geräte funktionieren.(den genauen Wortlaut habe ich nicht parat)

    In diesem Sinne ist er der Meinung das die Nachweispflicht für ihn abgegolden sei ( d.h . Die Pflicht nachzuweisen das der Mangel nicht zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. [...]

    Hallo Break

    Diesen Passus im Kaufvertrag höre ich heute das erste mal ...

    ... muss ich vor dem Kauf eines PKW jetzt erst noch einen Crachkurs in Sachen Autoelektrik absolvieren?

    ... und wer um alles in der Welt schaltet im Mai noch die Heckscheibe ein?
    Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass dieser Fehler beim Kauf (Ubernahme) nicht erkannt wurde.

    Ich kann dir nur raten, sollte es nicht möglich sein sich mit der Werkstatt gütlich zu einigen, einen Anwalt aufzusuchen, um den Kaufvertrag auf diesen Punkt hin auf seine Richtigkeit prüfen zu lassen.

    Leider kann ich dir zum Fehlerbild selbst keinen Rat geben.

    PS: Es beibt zu Prüfen, ob es sich bei der Heckscheibe überhaupt um ein Gerät handelt...


  • PS: Es beibt zu Prüfen, ob es sich bei der Heckscheibe überhaupt um ein Gerät handelt...

    Die Heckscheibe sicher nicht, aber die Weiche zwischen den beiden UKW-Antennen, die gerne auch mal Dank Scheibenheizung spinnt.
    Habe ich auch, aber lange, lange nach Ablauf der Garantie.

    Wenn so ein Passus drin steht, wird der kaum für mehr Bestand haben, als für Radio, Klima, Licht und sowas. Sicher nicht für die Steuergeräte in den Eingeweiden des Fahrzeugs...

    Immerhin ist der Fahrer in diesem Bereich kein Sachverständiger.

    Eine Mängelrüge resp. -anzeige würde ich auf jeden Fall schreiben und Abhilfe fordern.

    Gruß

    Thilo

  • also so weit weiß fällt so eine formulierung unter die klauselverbote laut bgb .... haftungsausschlüsse (vor allem so allgemein formulierte) sind nicht gültig.... wenn da bei der beschaffenheit der ware etwas stehen würde wie: funktionsgemindertes radio (oderso) wäre das was anderes

  • In dem Thread steht die Frage offen ob es sich um eine Sachmangelhaftung handelt.
    Meiner Meinung nach sind solche Kommentare hier fehl, und ein"einwandfreier Radioempfang" sollte doch nach 10 Jahren noch möglich sein.

    P.s. Die Altersrechnung sollte von dir wiederholt werden, vll. Findest du ja den Fehler.

  • ..Du hast nur bestätigt, das die Geräte zum Zeitpunkt der Übernahme funktionierten, was ja auch so war. Wenn direkt vom Händler gekauft, müsste die Sachmängelhaftung schon greifen, da sich diese ja auch auf Defekte bezieht, welche sich innerhalb dieser Frist einstellen. Das meint, auch wenn es vorher funktioniert hat, aber in der Frist der Sachmängelhaftung defekt wird, sollte es abgedeckt sein.
    Anders ist es aber beim Kauf von Privat, Stichwort "gekauft wie gesehen" (..und entsprechendem Ausschluss im Kaufvetrag..)

    Viel Erfolg

    Achim

  • auch beim privatkauf sind diese klauseln unzulässig.... auch wenn jeder sowas unter seine ebay-auktion drunter schreibt..... es ist immernoch unzulässig... beim privatkauf muss der mangel bei gefahrenübergang (übergabe) bestanden haben beim händler greift die gewährleistung innerhalb der frist auf jeden fall.... so lange im kaufvertrag bei "BESCHAFFENHEIT" der mangel nicht festgehalten ist... ist dort nichts festgehalten so ist von ware durchschnittlicher beschaffenheit auszugehen...

  • 10 Jahre altes Auto kaufen und dann sowas bemängeln. :top:
    Da wundert man sich dann warum viele Händler nur noch neue verkaufen wollen, wenn es solche Leute gibt, die wegen Knistern zum Anwalt rennen.

  • Hallo,

    eine solche Klausel ist nicht unzulässig. Sie kann wirksam oder unwirksam sein. Unzulässigkeit ist hier die falsche Kategorie, finde ich.
    Sowohl im Bereich b2c (Händler an Privat) als auch bei c2c (Privat an Privat) muss die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft sein.

    Wenn der Händler argumentiert und dokumentiert, dass bei der Übergabe des Touareg keine technische Störung vorlag, dann hilft Dir in diesem Fall eventuell das Gesetz.

    Hast Du den Touareg zur privaten Nutzung erworben?

  • tschuldigung wegen der falschen formulierung....
    die klausel ist laut §307 bgb i.v.m. §308 und §309 bgb UNWIRKSAM (so hätte es damals in der klausur auch mehr punkte gegeben)
    und rhdT vielen dank für diese qualifizierten beiträge.... du bist der musterkunde eines jeden gebrauchtwarenhändlers...... "ähhh auto kaufen.... händler sagt alles heile..... zuhause ankommen..... ohhhh doch nicht alles heile...... egal weil ist ja kein neuwagen" wenn du wirklich so handelst wie deine beiträge es vermuten lassen, dann scheinst du auf geld und rechte beim kauf keinen wert zu legen. du legst auf radioempfang keinen wert? dann ist das deine sache. ich lege auf kurven fahren keinen wert. wenn also bei deinem gebrauchten die lenkung direkt nach dem kauf kaputt wäre fände ich das total übertrieben sich da zu beschweren.... wer ein 10 jahre altes auto als voll funktionstüchtig kauft, der kann halt keine funktionierende lenkung erwarten
    1. ist so eine einstellung ...... (setzte ein was du am passensten findest... nur nichts positives)
    2. seine meinung dann auch noch 2 mal kund zu tun ist mehr als .......... (gleiches verfahren wie oben)
    3. es ist sein RECHT das es funktioniert..... und es geht dich überhauptnichts an ob er es geltend macht oder ob er so doof ist (wie es manch anderer zusein scheint) und es nicht tut sondern lieber geld verbrennt...

  • Moin,
    mit dem ganzen Emotionsschrott kann man doch nichts anfangen?

    Sachmängelhaftung des Käufers:
    Gehe ich recht in der Annahme, dass der Fehler beim Kauf vorhanden gewesen sein muß?
    Gehe ich recht in der Annahme, dass die Beweislast, dass der Fehler bei der Übergabe nicht vorgelegen hat in den ersten 6 Monaten nach Kauf, der Verkäufer hat?
    oder
    Gehe ich recht in der Annahme, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf, das Gesetz unterstellt, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorgelegen hat?

  • in diesem fall würde ich sagen:
    1. nein
    2. ja
    3. ja

    was du beschreibst ist meineswissens bei einem kauf bei dem beide parteien keine handeltreibenden sind....
    so bald einer der beiden nicht als privatperson (ver)kauft hat für die mängel die in der gewährleistungsfrist auftauchen zu haften (außer verschleißteile)

  • Hallo zusammen,

    Ich habe da mal eine Frage
    und zwar ist mir am Wochenende wohl die Kardanwelle kaputt gegangen
    jetzt wollte der Händler den Wagen durch ein Unternehmen abholen lassen.
    heute kam keiner

    Gesetzlich muss ich ihm ja die Möglichkeit geben zum Reparieren

    die frage ist jetzt gibt es da eine frist bis wann das erledigt sein muss ich kann ja jetzt nicht tage warten bis da mal einer kommt und das Auto holt.

    (Wagen wurde nicht beim VW-Händler gekauft )

    Gruß

    Peter

  • Ich versuchs mal kurz.

    • Frist setzen
    • Wenn verstrichen, Anwalt einschalten
    • Nachfrist setzen (lassen)
    • Woanders reparieren lassen
    • (auf Zahlung klagen)
  • Moin
    Heute beim freundlichen gefragt Kardanwelle komplett mit Einbau 1200€

    der händler wo ich ihn gekauft habe stellt sich quer
    auto soll morgen abgeholt werden
    sollte ja heute schon geholt werden

    scheisse ist das ich dem Händler die Nachbesserung gesetzlich geben muss
    sonst hätte ich ihn heute schon bei vw abgegeben

    Wenn er ihn bis Morgen Mittag 11uhr nicht holt bringe ich ihn nach vw da weiß ich wenigstens das was richtiges eingebaut wird

    jetzt natürlich die Frage kann ich es einfach so machen
    ich habe dem Händler ja die Möglichkeit dann gegeben und wenn er Nicht aus den Hufen kommt ist doch nicht mein Problem
    oder ?

  • Hallo, weil sich Dein Verkäufer von Anfang an quer stellt, rate ich Dir zur Hinzuziehung eines RA.

    So, wie Du die Situation beschreibst, gehe ich momentan davon aus, dass der Verkäufer schon das Vorhandensein eines Mangels bestreiten wird.

    Sollten die kaufrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, gilt in etwa folgender Ablauf (ohne dass ich das verbindlich meine, gebe hier keine Rechtsberatung, sondern eine Einschätzung):

    Zunächst musst Du Deinem Verkäufer eine angemessene (im Zweifel lieber eine etwas längere als eine zu kurz bemessene - 3 Wochen?!) Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Dies würde ich dokumentieren, sodass Du diese Fristsetzung beweisen kannst. Darin solltest Du deutlich machen, was aus Deiner Sicht defekt ist und dass Du es behoben haben möchtest. Du solltest zudem in dem Schreiben/Fax zum Ausdruck bringen, dass Du den Wagen jederzeit nach Absprache zu Deinem Verkäufer bringen würdest.

    Sofern der Verkäufer Bereitschaft zur Untersuchung/Reparatur zeigt, musst Du ihm das Auto zur Untersuchung/Behebung des Mangels zur Verfügung stellen (Erfüllungsort der Nacherfüllung), d.h. an seine Adresse verbringen, wie angekündigt.

    Viel Erfolg!

    Grüße

    PS: inwiefern ist die Welle defekt? mit wie vielen km hast Du den Wagen erworben? wann war das?

    Beachte: das vorzeitige Austauschen des mutmaßlich defekten Teils ist riskant. erst recht in diesem Stadium.