MT-/AT-Reifen Verbot in Italien

  • Das Gesetz gilt aber nur für M+S-Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex bis Q (=160kmh). Gibt es so einen Reifen überhaupt für den Touareg?

    MfG

    Hannes

    Ja die gibt (gab) es. Manche der User hier müssten die Reifen auch noch montiert haben. Es gab mal einen entsprechenden Sammelkauf.Ausgeschlossen werden lediglich R-Z. Was ist dann mit den so beliebten H-Reifen?

    Ich wollte unsere User hauptsächlich auf diese Einschränkung hinweisen. Letztendlich muss sich jeder selbst schlau machen.

  • ..war das nicht so, das das Fahrzeug den Vorschriften des Landes entsprechen muss, in dem es zugelassen ist? Für eine Fahrt in die Schweiz musst Du auch keinen anderen Auspuff und einen langen 2. Gang ins Motorrad bauen....

    Happy Day

    Achim

  • ..war das nicht so, das das Fahrzeug den Vorschriften des Landes entsprechen muss, in dem es zugelassen ist? Für eine Fahrt in die Schweiz musst Du auch keinen anderen Auspuff und einen langen 2. Gang ins Motorrad bauen....

    Happy Day

    Achim

    Naja, nachdem man die Reifen wechseln kann gilt das in dem Fall nicht. Ist ja das gleiche, dass man im Winter in Deutschland (Ausnahme großes deutsches Eck) auch nicht mit Spikereifen fahren darf, in Österreich oder der Schweiz schon...

    MfG

    Hannes

  • Nachdem die H-Reifen bis 210kmh zugelassen sind, fallen die auch nicht unter das Verbot.

    Hallo zusammen,

    leider kann das neue Gesetz in Italien so nicht interpretiert werden - der montierte Reifen mit M+S Kennung muss mindestens eine Geschwindigkeitsklasse aufweisen, die gleich oder höher als die in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebene Klasse.

    Bespiel: ich fahre den TII V6 TDI mit angegebener Bezeichnung V (bis 240 km/h) bei einer Höchsgeschwindegkeit von 214 km/h, montiert sind "Grabber AT" in H (bis 210 km/h) und somit in Italien verboten :hopelessness:

    Hier noch eine weitere Quelle :zwinker:

    Grüße von Stephan :winken:

  • Das wäre dann dieser Abschnitt:

    Zitat

    wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit der Eintragung in den KFZ-Papieren übereinstimmt.

    Womit die Grabber zwar Traglast und Maße erfüllen, aber eben langsamer als die Eintragung wären und somit "raus".

    Was solls, gute Pizza gibts auch hier und Wein aus der Pfalz und Rheingau schmeckt auch :rolleyes:


    Grüße,
    Jürgen

  • leider kann das neue Gesetz in Italien so nicht interpretiert werden - der montierte Reifen mit M+S Kennung muss mindestens eine Geschwindigkeitsklasse aufweisen, die gleich oder höher als die in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebene Klasse.

    Na, dann würde bei mir der H-Reifen reichen, bei mir sind nur 207kmh als Höchstgeschwindigkeit angegeben.

    Hatte zu dem Thema erst letzte Woche ein Gespräch mit dem ÖAMTC-Juristen, der hat gemeint, dass es nur Reifen bis zur Geschwindigkeitsklasse Q treffen würde, aber ganz sicher war er sich da auch nicht, ob nicht manche Carabinieri das Gesetz anders auslegen. Auf alle Fälle ist das wieder mal ein typisch italienisches Gesetz, mal sehen ob die nicht noch bis zur Urlaubssaison Klarheit schaffen, da ja mehr als genug Österreicher das ganze Jahr mit Winterreifen fahren, und den Fremdenverkehr will man ja bekanntlich nicht einschränken... :D

    MfG

    Hannes

  • ... auf alle Fälle ist das wieder mal ein typisch italienisches Gesetz,....

    Hallo,

    bei dem ganzen Sicherheitswahn für alles ... dem Haftungs(auschluss)gedöns .. der gerne an den Hersteller geschobenen Verantwortungen ist eine Regelung, bei der die Reifen "genauso schnell" fahren können müssen wie das Auto schnell fahren kann, gar nicht mal so abwegig.

    LG
    james

  • Hallo,

    Der Einzige Grund für diese Einführung ist alle "richtigen" Offroader ( Landrover-Toyota uä.) von den derzeit noch legal zu befahrenden Schotterstrassen ( LKS, Assietta, Col des Sommelier uä.) zu vertreiben bzw. die Anfahrt zu den Ausgangspunkten deutlich zu erschweren!

    Die ganze Aktion ist nur eine kontinuierliche Fort- und Weiterführung der derzeitigen Geldeintreiberei des italienischen Staates!

    Es ist abzusehen das auch die "Stollenritter Fraktion" (Crosser) von dieser Aktion betroffen sein werden!

    Voriges Jahr hätte auch niemand gedacht das am Passo di Giau, mobile, also leicht umstellbare Radarkästen auf Betonfundamenten angebracht werden welche Motorradfahrer/Autos/MTB auf der einzigen "Geraden" aber mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehenen Strecke von hinten bergauf wie bergab blitzen und die Strafe regelmäßig zwischen 300 bis 350 Tage !!!! später zugestellt wird.
    Diese Kästen sehen dazu noch aus wie Mülleimer und sind natürlich in Ausweichen angebracht!

    Eine Warnweste für jeden Mitfahrer und ABSOLUTES Verbot eines Reserve Kanisters runden das "Angebot" nach unten hin zur Zeit (noch) ab.

    Somit kann sich jeder ausmalen was noch auf einen zukommt!

    SG

    6 Mal editiert, zuletzt von mjh (28. Mai 2014 um 07:14)

  • Voriges Jahr hätte auch niemand gedacht das am Passo di Giau, mobile, also leicht umstellbare Radarkästen auf Betonfundamenten angebracht werden welche Motorradfahrer/Autos/MTB auf der einzigen "Geraden" aber mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehenen Strecke von hinten bergauf wie bergab blitzen und die Strafe regelmäßig zwischen 300 bis 350 Tage !!!! später zugestellt wird.

    Diesen Radarkasten gibt es schon seit mind. 3 Jahren, da hat es mich dort mit dem Motorrad auch erwischt. Allerdings muss man die ja die nicht zahlen, da ja Italien kein Abkommen mit den EU-Staaten hat... :D

    MfG

    Hannes