Gespannstabilisierung

  • Hallo !

    Darf mein Touareg mit 2152 kg Leergewicht, einen Anhänger mit 2500 kg Gesamtgewicht, 100 km/h schnell ziehen ? Zulassung
    100 km/h für Anhänger vorhanden.
    Entspricht die Gespannstabilisierung damit der ISO 11555-1 ?

    Besten Dank für Eure Rückantwort.

    Gruss Uwe

  • Hallo.

    Nein darfst Du nicht.

    Eine der Voraussetzungen für 100km/h ist, dass das Zugfahrzeug mindestens das gleiche Leergewicht hat wie der Anhänger als zulässiges Gesamtgewicht.

    Wenn es knapp ist mit dem Leergewicht, dann hilft es auf die Waage zu fahren und das ermittelte Leergewicht eintragen zu lassen. Bei den von dir angegebenen Werten halte ich das aber für wenig ertragreich. Sind ja immerhin rund 350kg Differenz.

  • Servus,

    [...]Nein darfst Du nicht.

    Eine der Voraussetzungen für 100km/h ist, dass das Zugfahrzeug mindestens das gleiche Leergewicht hat wie der Anhänger als zulässiges Gesamtgewicht.[...]

    ich will keine Korinthen kacken, aber man sollte das in dem Fall beim TÜV vorführen.
    Mein Anhänger hat ein zGG von 2.000Kg und gem. Gutachten muss das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1.818 Kg aufweisen. Wenn das Fzg mit einem dynamischen Stabilisierungssystem ausgestattet ist (wie der Touareg), dann braucht es nur 1.666 Kg, somit immerhin bereits >340 Kg "Spielmasse".

    Ich empfehle somit, tatächlich bei der Prüfstelle vorzufahren und genau prüfen zu lassen, vielleicht reicht es ja doch :zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Hallo zusammen

    Da ich hier gerade etwas über die FS Klassen B / BE lese für das Fahren mit Hängern, mal eine Frage zum Verständnis:

    FS Kl III habe ich im April 1973 gemacht;
    der ist inzwischen auch neu umgeschrieben in Kl A1, BE und C1E

    Gehe ich nun recht in der Annahme, ich kann mit diesen eingetragenen FS Klassen jetzt Hänger bis 750kg ungebremst an den V8 TDI anhängen?
    Das neues Fahrzeug verfügt natürlich über die Gespannstabilisierung, die sich automatisch aktiviert?

    Ich denke mal so für mich, ja.
    Oder irre ich da und sollte beim TÜV etwas nachtragen lassen?

    Mit diesen neuen FS Klassen ist es wie mit dem Euro:
    die sind da, bleiben aber einfach fremd und ungewohnt. :D

  • ...Gehe ich nun recht in der Annahme, ich kann mit diesen eingetragenen FS Klassen jetzt Hänger bis 750kg ungebremst an den V8 TDI anhängen?
    Das neues Fahrzeug verfügt natürlich über die Gespannstabilisierung, die sich automatisch aktiviert?...

    Servus,

    mit der Klasse BE darf der Hänger so schwer sein, wie technisch (Anhängelast Pkw) möglich. Maximalgewicht der Kombination 7 Tonnen (Pkw max. 3,5 Tonnen, Anhänger ebenfalls max. 3,5 Tonnen).

    Selbst nur mit der Klasse B darfst Du sämtliche Hänger (auch über 750 kg) fahren, solange die Gesamtmasse der Kombination unter 3,5 Tonnen bleibt und die Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird. Für den Touareg mit 750kg Hänger wird das vermutlich aber nicht reichen.

    Ferner gibt es noch die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (neu!), mit der man mit wenig Aufwand dann Kombinationen bis 4250 kg fahren darf (Anhänger auch über 750kg).


    Sollten weitere TF ihren Führerschein umschreiben lassen wollen, lasst Euch auf jeden Fall die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 eintragen, sonst verliert ihr die Berechtigung der ehemaligen Klasse 3, Kombination bis theoretisch 18,5 Tonnen (max. 3 Achsen) zu fahren. Nachdem Du vermutlich schon weit über 50 bist, für Dich nicht mehr interessant, da für den Erhalt ab 50 die ärztlichen Untersuchungen vorgeschrieben sind.:denker:

    Gruss
    Marco

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  • Servus,

    mit der Klasse BE darf der Hänger so schwer sein, wie technisch (Anhängelast Pkw) möglich. Maximalgewicht der Kombination 7 Tonnen (Pkw max. 3,5 Tonnen, Anhänger ebenfalls max. 3,5 Tonnen).

    Nachdem Du vermutlich schon weit über 50 bist, für Dich nicht mehr interessant, da für den Erhalt ab 50 die ärztlichen Untersuchungen vorgeschrieben sind.:denker:

    Gruss
    Marco


    Servus Marco

    Herzlichen Dank für deine schnelle Antwort :top:

    Mit "weit über 50" liegst du sehr richtig; konkret 59;
    aber gegen eine nette und charmante ärztliche Untersuchung hätte ich nichts,
    auch wenn bei mir keinerlei Interesse an einem 18,5 Tonner besteht :D

    Die knapp 2,2 to am Trex sind gerade richtig so.

    Herzliche Grüße und einen schönen Wochenbeginn.
    Wolfgang

  • Darf mein Touareg mit 2152 kg Leergewicht, einen Anhänger mit 2500 kg Gesamtgewicht, 100 km/h schnell ziehen ? Zulassung
    100 km/h für Anhänger vorhanden.

    Hallo Uwe,

    ich hatte ganz vergessen Dir zu antworten, sorry. Ich habe extra in meinen Unterlagen noch einmal nachgesehen, vorab, ja Du darfst!

    Grundsätzliche Voraussetzungen die zu erfüllen sind:


    • ZGM Zugfahrzeug bis 3,5t
    • Zugfahrzeug muss ABS haben
    • Anhänger Reifen nicht älter wie 6 Jahre
    • Anhänger Reifen mind. Geschwindigkeitsindex L (120 km/h)
    • ZGG Anhänger darf nicht die Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreiten

    Die zulässige Gesamtmasse eines Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern (Stoßdämpfern) und Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung (bzw ähnlichem System mit ABE) beträgt, um die 100 km/h fahren zu dürfen, in Deinem Fall:


    • ungebremster Anhänger --> 645 kg (=0,3x Leermasse Zugfahrzeug)
    • Wohnanhänger --> 2152 kg (=1,0x Leermasse Zugfahrzeug)
    • gebremster Anhänger --> 2582 kg (=1,2x Leermasse Zugfahrzeug)

    Nachdem Dein Anhänger "nur" 2500 kg ZGG hat, darfst Du damit auch die 100 km/h auf BAB und Kraftfahrstraßen fahren.

    Grüsse
    Marco

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    Einmal editiert, zuletzt von macko (20. Oktober 2014 um 12:31)

  • Zum Thema Tempo 100 ein kleiner Hinweis: Das gilt nur für das deutsche Bundesgebiet, für Österreich z.B. ist alles hinfällig, da darf man mit Anhängern über 750kg zulässiges Gesamtgewicht max. 80 fahren. Sehe gerade bei Section Control im Plabutschtunnel, dass sämtliche PKW mit Anhänger dort geblitzt werden, die die 80 km/h überschreiten.

    MfG

    Hannes

  • Wenn das Leergewicht deines T gleich ist, dann ja!

    Faktor 1,2 x Leergewicht Touareg

    Gruss
    Marco

    PS:
    Hannes
    Ist klar, nur für BRD. In CZ sind z.B. Anhängergeschwindigkeit bis 130 km/h möglich, wenn so im Fahrzeugschein vermerkt.

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    Einmal editiert, zuletzt von macko (20. Oktober 2014 um 19:54) aus folgendem Grund: PS ergänzt

  • Naja, dann bleibt nur Ablasten um die 100 km/h in Anspruch nehmen zu dürfen. Das Bußgeld für die Überladung (wenn Du weiterhin mit 2700kg fahren willst) ist auf jeden Fall geringer wie der Geschwindigkeitsverstoß...:D

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