Wie verkaufe ich als gewerbetreibender meinen Touareg?

  • Hallo Zusammen,

    es ist zum verrückt werden. Ich will meinen V6TDI 2007 verkaufen, was mir aber unmöglich erscheint.

    Weil ich selbständiger Kaufmann bin (natürlich keine Autoverkäufer), kann ich nur an Gewerbe oder Export verkaufen, da ich sonst der Schachmängelhaftung unterliege. Also habe ich den Dicken bei Mobile mit dem Hinweis Gewerbe / Export eingestellt. Unglaublich was dann passierte. Mein Handy stand nicht mehr still. Aber wie: Was letzte Preis? Gebe 5000 EUR und Auto weg in Stunde etc. etc….. Horror! Nach drei Stunden habe ich den Wagen entnervt wieder raus genommen. (Bitte nicht falsch verstehen, das hat wirklich absolut gar nichts mit Ressentiments gegen Ausländer etc. zu tun)

    Es kann doch nicht sein, dass ich meinen T als Gewerbetreibender an die oben angesprochene Klientel quasi verschenken muss. Habt Ihr evtl. eine Idee wie man sonst vorgehen könnte?

    Da ich im kommenden März meine Unternehmensanteile aufgeben werde, also wieder Privatmann werde, überlege ich schon den Wagen an mich selbst zu verkaufen um dann im Sommer als Privatmann verkaufen zu können (wenn das rechtlich möglich ist). Aus diesem Grund habe ich auch nicht die Möglichkeit den T in Zahlung zu geben, da kein Neukauf mehr ansteht. Ich bin echt genervt. Für Ideen währe ich Euch dankbar.

    Gruß Lars

  • Hallo Arndt,

    hmm, meine Frau scheidet aus, da auch selbständig. Würde bedeuten der gute Freund. Dadurch steht ein Besitzer mehr im Brief. Ich denke, das ist es mir Wert. Würde aber auch bedeuten, dass mein Freund den Verkauf quasi in Eigenverantwortung durchführen müsste. Dürfte aber kein Problem sein, weil ich wirklich nichts negatives über den Wagen weiss. Danke für den Hinweis.

    Gruß Lars

  • Selbe Situation bei mir: den T und CC habe ich während der Selbständigkeit geholt, jetzt hängt er in den Büchern, per 31.12. ist schluss.
    Verkauf nur an Gewerbe/Export oder an sich selbst, an fremde Privatpersonen wegen Garantiepflicht nicht wirklich vorstellbar, außer die Garantieverlängerung würde den Zeitraum abdecken (ist aber auch nicht mehr der Fall).
    Also zwangsweise erstmal privat raus und dann privat weiter möglichst ohne Verzögerung, denn buchhalterisch lässt sich das problemlos darstellen:
    Aufgabe Selfie, Autos raus, eines muss weg, weil der Dienstwagen auch noch da steht.

    Bei Übernahme in Privat wollen die Finanzgeier natürlich auch die Märchensteuer aus dem Verkauf, egal wie er verkauft wird.
    Verkauf ins Ausland ebenfalls nur mit Rechnung und MWSt, war ein dringender Rat eines Kumpels.
    Die können sich im Heimatland die Steuer erstatten lassen und man geht selbst kein Risiko ein, dass man später eine fette Nachforderung bekommt, weil der andere im Heimatland die Steuer zwicken will.

    Der CC geht evtl. ans Autohaus zurück, Rückkaufangebot ist halbwegs ok.
    Den T wollen wir als Familienauto behalten (und noch a bissl Spass haben wenn er mitspielt).
    Das "Problem" mit Garantie und MWSt-Abrechnung bleibt bei beiden.
    Wenn die Kiste dann erstmal privat ist, fallen die beiden Punkte weg.
    Verkauf auf mobile.de ist einfach nur noch grausam, bei 3x 3 Monaten Inserat kein einziger halbwegs ernstzunehmender Anruf.
    Der CC war zwischen 14-16k€ drin, Anrufe "kannsch du machen 6000 mit Motorschaden" - der Klassiker, ich hab irgendwann einfach nur noch aufgelegt und gelöscht.

  • Hallo Zusammen,

    huch, ich war so genervt, dass ich mich nicht weiter um das Thema gekümmert habe und auch mein Thema nicht weiter verfolgt habe. Sorry, ist eigentlich ein Unding!

    Kurt habe dir die Daten soeben per PN gesendet. Der Preis ist der Händlereinkaufspreis, den mir VW genannt hat. Aufgrund des Zustandes wären aber locker 1000,- EUR mehr drin nach seiner Aussage. Der bei Mobile genannte Duchschnittspreis, der beim Einstellen angezeigt wird, ist sogar rund 2500.- höher. Nur sind da natürlich auch jede Menge Träumer unterwegs.

    @Juergen72: exakt meine Erfahrungen. 7000EUR Motorschaden, alles gut.. . Und davon jede Menge. In meinen Augen ein Fall für die Justiz. Nicht zu fassen.

    @dreyer-bande. Mal sehen was mir der Kurt antwortet. Sieht auf jeden Fall erst mal seriös aus.

    Habe auch schon mal überlegt den Wagen hier einzustellen. Solange ich deutlich mache, dass nur Gewerbliche als Käufer in Frage kommen, sollte das doch auch gehen, oder?

    Gruß Lars

  • Hallo Lars
    PN habe ich bekommen doch leider konnte ich keinen deiner Links aufmachen. Ich hatte dir eine Mail geschrieben aber noch keine Antwort bekommen. Hast du die Mail nicht bekommen? Antworten auf Mail's oder PN's sollten doch wohl irgendwie drin sein.
    LG Kurt
    :winken:

  • Hallo Lars
    PN habe ich bekommen doch leider konnte ich keinen deiner Links aufmachen. Ich hatte dir eine Mail geschrieben aber noch keine Antwort bekommen. Hast du die Mail nicht bekommen? Antworten auf Mail's oder PN's sollten doch wohl irgendwie drin sein.
    LG Kurt
    :winken:

    Moin,
    in dieser Form bekommt er seinen Touareg jedenfalls nicht verkauft.

    Gruß

  • Moin,
    in dieser Form bekommt er seinen Touareg jedenfalls nicht verkauft.

    Gruß

    Mal dumm gefraget: Und warum nicht?

    Natürlich hatte ich geantwortet. Die Mail wurde aber nicht versendet, weil sein Postfach keinen ausreichenden Speicher bot. Selbsverständlich habe ich dann kleinere Bilder versendet, dachdem ich die Mail bekommen habe, dass ein Versand nicht möglich ist. Also mit Kurt und mir ist alles gut. Wo ist das Problem?

    Gruß Lars

  • Mal dumm gefraget: Und warum nicht?

    Natürlich hatte ich geantwortet. Die Mail wurde aber nicht versendet, weil sein Postfach keinen ausreichenden Speicher bot. Selbsverständlich habe ich dann kleinere Bilder versendet, dachdem ich die Mail bekommen habe, dass ein Versand nicht möglich ist. Also mit Kurt und mir ist alles gut. Wo ist das Problem?

    Gruß Lars

    Mal blöd geantwortet:
    Zumindest verkaufst Du nicht an Kurt?
    Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass Kurt sein Postfach nicht aufgeräumt oder zu klein ist.
    Nun ja, dann kann Kurt eben nicht kaufen?

    Vielleicht willst Du aber auch garnicht verkaufen, denn hier hast Du den Dicken doch auch noch nicht eingestellt?

    Viel Erfolg

  • Moin,

    muß ich das Problem verstehen?

    Das Fahrzeug wird privat entnommen - was nach mehrheitlicher Rechtsauffassung sogar Umsatzsteuerfrei ist, wenn der Wagen mehr als fünf Jahre geschäftlich genutzt wurde - und anschließend zum Entnahmewert oder maximal 500,-€ über selbigem (sonst wird das ganze ggf. einkommenssteuerpflichtig) von privat an privat verkauft. Wo bitte siehst du also das Problem?

    Grüße Jörg.

    P.S.
    Kann man z.B. hier nachlesen.

  • Hallo Mithrandir,

    Umsatzsteuer- und ggf. Einkommessteuerpflicht ist schon klar. Habe ich auch kein Problem mit.

    Nur, als Selbständiger darf ich den Wagen nicht einfach auf „privat“ ummünzen und dann sofort an Privat weiterverkaufen. Das wäre ein umgehen der Sachmängelhaftung die ich zu leisten habe.

    Mal kurz gegoogelt: Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039).

    "Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Auch ist es unzulässig, aus dem privaten Käufer einfach einen Unternehmer zu machen und dadurch die Haftung auszuschließen (AG Zeven, Az. 3 C 242/02)"

    Darin sehe ich das Problem
    Gruß Lars

  • Moin,

    ich geh jetzt mal davon aus, daß es sich bei deiner Firma um ein Einzelunternehmen handelt, dessen Geschäft nicht im Handel mit Neu- oder Gebrauchtwagen besteht. Damit bist du als Unternehmer beim Verkauf PKW - und hier ist es sogar egal ob privat genutzt oder steuerlich zum Firmenvermögen gehörend - eine geschäftsfremde Sache verkaufst und damit rechtlich als bzw. wie ein privater Verkäufer zu behandeln bist. So sieht das zumindest das Kammergericht Berlin.

    Zitat

    "Anders als bei einem Verkauf „durch privat“, ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht mehr möglich. Verkauft jedoch ein selbstständig Tätiger bzw. Freiberufler seinen eigenen Pkw, ist er kaufrechtlich genauso zu behandeln wie eine Privatperson. Im entschiedenen Fall veräußerte eine selbstständige Fachberaterin für Fertighäuser ihren selbst genutzten Gebrauchtwagen. Für das Kammergericht Berlin war die steuerliche Zuordnung des Fahrzeugs als Geschäftswagen für die Annahme eines Privatverkaufs unerheblich. Ausschlaggebend war allein, dass die Frau bei dem Autoverkauf anders als ein gewerblicher Autohändler, der über besondere Fachkenntnis verfügt, praktisch wie eine Privatperson handelte. Sie konnte demzufolge einen Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbaren. Beschluss des KG Berlin vom 11.09.2006; Aktenzeichen: 12 U 186/05; DAR 2007, 643"

    Grüße Jörg.

  • Sehr interessant!
    Das trifft dann auf mich als Edv-Fuzzy auch zu, den von Autos hab ich auch keine Kenne, war ja nicht mein Kerngeschäft.

    Danke Jörg!

  • Moin,

    ich geh jetzt mal davon aus, daß es sich bei deiner Firma um ein Einzelunternehmen handelt, dessen Geschäft nicht im Handel mit Neu- oder Gebrauchtwagen besteht. Damit bist du als Unternehmer beim Verkauf PKW - und hier ist es sogar egal ob privat genutzt oder steuerlich zum Firmenvermögen gehörend - eine geschäftsfremde Sache verkaufst und damit rechtlich als bzw. wie ein privater Verkäufer zu behandeln bist. So sieht das zumindest das Kammergericht Berlin.

    Grüße Jörg.

    Kein Einzelunternehmer sonder Kapitalgesellschaft aber kein Handel mit Neu - oder Gebrauchtwagen. Zumindest nach Aussage meines Steuerberaters habe ich da keine Chance. Er hat mich explizit noch mal darauf hingewiesen, dass Finanzämter EDV technisch mittlerweile sehr gut vernetzt sind und z.B. über die Fzg.-Identnummer auch von sich aus aktiv werden.

    Der Stand jetzt ist, dass ich den Wagen einfach noch ein Jahr privat fahre und somit von mir die Umsatzsteuer bei der Entnahme aus der Firma zu leisten ist und damit hat es sich. Danach gibt es definitiv in keiner Hinsicht mehr ein Problem bezüglich Haftung oder Steuer. Schließlich gibt es wahrlich schlimmeres als sich selbst zu einem weiteren Jahr Touareg fahren zu verurteilen.

    Gruß Lars

  • Der Stand jetzt ist, dass ich den Wagen einfach noch ein Jahr privat fahre und somit von mir die Umsatzsteuer bei der Entnahme aus der Firma zu leisten ist und damit hat es sich. Danach gibt es definitiv in keiner Hinsicht mehr ein Problem bezüglich Haftung oder Steuer. Schließlich gibt es wahrlich schlimmeres als sich selbst zu einem weiteren Jahr Touareg fahren zu verurteilen.

    Gruß Lars


    Wie ist es da mit der Garantie eigentlich? Steht deine Firma dann auch noch ein Jahr in der Pflicht?

    Ich habe das Problem mit einem EOS, den ich noch im Gewerbe habe. Nächstes Jahr wird die Tochter aber 17 .....

    Gruss

    ars