• Hallo zusammen.

    Ich heisse Holger und komme aus NRW.

    Momentan haben wir noch keinen eigenen Touareg aber das soll sich jetzt zeitnah ändern, da wir Nachwuchs erwarten und der zweitürige Astra dafür nicht gerade perfekt ist.
    Diesel muss es sein und er sollte nicht älter als 2008 sein.

    Ich suche jetzt schon ca 2 monate . In der zeit habe ich auch viel hier im Forum mitgelesen.

    Angesehen habe ich mir bisher drei Stück aber noch nicht das passende gefunden.

    Morgen fahren wir uns wieder einen ansehen. Vielleicht kennt ja jemand zufällig das fahrzeug und kann mir was dazu sagen.

    http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/vw-t…31743987-216-38

    Habe mal den Link eingefügt.

  • Ich würde mal zur Auswahl der Motorisierung verschiedene Touaregs zur Probefahrt auswählen. Der R5 hat mit dem 2,5t schweren Touareg ziemlich zu kämpfen, manchen reicht das, anderen nicht, kommt halt drauf an, was man vorher gefahren hat. Daher würde ich auch den V6 TDI zum Vergleich fahren, ebenso die Frage klären ob Automatik oder Schalter.

    Aus meiner Sicht würde ich keinen Touareg von Privat kaufen, da wäre ein Händlerwagen mit Garantie klar zu bevorzugen, damit wärst du für die nächsten 2 Jahre auf der sicheren Seite.

    MfG

    Hannes

  • .........................................

    .........................., da wäre ein Händlerwagen mit Garantie klar zu bevorzugen, damit wärst du für die nächsten 2 Jahre auf der sicheren Seite.

    MfG

    Hannes

    Hallo Hannes,
    habe ich etwas verpasst?
    Gibt es jetzt bei Gebrauchtwagen 2 Jahre Händlergarantie?

    Hallo freeway,
    das Auto kenne ich nicht.
    Die Lederfarbe ist nicht gerade unempfindlich.
    Falls Du nicht mit 200 km/h über die Bahn fegen willst, reicht der R5 vollkommen aus.
    So günstig ist das Fahrzeug auf den 2. Blick nicht.
    Kaum Extras.
    Die 120.000er steht an. Die Kardanwelle/Mittellager könnte kommen.
    Von Köln nach Bremen ist es ein ganz schöner Ritt?

    Gruß

    Hannes

  • Hallo Hannes,
    habe ich etwas verpasst?
    Gibt es jetzt bei Gebrauchtwagen 2 Jahre Händlergarantie?

    Die gesetzliche Gewährleistung gilt im EU-Raum für 24 Monate, wobei die Beweisumkehr nach 6 Monaten eintritt. Jedoch gibt es teilweise Händler (wie bei uns z.B. Weltauto), die bis zu 24 Monate Garantie auf Gebrauchtwagen freiwillig anbieten (kommt aber immer auf das Alter und km-Leistung an).

    MfG

    Hannes

  • Die gesetzliche Gewährleistung gilt im EU-Raum für 24 Monate, wobei die Beweisumkehr nach 6 Monaten eintritt. Jedoch gibt es teilweise Händler, die bis zu 24 Monate Garantie auf Gebrauchtwagen freiwillig anbieten .
    Hannes

    Die 12 bzw. 24 Monate Garantie ist keine Garantie (die immer noch häufig benutzte Bezeichnung von Gebrauchtwagengarantien gibt es gesetzlich seit ein paar Jahren nicht mehr) sondern eine zusätzliche kostenpflichtige Reparaturkostenversicherung, welche auch nur anteilig am KM - Stand Kosten übernimmt. Es soll aber Händler geben, die diese bereits in den Verkaufspreis zuvor mit einrechnen - wirkt bei privaten Käufern teilweise seriöser :D

    Die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten wird eigentlich von allen KFZ Händlern / Autohäusern auf 1 Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden eingeschränkt. Steht in sämtlichen Kaufverträgen bzw. in den AGB´s, welche die Fahrzeugkäufer unterschreiben.

    2 Mal editiert, zuletzt von bobel (23. Juli 2015 um 17:26) aus folgendem Grund: Buchstabensalat


  • Die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten wird eigentlich von allen KFZ Händlern / Autohäusern auf 1 Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden eingeschränkt. Steht in sämtlichen Kaufverträgen bzw. in den AGB´s, welche die Fahrzeugkäufer unterschreiben.

    Das kann schon in der AGB stehen, allerdings gilt hier trotzdem das EU-Recht vor den AGBs, daher ist die Klausel unzulässig (genauso wie manche Händler beim Verkauf an Private komplett die Gewährleistung auschließen wollen, das ist ebenso nicht möglich, außer man verkauft den an Firmen und Händler weiter). Allerdings macht die Beweisumkehr eine Gewährleistungsforderung im zweiten Jahr schon teilweise recht schwierig!

    MfG

    Hannes

  • Das kann schon in der AGB stehen, allerdings gilt hier trotzdem das EU-Recht vor den AGBs, daher ist die Klausel unzulässig (genauso wie manche Händler beim Verkauf an Private komplett die Gewährleistung auschließen wollen, das ist ebenso nicht möglich, außer man verkauft den an Firmen und Händler weiter). Allerdings macht die Beweisumkehr eine Gewährleistungsforderung im zweiten Jahr schon teilweise recht schwierig!

    MfG

    Hannes

    Es ist richtig das ein Händler gegenüber einer Privatperson die Gewährleistung und Sachmangelhaftung nicht ausschließen kann / darf. Falls der Händler es macht, hängt er sogar die 24 Monate drin.
    Lt. EU Recht dürfen Autohäuser / KFZ Händler die Gewährleistung auf 12 Monate beschränken - ist so auch in den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Stand 03/2008 hinterlegt.

    Auf Grundlage einer kürzlichen aktuellen höchstrichterlichen Rechtssprechung (im 2. Quartal 2015), wurde eine neue Zusatzvereinbarung getroffen, dass beide Parteien vereinbaren, dass die Regelung in Abschnitt VI. Sachmangel Nr.1 aufgehoben und durch folgende ersetzt wird:
    Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.

    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages i nAusübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftungsansprüche.

    Die in Satz 1 und Satz 2 geregelten Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungsfrist gehören. Für diese ansprüche - wie für alle anderen Schadenersatzansprüche - gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen in abschnitt VII Haftung.

    Weitergehende ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

    Die Regelung in Abschnitt VI. Sachmangel Nr.5:
    5. Abschnitt VI. Sachmangel gilt nicht für ansprüche auf Schadensersatz, für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII. Haftung.
    entfällt.

    Diese Zusatzvereinbarung müssen beide Parteien jetzt unterschreiben. Somit ändert sich immer noch nichts an 12 Monaten, außer der Verkäufer / Autohaus bzw. der Autohändler vergißt diese neue Zusatzvereinbarung sich unterschreiben zu lassen, welche natürlich auch im Kaufvertrag erwähnt werden muß und der Käufer dieses im Kaufvertrag mit seiner Unterschrift auch bestätigt.

    PS: Die Beweisumkehr tritt bereits auch schon nach 6 Monaten ein und als Käufer hat man zu 99% von dem Tag an meist schlechte Karten gegenüber dem gewerblichen Verkäufer, wenn beim Kauf keine seperate Reparaturkostenversicherng zusätzlich abgeschlossen wurde

    3 Mal editiert, zuletzt von bobel (23. Juli 2015 um 19:41) aus folgendem Grund: Ergänzung



  • Auf Grundlage einer kürzlichen aktuellen höchstrichterlichen Rechtssprechung (im 2. Quartal 2015), wurde eine neue Zusatzvereinbarung getroffen, dass beide Parteien vereinbaren, dass die Regelung in Abschnitt VI. Sachmangel Nr.1 aufgehoben und durch folgende ersetzt wird:
    Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.

    Ok, kenne den Passus nicht, bei mir in Österreich gibt es das nicht. Die Frage ist halt ob dieser Punkt auch beim EUGH stand halten würde bzw. ob das schon jemand dort hin gebracht hat.

    MfG

    Hannes

  • Ok, kenne den Passus nicht, bei mir in Österreich gibt es das nicht. Die Frage ist halt ob dieser Punkt auch beim EUGH stand halten würde bzw. ob das schon jemand dort hin gebracht hat.

    MfG

    Hannes

    Dafür ist es noch zu neu, irgendwann ende Mai bzw. anfang Juni gab es diese Änderung.

    Bei Euch in Österreich gibt es zudem eh irgendwelche andere Regelungen beim gebrauchten KFZ Verkauf. Bei einigen Autohäusern / Autohändlern in Deutschland (besonders oft in Bayern) kann man öfters auf deren eigener Homepage lesen:
    Wichtiger Hinweis:
    "Diese Internet-Werbung und Website ist nicht gerichtet an Kunden aus den Ländern Österreich und Dänemark, aus Rechtsgründen müssen wir von unserer Internet- Werbung Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt in diesen Ländern ausnehmen. Selbstverständlich sind wir unabhängig davon bereit, rechtsgeschäftlich auch mit diesem Personen in Kontakt zu treten, bitten in diesem Fall jedoch um Ihre direkte Kontaktaufnahme."

    Soweit ich mich erinnern kann, läßt dagegen das österreichische Bundesrecht auch keinen Gewährleistungsausschluß bei einem Verkauf von Privat an Privat nicht zu, was eigentlich auch gegen EU Recht verstößt.

    So, und jetzt wünsche ich Euch ein sonniges Wochenende, bevor wir hier ganz vom Ursprungsthema abgleiten.

    Einmal editiert, zuletzt von bobel (24. Juli 2015 um 12:38) aus folgendem Grund: Buchstabensalat

  • So habe mir das fahrzeug angesehen.

    Zur info falls noch jemand daran interesse hat.

    Die klein Beule in der Hecklappe ist ca 40x7 und ca 1,5 ca tiefe drin / lack ok.

    Rechte Seite zwischen Kotflügel und vorderer Tür stimmt inrgendwas mit dem spaltmaß nicht. Habe mir nicht die mühe gemacht genauer nachzusehen weil er da schon ausgeschieden war.

    Auf der haube hat er auch eine Beule mit Lackschaden.

    Der Wagen war im Gelände das sieht man auch wenn man sich drunterlegt. Nach Geländefahrt nicht gereinigt worden und der Dreck wirkt da wie ein feutchter Schwamm (teilweise Rost z.b. Getriebetraverse)

    Von innen verdreckt aber alles i.o. muß nur ordendlich gereinigt werden.

    Letzter Service und auch letzter Ölwechsel waren 2012.