Schaden Luftfahrwerk nach Kauf Touareg.

  • Hallo Leute!
    Bin jetzt stolzer Besitzer eines VW Touareg 7P 4,2 V8 TDI. Leider hab ich jetzt schon das erste Problem. Den TReg hab ich beim Händler mit der üblichen Gewährleistung erworben. Es war auch alles in Ordnung. Jetzt nach 3 Wochen war das Auto vorne abgesenkt und lässt sich nicht mehr hochpumpen. Laut VW Werkstatt hat sich der Kompressor des Luftfahrwerkes aufgrund des dazugehörigen,hängenden Relais verabschiedet und auch gleich noch 'ne Druckleitung mitgenommen. Kosten ca. 2300 Brutto.
    Nun ist aber die Sache, dass der Kompressor erst vor ca. 4000km gewechselt wurde. Das hat der Vorbesitzer in Auftrag gegeben. Der damalige Kompressor wurde bei VW gekauft (Rechnung vorhanden). Leider hat der Vorbesitzer den Kompressor durch einen Bekannten welcher bei VW arbeitet nach der Arbeit (also vermutlich schwarz) einbauen lassen. Dieser hat aber das Relais vermutlich nicht mit gewechselt, was gemacht werden sollte.
    Wer ist den jetzt in der Pflicht? Dem Händler kann ich keinen unbedingten Vorwurf machen, denke ich.
    Was denkt ihr darüber.
    Ich will keine Rechtsberatung haben, aber vielleicht hat einer von Euch nen ähnlichen Fall gehabt.

    Danke schon im Voraus!


  • Wer ist den jetzt in der Pflicht? Dem Händler kann ich keinen unbedingten Vorwurf machen, denke ich.
    Was denkt ihr darüber.
    Ich will keine Rechtsberatung haben, aber vielleicht hat einer von Euch nen ähnlichen Fall gehabt.

    Danke schon im Voraus!

    Du hast den Wagen beim Händler gekauft und somit nur einen Vertrag mit dem Händler. Daher würde ich das einfach dort reklamieren, alles andere wird ein schwieriger langwieriger Fall. Wenn du also schnell und unbürokratisch dein Problem gelöst haben willst, dann würde ich zum Händler gehen und das Problem dort im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung dort beheben lassen.

    MfG

    Hannes

  • Wenn Du den Wagen als Privatmann bei einem Händler mit einem ordentlichen Kaufvertrag erworben hast, dann besteht hier die gesetzliche Gewährleistung.
    Und da Du Dich noch in ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist befindest, musst Du auch nicht nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf existierte.
    Also ab zum Händler und ihn zur Nachbesserung auffordern.
    Alles was der Vorbesitzer eventuell selber gefrickelt hat ist völlig irrelevant.

    Verweigert der Händler die Nachbesserung kannst Du die Rückabwicklung fordern.

    Solltest Du den Wagen allerdings als gewerblicher Käufer erstanden haben, gibt es keine Sachmängelhaftung, dann ist der Verkäufer aus der Nummer raus.

  • Ich muss dem Händler halt die Möglichkeit geben, den Schaden für ein ihm erträgliches Maß instandsetzen zu lassen. S

    Ich würde mir da keine Sorgen machen, der Händler hat ja wahrscheinlich eh einen Rechtsschutz, dann kann der das ja einfordern. Ich würde mich darum gar nicht kümmern bzw. dem Händler diesbezüglich auch keine Angebote oder Andeutungen machen, einfach den Schaden beheben lassen und fertig.

    MfG

    Hannes

  • Moin,

    Einfach folgende Punkte beachten:

    • Kaufvertrag ist zustande gekommen - hoffentlich schriftlich.
    • Einseitige Handelskauf = Zwischen 2 Parteien und die Aufteilung ist wie folgt. 1. Gewerbe + 2. Privatmann. Geltende Gesetzeslage = BGB
    • Wichtig: In dem Fall (2) gilt s nur, wenn das Auto nicht unter folgende Klausel verkauft wurde: "Verkauf im Kundenauftrag" Hiermit ist der Händler nur Bote und es gelten nicht die gesetzlichen Bestimmungen für einen Einseitige Handelskauf, da es sich in dem besondere Fall um einen "Bürgerlichen Kauf" handelt = Verkauf unter privatleute = Gewährleistung wird in dem Fall höchstwahrscheinlich ausgeschlossen sein.
    • Falls 3 nicht zutrifft: Händler unverzüglich über der entstandenen Mangel informieren.
    • Bei Diskussionen einen Angemessene Nachfrist zur Nachbesserung setzen wie z.B. 2 oder 3 Wochen.
    • Nur wenn 5 erfolglos, kann Schadensersatz und Leistung oder Schadensersatz statt Leistung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag eingefordert werden.

    Du hast - wenn Fall 3 nicht zutrifft - 12 Monate Gewährleistung: Dies bedeutet aber für dich, dass nach 6 Monate ein Beweisumkehrlast stattfindet.
    Was bedeutet es? Innerhalb der erste 6 Monaten geht man davon aus, dass der Sache bei Kauf defekt war, also platt gesagt: Der Händler muss nachweisen, dass es heile war und das du es kaputt gemacht hast.
    Nach 6 Monaten muss du nachweisen, dass es bei Kauf defekt war.


    Du, mach dir keine Sorgen. Die Jungs werden es beheben. In dem Fall ist es definitiv egal ob es nach 3 oder 4 Wochen vorgefallen ist. Es wäre aber nicht egal, wenn dir grob Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Bsp. Du bist mit dem Auto bewusst gegen einen Baum gefahren und möchte es jetzt als aufetauchte Mangel deklarieren, um es dann auf deren Kosten reparieren zu lassen.

    Es könnte sein, dass die versuchen, dir die Kosten aufzudrucken, aber die werden schnell merken, dass du dich mittlerweile auskennst, und es danach sofort lassen.
    Du darfst aber nicht zu einer anderen Werkstatt fahren, und es dort auf deren Kosten reparieren lassen. Das wird für dich bedeuten, dass du auf die Kosten sitzen bleiben werden, da du deine Händler keine Möglichkeit gegeben hast, nachzubessern.

    Viele Grüße,
    Christo

  • Ich würde mir da keine Sorgen machen, der Händler hat ja wahrscheinlich eh einen Rechtsschutz, dann kann der das ja einfordern.

    So etwas gibt es in Deutschland nicht. Entweder muss der Händler den Schaden selbst bezahlen oder er hat dem Käufer eine Reparaturkostenversicherung (umgangssprachlich früher auch Gebrauchtwagen Garantie genannt) mitgegeben, welche dann je nach dem welche Bauteile diese absichert, der Schaden dann anteilig von der Reparaturkostenversicherung übernommen wird.


    Unabhängig von diesem Fall: Ein Touareg ist ein wunderschönes Auto (ich habe mir am 27.4. auch erst wieder einen neuen 3.0 TDI mit reichlich Ausstattung zugelegt), doch würde ich nie meinen alten Touareg, der älter als 2 Jahre alt ist oder über 100TKM gelaufen hat, an eine Privat Person mit Gewährleistung verkaufen. Lieber ein paar EUR günstiger und an einen Gewerbetreibenden verkaufen, dass erspart eine Menge Ärger. Mein Alter hatte jetzt nach knapp einem Jahr bereits etwas über 200TKM gelaufen und obwohl im Inserat stand:" kein Verkauf an Privat", haben sich mind. 70% Privatpersonen gemeldet, da er bezüglich der Laufleitung recht günstig inseriert war. Das habe ich mir aber nicht antun wollen und habe ihn nach etwa 8 Stunden im Netz an einem Auto Händler zu meinem vollen Preis nach Spanien verkauft, welcher ihn direkt am übernächsten Tag ohne murren abgeholt hat. Er hätte zwar noch ca. 11 Monate Garantie gehabt, aber bei dieser Laufleistung fängt VW bei Schäden auch zu zicken an, trotz regelmäßiger Inspektionen beim VW Händler.

    Gerade bei der ersten Touareg Generation, egal ob 3.2 Benziner, 2.5TDI, 3.0TDI oder besonders beim 5.0 TDI wollen die meisten Händler doch gar nicht mehr an privat verkaufen bzw. wenn dann nur im Kundenauftrag. Jeder Autohändler weiß doch, auch wenn er an dem Wagen z.B. 1500.- EUR verdienen würde, stehen ihm beim Verkauf eines Touareg I an einer Privat Person anschließend mind. 3000.- EUR oder auch mehr für Schäden gegenüber. Solche Geschäfte macht niemand gerne.

    Einmal editiert, zuletzt von bobel (24. Mai 2017 um 20:12) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • So etwas gibt es in Deutschland nicht. Entweder muss der Händler den Schaden selbst bezahlen oder er hat dem Käufer eine Reparaturkostenversicherung (umgangssprachlich früher auch Gebrauchtwagen Garantie genannt) mitgegeben, welche dann je nach dem welche Bauteile diese absichert, der Schaden dann anteilig von der Reparaturkostenversicherung übernommen wird.

    Ich meinte damit eigentlich was anderes: Sollte der Händler beim Eintausch des Touaregs vom Vorbesitzer hineingelegt worden sein, dann kann er ja in diese Richtung auch Forderungen stellen. Das hat aber mit dem Fall am Schaden am Käufer nichts zu tun.

    MfG

    Hannes


  • Gerade bei der ersten Touareg Generation, egal ob 3.2 Benziner, 2.5TDI, 3.0TDI oder besonders beim 5.0 TDI wollen die meisten Händler doch gar nicht mehr an privat verkaufen bzw. wenn dann nur im Kundenauftrag. Jeder Autohändler weiß doch, auch wenn er an dem Wagen z.B. 1500.- EUR verdienen würde, stehen ihm beim Verkauf eines Touareg I an einer Privat Person anschließend mind. 3000.- EUR oder auch mehr für Schäden gegenüber. Solche Geschäfte macht niemand gerne.

    da kann ich dir nur zustimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sittingbull (25. Mai 2017 um 17:40) aus folgendem Grund: Zitat repariert !