Ersatzwagen usw.

  • Hallo Mit-T-Fahrer!

    In verschiedensten Threads wurden ja bereits die unterschiedlichen Erfahrungen bzgl. Bereitstellung von Ersatzwagen behandelt. Ich möchte das mal kurz "theoretisch" angehen und Eure Meinung einholen.

    Meine "Thesen":

    Fall 1: Jemand verursacht an meinem T einen Schaden.
    Das ist ein Fall für die gegnerische Haftpflicht. Diese wird die Reparatur und einen Ersatzwagen oder einen Nutzungsausfall bezahlen. Da gibt es m.W. nach ja dann eine Regelung, dass man nur einen "kleineren" Wagen bekommt, oder?

    Fall 2: Ich verursache an meinem T einen Schaden.
    Pech gehabt. Schaden geht evtl. nach Abzug der Selbstbeteiligung auf die Vollkasko, diese zahlt aber keinen Ersatzwagen.

    Fall 3: Inspektion nach VW Vorgabe (ca. 1 Tag alle 30.000km).
    Hier gibt es meinem Kenntnisstand nach kein Regelung von VW. Wenn dann kann der Händler vor Ort mir als Kunden einen Gefallen tun.

    Fall 4: Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung
    Auch hier gibt es meinem Kenntnisstand nach keine Regelung von VW. Wenn dann kann der Händler vor Ort mir als Kunden einen Gefallen tun.


    Zu Punkt 3 und 4 fällt mir dann noch folgende "Besonderheit" ein: wenn aufgrund von produktspezifischen Eigenheiten mir das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, habe ich dann eine Chance die anteilige Leasingrate zurückzufordern? Schliesslich zahle ich ja für die Nutzung, kann das Fahrzeug aber nicht nutzen?!?

  • Fall 4: Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung

    Sagt denn nicht die Mobilitätgarantie, dass alles was länger als 2 Stunden Reparaturzeit dauert, mit einem Ersatzwagen zu "belohnen" ist?

    Das mit dem Leasing würde mich auch einmal interessieren. Keine Ware, kein Geld, oder?!

  • Zitat von Hagen

    Fall 4: Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung

    Sagt denn nicht die Mobilitätgarantie, dass alles was länger als 2 Stunden Reparaturzeit dauert, mit einem Ersatzwagen zu "belohnen" ist?

    Das mit dem Leasing würde mich auch einmal interessieren. Keine Ware, kein Geld, oder?!


    Kommt beim Stichwort Mobilitätsgarantie nicht immer die Frage auf, ob man ein "Liegenbleiber" ist oder so? Ich denk auch an "kleinere" Sachen, die auf Garantie gehen, aber einen z.B. eintägigen Werkstattaufenthalt erfordern. Ich denke da in Summer mal an "meine" Kleinigkeiten vom neuen Wischerarm über neuen linken Aussenspiegel, neue Getriebe-SW, neue Verkabelung des MDF usw. Das wird zwar schön auf Gewährleistung gemacht (zumindest habe ich keine Rechnung bekommen), aber den Ersatzwagen durfte ich bezahlen.

    Die Regelungen werde ich mir für Mob und Leasing noch mal sehr genau ansehen. Es geht mir hier auch nicht um mal einen Tag pro Jahr, sondern wenn sich das ganze häuft.

  • Hallo Mike,

    das ist sehr ärgerlich und kein guter Service von deinem :) . Aber juristisch gesehen korrekt, einen Ersatzwagen bekommt man nur kostenlos, wenn man mind. einige Kilometer von daheim strandet.

    Grüße von Stephan :winken:

  • Ich habe mit dem Freundlichen meines Vertrauens folgende Vereinbarung:
    Obwohl ich eine VAG Werkstatt in meiner Nachbarschaft (zu Fuß zu erreichen) habe, fahre ich lieber 10 km weiter nach Eschborn, weil die Werkstatt dort erheblich größer und besser ist.
    Gegenleistung des Freundlichen: Ich bekomme immer einen Ersatzwagen. Das sind - wenn ich Glück habe - Phaeton oder Touareg, aber auch mal A4 oder ein Golf.
    Bin damit glücklich und zufrieden.
    Chris

  • Das mit dem "Ersatzwagen" ist bei VW ein leidiges Thema. Damit "vergraulen" sich viele :) ihre Kundschaft. Bei unserem ersten Dicken war auch immer unklar, ob wir einen Ersatzwagen kostenlos bekommen.
    Nun habe ich bei Bestellung des 2. Dicken mit meinem :) schriftlich vereinbart, dass ich bei Werkstattaufenthalt immer einen kostenlosen Ersatzwagen bekomme.

    LG
    james

  • Mich würde mal interessieren, wie das bei anderen Herstellern ist. Wir haben ja nun seit rund 15 Jahren wieder einen BMW gekauft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei BMW anders sein soll. Wieso ist sonst in der NL eine Sixt-Vertretung? Doch wahrscheinlich deshalb, damit man dort ein Auto mietet, oder?! Ein Freund bekommt dort auch nur einen Ersatzwagen kostenlos, weil er mit dem Verkäufer befreundet ist. Ich werde mal bei Gelegenheit berichten.

    Thomas

  • ... Bei Inspektionen sowei allen anderen Werkstattaufträgen stellt Raffay in Hamburg immer einen Taxischein im Wert von 7,50 für Abfahrt und einen für die Hinfahrt aus. Das reicht gerade für mich, um von der WErkstatt ins Büro oder wieder nach Hause zu fahren...