Servus,
bezogen auf Beitrag 8 und etliche der folgenden Ratschläge: Womit wir eben wieder beim Thema sind, Kays Beitrag betreffend: Die Abgaskühlung senkt den Stickoxidanteil, lediglich in der Warmlaufphase wird die Abgaskühlung bis zu einer bestimmten Temperatur abgeschaltet, um eine schnellere Warmlaufphase zu realisieren. Modifikationen an diesem System führen leider ganz automatisch dazu, dass die Schadstoffwerte (in negativer Hinsicht) verändert werden und damit eben die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Dass wir solche Diskussionen a la "ich will kein Geld für Reparaturen ausgeben und verpeste deshalb die Luft" + "legal oder illegal, das kümmert mich doch mal gar nicht" nicht wollen, das wurde bereits hinlänglich erklärt.
Man sollte sich auch darüber im klaren sein, dass die Stilllegung der Abgaskühlung zu einer höheren themischen Belastung des Motors in bestimmten Betriebsphasen führt, was auch nicht so gut fürs Material ist. Und zusätzlich kann (bei sich ausweitender Undichtigkeit oder nach längeren Standphasen) Wasser in die Brennräume gelangen, was bei einem etwaigen schwallartigen Ereignis zur Beschädigung des Motors führen kann.
Eine "Drossel" (im Wasserweg), ist der Definition nach ja ein Element, welches die Durchlaufmenge reduziert und eben kein Stopfen, welcher sie auf null reduzieren würde. Die sogenannte Drossel wäre also sinnlos, am Wasserverlust täte sich ncihts ändern - außer wieder die Schadstoffwerte.
Einzig geredet wird hier über nicht zulässigen Pfusch:
1.) Erlöschen der ABE > Fahrzeug fährt ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen.
2.) Der Besitzer betreibt vorsätzliche Steuerhinterziehung, da die Schadstoffklasse nicht mehr stimmt.
Ich bitte diese Diskussionen hierüber jetzt zu beeenden und stattdessen in sinnvollere Richtung fortzufahren, den defekten AGR-Kühler auszubauen und zu ersetzen.
Danke und Grüße
Robert