Beiträge von Thomas TDI

    Zitat von broadylette

    meiner ist auch MJ 2005 und mein Freunlicher klärt gerade mit dem Werk die Nachrüstung der anklappbaren Spiegel aufgrund der Prospekthaftung

    Broadylette


    In den vor 10/2004 aufgelegten Prospekten standen doch die el. anklappbaren Spiegel als Sonderausstattung. Wieso sollte denn VW dann nachrüsten? Oder hattest du welche bestellt, die dann nicht verbaut waren?

    Gruß
    Thomas


    Ok, bei meinem gab's auch nur die Manhattan. Die fast gleich aussehenden an unserem Golf habe ich auch gleich gegen andere ausgetauscht, weil ich sie nicht nur nicht besonders hübsch fand, sondern weil sie sich auch besch... reinigen lassen.

    Beim Leasing macht es aber in der Regel wenig Sinn, extra zu kaufen. Darum habe ich sie mitbestellt.

    Gruß
    Thomas

    Gerade bei Winterreifen würde ich mich nicht auf Kompromisse einlassen. Die härten doch erheblich schneller aus als Sommerreifen. Mir ist das übrigens vor etlichen Jahren auch schon mal passiert. Ich habe seinerzeit meinen Verkäufer darauf angesprochen. Ihm war das sichtlich peinlich. Die Reifen wurden sofort gegen neue ausgetauscht. Ich gehe davon aus, dass der Kollege aus dem Lager so elegant ein paar Ladenhüter loswerden wollte.

    Gruß
    Thomas

    Zitat von RMJ

    ... Früher war das ja so, daß mit der Hesckscheibenheizung auch die Außenspiegel beheizt wurden...ist aber heute anders ...


    Gott sei Dank! Das nervt mich nämlich in unserem Golf tierisch. Die Heckscheibe ist völlig frei. Nur wegen der Spiegel powert die komplette Heizung. :wut:

    Gruß
    Thomas


    Warum hast du denn bei dem Preis nicht gleich ab Werk mitbestellt?

    Gruß
    Thomas

    Gerade habe ich einen Anruf von meinem :) bekommen. Wahrscheinlich wird's doch eher Februar 2005. :mad: Da ist die Ehekrise vorprogrammiert, weil unser zweites Kind so ziemlich genau zum gleichen Zeitpunkt kommen soll. :wut:

    Gruß
    Thomas

    Zitat von Momo7

    Silikon etc. kann man super mit Cola abwischen.

    Wenn es regnet nehme ich ein bischen Cola auf einen Lappen und reibe Scheibe und Wischer damit ab.

    Der Regen beseitigt dann die klebrigen Reste. :Applause:

    Machst du das im Sommer auch? Dann musst du aber die Türen und Fenster immer schnell schließen, damit die ganzen Insekten nicht in den Innenraum kommen. :D

    Gruß
    Thomas

    Zitat von weide_de

    ... dafür aber die gewöhnungsbedürftige Fußraumbeleuchtung ...

    Wieso gewöhnungsbedürftig? :confused:

    Eigentlich sollte die Fußraumbeleuchtung doch ausgehen, sobald die Türen geschlossen sind. Und auch sonst ist die Beleuchtung - wenn man nicht gerade in den Fußraum schaut - fast gar nicht wahrnehmbar. Wenn man etwas fallen läßt, ist's aber sehr praktisch.

    Gruß
    Thomas


    Ohne Worte!!! Wie hast du das denn hinbekommen. Ist das ein Fahrzeug, das eigentlich als Vorführer eingeplant war?

    Gruß
    Thomas

    VW sagte mir heute, dass die Quoten für die Händler erst in den nächsten 1 - 2 Wochen festgelegt werden. Allerdings hätten wohl einige kleine Händler den eigentlich vorgesehenen Vorführwagen (jeder Händler sollte 1 Exemplar bekommen) nicht haben wollen. Insofern gibt es für die großen ein paar mehr zu verteilen. Ich habe mich für morgen mit meinem :) verabredet. Schaun wir mal, ob sich an der bisherigen Mitteilung 28.01.2005 etwas ändert.

    Gruß
    Thomas

    Ich gehe davon aus, dass du u.a. die Anzahlung geleistet hast, weil du den Wagen über J&K deutlich günstiger bekommst als normalerweise. Ich finde, dass man in solchen Situationen einfach abwägen muss, was einem wichtiger ist. Natürlich hat der Händler kein Recht, die Anzahlung zu fordern. Wenn sich beide Vertragspartner aber darüber einig sind, ist es m.E. oK. Mit J&K würde ich mich aber auf jedem Fall in Verbindung setzen. Die sollten darauf zumindest auf Ihrer Homepage hinweisen.

    Mir wäre es etwas zu unsicher - zumal die Lieferzeit des Touaregs deutlich über der normalen Lieferzeit liegt. Was in der Zwischenzeit mit der Liquidität des Händlers passiert, ist natürlich niemandem bekannt.

    Gruß
    Thomas

    Zitat von amboß

    Zitat: "oder so ähnlich"

    Bei der geschilderten Tat handelt es sich um einen versuchten Diebstahl (in beonders schwerem Fall), strafbar nach §§ 242, 243, 22, 23 StGB.
    Da die Scheibe zielgerichtet beschädigt wurde, d.h. um die Wegnahmehandlung zu ermöglichen, zahlt auch die Teilkasko.


    Sicher? Das habe ich anders in Erinnerung. Dumm ist meistens auch, dass die Eigenbeteiligung der Teilkasko schon einen Großen Teil des Schadens ausmacht.

    Gruß
    Thomas