Beiträge von Olaf

    einmal zum :) und ihm seine Meinung sagen, dann sollte es wieder gehen.:D

    Nein, im Ernst, habe bei meinen T (altes Modell) auch laufend Ärger mit dem Türschloss der Fahrertür, das beim Ziehen des Griffs nicht immer sauber auch die Schließe mitnimmt.

    Gruß

    Olaf

    Welche Teile des Facelift sind auch im alten Modell nachrüstbar, bzw. umgekehrt?

    So wie es scheint hat sich beim Facelift doch etwas geändert, was die elektrischen Teile angeht.

    • z.B. sind die alten Navis nicht ganz reibungslos im neuen einsetzbar, siehe hier.
    • Auch die neue FSE Premium scheint nicht im alten Modell nachrüstbar zu sein, hier
    • Rückleuchten lassen sich hingegen problemlos tauschen

    Es scheint sich insofern etwas auch am Datenbus getan zu haben (infotainment version laut Stefan von 1.6 auf 2.0), wobei es wohl nachwievor CAN ist (hier)

    Sofern jemand mich korrigieren kann oder weitere Infos hat, immer her damit:winken:


    Beste Grüße

    Olaf




    Yeap,

    hatten wir schon. Wenn Du die Suche benutzt, müsstest Du auf den Thread stoßen. Überwiegende Meinung war damals, dass es recht teuer ist, wobei die Preise jetzt - glaube ich - etwas billiger geworden sind.

    Gruß
    Olaf



    Soweit ich mich erinnere, hatten wir das erst vor kurzem und das Fazit war, dass kein elektronisches Handbuch verfügbar ist.


    Gruß
    Olaf


    Zumal haben wir ein breites Spektrum an Touareg-Kunden, denen ich diesen Eintrag hier auch nicht vorenthalten möchte.

    cw_bb



    Also doch!

    Ich finde es schön, dass Du meinst, eine ordentliche Werkstatt zu haben/führen und denke, dass man dies auch mitteilen kann. Wenn man weiß, dass man gute Arbeit abliefert, kann man diese anderen hier im Forum ja ruhig empfehlen.

    Aber ein kleiner Hinweis in Deinem ersten Post wäre nicht schlecht gewesen:zwinker:

    Ich meine gelsesen zu haben, dass es mittlerweile einen Anlagenhersteller gibt der auch FSI-Motoren tauglich ist.

    Das ganze ist aber nicht mit den Direkteinspritzanlagen von Vialle (LPI) und Icom (JTG) zu verwechselns, die auch als Direkteinspritzer bezeichnet werden. Das sind jedoch die neuesten Anlagen der 5.Generation, die das Autogas nicht mehr gasförmig via Verdampfer einleiten, sondern in flüssigem Zustand einspritzen. (sind aber nicht für FSI-Motoren geeignet)

    Hat eigentlich jemand Erfahrungen mit dieser neuen Geneartion von LPG-Anlagen???

    Beste Grüße
    Olaf

    Habe ich auch gelesen. Was'n Quatsch. Die Begründung war, dass die Käufer allein aufgrund der Tatsache, dass das Startgebot 1€ betrug, um die Hehlerware hätten wissen müssen.
    So sehr ich auch dafür bin, den zugegebenermaßen vorhandenen Sumpf von Diebesgut bei Ebay trocken zu legen, ist das dennoch der falsche Weg.

    Selbst ganze Autos von seriösen Händlern werden teilweise mit einem Startgebot von 1 € eingestellt.

    Gruß

    Olaf




    Einfache Antwort: NEIN!

    Gruß

    Olaf

    So viel ich weiß hat der Kollege von ihm(der Werkstattmeister) zu ihm gesagt er hätte das Knacken des Drehmomentschlüssels gehört. Später sagte er, er ist sich nicht ganz sicher ob er es gehört hätte. Fakt ist das die ihm vorwerfen, er hätte die Schrauben nicht fest genug angezogen.
    Ben




    OK, dann ist das was wir hier betreiben eh alles mehr Spekulation. Da wird es hauptsächlich um Beweisfragen gehen....

    Richtig, doch auch hier muß die Grenze der Fahrlässigkeit ermittelt werden; und auch, ob der Geschädigte genug dazu beigetragen hat, den Umstand zu verhindern ( Stichwort Nachkontrolle )



    Das betrifft dann aber lediglich die etwaige eigene Fahrlässigkeit des Fahrers. Ein KFZ-Mechaniker, der Reifen wechselt und diese nicht richtig festschraubt, wird sich mE nicht mit dem Verweis exculpieren können, er hätte auf die Überprüfung durch den Fahrer vertrauen dürfen.
    Das das Ganze fahrlässig ist, solle nicht wirklich zweifelhaft sein.


    Ob der Fahrer selbst fahrlässig handelte, ist eine andere Frage, lässt aber die des Werkstattangehörigen unberührt.

    Wichtig wird sein, welchen technischen Hintergrund der Fahrer besitzt.

    Viel Glück!




    Naja, das spielt allenfalls für den zivilrechtlichen Schaden bei der Mitschuld eine Rolle. Dieser monetäre Ersatz für Sach- und Personenschaden muss - solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel ist und die Reparatur im Rahmen der normalen Arbeit ausgeführt wurde (also nicht nach der Arbeit für einen Kumpel noch die Reifen gewechselt) - der Arbeitgeber tragen (stichwort innerbetr. Schadensausgleich)

    Nichtsdestotrotz gelten diese Grundsätze nicht im Strafrecht. Da ein Personenschaden entstanden ist, steht hier fahrlässige Körperverletzung im Raum. Diese Verantwortung kann er auch nicht auf den Arbeitgeber abwälzen.


    Gruß
    Olaf

    Das ist beim Dicken oder auch beim Passat extrem so, im Zweifelsfall muss man sich dann einen "Importgrill" besorgen, damit nicht links und rechts vom Kennzeichen der schwarze Grundträger rausguckt. Finde ich ziemlich besch****!



    Oder man streckt das Nummernschild. Habe GÖ-Z7 aber vorne ein ganz normal langes Nr.-Schild und hinten ein kurzes für die US-Heckklappe.



    P.S. Du müsstest nicht den ganzen Grill wechseln, sondern nur den Nummernschildhalter, der auf die Front geschraubt ist. Kostet ausnahmsweise auch nicht die Welt, glaube es waren bei mir für die dt. Version 11 €

    Grüße
    Olaf