Hallo Alex,
nein, die Gewährleistung gilt erst einmal für alle. Allerdings versucht natürlich jeder Händler, die Gewährleistung soweit wie möglich auszuschließen.
Beim Verkauf eines gebrauchten Wagens kann zwischen privaten (beide sind Verbraucher) oder gewerblichen (beide sind Unternehmer) die Gewährleistung im Einzelfall ausgeschlossen oder die Gewährleistungsfrist verkürzt werden. Problematisch wird es hierbei nur, wenn das im Rahmen vorformulierter Verkaufsbedingungen geschieht.
Ist der Verkäufer aber Unternehmer und der Käufer Verbraucher, kann die Gewährleistungsfrist aber maximal auf 12 Monate verkürzt werden.
Wird nichts geregelte, gelten immer 2 Jahre.
Gruß aus Hamburg
Patrick