Beiträge von VolkerE

    Hallo Peter,

    Deine von Dir geäußerten Vermutungen sind eine Unverschämtheit.

    1. Mein Sportwagen ist weder mit illegalen Mitteln gekauft, noch geklaut. wieso sollen die Finanzbehörden nicht wissen, dass ich diesen habe?

    Auch Deine weitere Aussage bzgl. meines im Unterhalt günstigen Oldtimer Sportwagens, von dem die Finanzbehörden aus Dir unerklärlich Gründen nichts wissen dürfen,

    ist reine Polemik und durch nichts gerechtfertigt.

    Ich hatte an keiner Stelle geschrieben, dass der Unterhalt des Oldtimers günstig sei,

    Ich hatte an keiner Stelle geschrieben, dass es sich bei meinem Oldtimer um einen Sportwagen handelt.

    Da Du offenbar Verständnisprobleme hast nur für Dich zum mitschreiben, ich habe neben Ehefrau, Kindern und Häusern u. a. einen Touareg, einen Sportwagen, einen Oldtimer und noch einen weiteren Pkw, und alle Fahrzeuge sind legal erworben und den Finanzbehörden bekannt. Ich möchte nun wirklich nicht damit angeben, aber Du scheinst es sonst nicht zu verstehen.

    Ich hatte auch an keiner Stelle geschrieben, dass die Finanzbehörden von meinem Oldtimer und meinem Sportwagen nichts wissen dürfen.

    Ganz im Gegenteil sind den Finanzbehörden beide Fahrzeuge bekannt und es gibt damit überhaupt keine Probleme.

    Ich hatte lediglich geschrieben, dass ich im Zusammenhang mit diesem Oldtimer die Erfahrung gemacht habe, dass die Finanzbehörden in solchen Foren mitlesen.

    Wie Du daraus ableiten willst, die Finanzbehörden dürften hievon nichts wissen erschließt sich mir nicht.

    Solltest Du weiterhin einen solchen unzutreffenden Unsinn in meine Äußerungen hineininterpretieren, würde ich dagegen vorgehen müssen.

    Nun aber zu dem eigentlichen Problem.

    Ich habe nun wirklich nicht vor hier zu jammern, sondern gedacht hier auf offene Ohren zu treffen und das manchen Touareg Fahrer die Dinge interessieren.

    Ich höre immer wieder, wenn ich die an meinem Touareg aufgetretenen Mängel anspreche, dass viele Touareg Fahrer äußern, dass sie ähnliches erlebt haben und mit der Qualität des Wagens im Verhältnis zum Preis enttäuscht sind. Oft kommt die Aussage, den Touareg kaufe ich nie wieder. Ich kenne mehrere ehemalige Touareg Fahrer, die zu Mercedes gewechselt sind, was ich vermutlich auch tue.

    Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt darüber beschwert, dass mir im Zusammenhang mit dem Motorschaden keine Kulanz eingeräumt wurde. Mein Hinweis auf eine nicht gewährte Kulanz war nur eine Reaktion auf Franks Posting vom Dienstag. Ich hätte eine Kulanzregelung sowieso nicht in Anspruch genommen.

    1. Wäre es mir gegen den Strich gegangen, einen reparaturwürdigen Motor gegen einen neuen auszutauschen. Ich weise nochmals auf den Begriff der Nachhaltigkeit hin.

    Auch solltest Du Dich vielleicht einmal mit dem Begriff der Obsoleszens auseinandersetzen.

    2. Wäre eine Kulanzzusage erst Wochen nach der Reparatur erfolgt. Wäre die Kulanz dann letztlich abgelehnt worden, hätte ich auf den hohen Kosten eines unnötigen Motortauschs gesessen.

    3. Voraussichtlich wäre bei positiver Bescheidung des Kulanzantrages eine Quote von 50 % herausgekommen. Mit den restlichen bei mir verbleibenden 50 % hätte ich immer noch deutlich mehr gezahlt, als bei der Reparatur durch einen unabhängigen Motorspezialisten.

    Antrag auf Kulanz kam also nie in Frage.

    Die Folgen der Inanspruchnahme einer, wie du schreibst nicht von VW nicht "zertifizierten Werkstatt" sind mir durchaus bekannt. Ich habe deshalb von Anfang an auch gar nicht auf Kulanz gesetzt. Ich habe auch an keiner Stelle geschrieben, dass ich mit den Konsequenzen meines Handelns nicht leben könne. das kann ich sehr gut. Schließlich habe ich dadurch erheblich höhere Kosten für mich vermieden.

    Deine Aussage "du kanntest Dich im Vorfeld mit den Garantie und Gewährleistungsbedingungen von VW aus" zeigt mir nur,

    dass Du Dich jedenfalls nicht auskennst.

    Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Ansprüche.

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers und hat mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung nun überhaupt nichts zu tun.

    Die Gewährleistungsbedingungen sind nicht von VW, sondern im BGB geregelt. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs wäre es völlig unerheblich gewesen, dass ich vorher mit dem Wagen in einer freien Werkstatt war. Da mein Wagen aber älter als 2 Jahre war, schieden Gewährleistungsansprüche aus.

    So wie Du hier die Begriffe Garantie und Gewährleistung hier durcheinander wirfst, habe ich dies leider schon öfter bei Kfz-Meistern in Autohäusern erlebt, so dass ich annehmen muss, dass Du vermutlich auch aus der Branche stammst.

    Nun aber zum eigentlichen Kern meines Ansinnens.

    1. Es kann doch nicht "normal" sein, dass ein Hersteller wie in meinem Fall VW per "Ordre de Mufti" seinen Werkstätten regelrecht verbietet, defekte und reparaturwürdige Motoren zu reparieren und stattdessen für den Kunden teure neue Motoren einzubauen. So macht man Umsatz auf Kosten der Kunden.

    Ich denke auch, dass dies andere Touareg Fahrer interessiert, auch deshalb mein Posting.

    Dass da hier nur so laue Anmerkungen dazu erfolgen wundert mich dann doch.

    Ich kann nur hoffen, dass da die EU bald einen Riegel vorschiebt. Vielleicht hast Du schon einmal von dem Green Deal der EU Kommission gehört. Ein wichtiges Element hiervon ist, wertvolle Ressourcen einzusparen. Produkte sollen repariert werden, wenn dies möglich ist. Die EU-Kommission spricht sogar davon, dass es ein Recht auf Reparatur geben soll. Ich denke, gerade so einem Hersteller wie VW, der ja nun mit einer nicht mehr zu überbietenden Dreistigkeit seine Kunden und die Behörden mit seiner Abgasmanipulation betrogen hat, ist anders nicht beizukommen.

    2. Ich hatte die Rechnungserstellung mit der Nummer 99999999 angesprochen und eigentlich erwartet, dass da einer der in diesem Forum doch offensichtlich agierenden "Experten" etwas dazu helfen könnte. Dass da außer der (falschen) Aussage eines Forumsteilnehmers, diese Nummer gäbe es gar nicht, nichts zu geschrieben wurde, erstaunt mich noch mehr.

    Aus den bisherigen Reaktionen kann ich nur vermuten, dass hier wohl ausschließlich die Interessen des Herstellers VW vertreten werden.

    Mfg

    Hallo,

    zu den vor angesprochenen Punkten möchte ich folgendes anmerken.

    Ja, ich war mir sehr wohl bewußt, dass die Unterhaltskosten eines Touareg höher liegen als z.b. bei einem Golf.

    Das habe ich auch gar nicht moniert, abgesehen von meinem Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten für den Austausch der Bremsbeläge.

    Es wurden für den von mir genannten Betrag tatsächlich nur die Beläge gewechselt, keine Scheiben.

    Was die arbeiten im Zusammenhang mit dem Motorschaden angeht, kann ich bestätigen, dass in dem Auslassventil des 3. Zylinders ein großes Loch war. Der Werkstattmeister hat es mir gezeigt.

    Der Werkstattmeister erklärte mir in dem Zusammenhang, den Motor auszubauen sei zwar nicht nötig gewesen, man habe das aber getan um leichter arbeiten zu können.

    Es wurde nur der eine Zylinderkopf ausgebaut.

    Auf meine Frage, ob man nicht ein neues Ventil einbauen und den Zylinder hohnen könne, wurde mir erklärt, dass sei zwar möglich, aber der Hersteller VW lasse das nicht zu.

    Ich möchte dazu anmerken, dass in der Nähe ein Fachbetrieb mit hervorragendem Ruf sitzt, der solche Hohnungen durchführt.

    Daraufhin habe ich mir einen kompetenten Fachbetrieb zur Motorinstandsetzung gesucht.

    Da das Fahrzeug dorthin verbracht werden musste hat die VW Werkstatt auf meinen Wunsch den Motor nur provisorisch eingebaut und befestigt, damit der Wagen transportiert werden konnte.

    Der ausgebaute Zylinderkopf wurde mit allen ausgebauten Teilen in einem Karton mitgenommen. Die VW Werkstatt hat also nur den Zylinderkopf abmontiert und sonst nichts gemacht.

    Wenn es die Position 99999999 nicht gibt, frage ich mich, wieso diese bei mir auf der Rechnung steht.

    Von einem Kfz-Meister der früher Werkstattleiter in einer VW Werkstatt war, habe ich jetzt erfahren, dass es diese Nr. tatsächlich gibt und dass man mit dieser diverse Arbeiten abrechnen kann.

    Zu Dir Peter: Ich hatte nicht Zweifel an der Werkstatt, soweit es den 2. Werkstattaufenthalt angeht. Ich bin deshalb auch nicht zum nächsten Schrauber um die Ecke gegangen. Die VW Werkstatt hat ja letztlich überhaupt nichts repariert, sondern erklärt, eine Reparatur sei vom Hersteller VW verboten und nur der Einbau eines neuen Motors möglich. Es kam im Zusammenhang mit der Beseitigung der Motorschadens erst gar nicht zu irgendwelchen Schlechtleistungen, die man durch einen Gutachter hätte überprüfen können. Ich hatte doch keinen Rechtsanspruch gegen die VW Werkstatt, die Reparatur nach meinen Wünschen durchzuführen. Jede Werkstatt kann doch die Übernahme eines Auftrags jederzeit ablehnen. Dass die VW Werkstatt sich wegen eines einzelnen Kunden nicht mit dem mächtigen Hersteller VW anlegt, kann ich durchaus nachvollziehen.

    Etwas anderes wäre gewesen, wenn ich hätte nachweisen können, dass das durchgebrannte Ventil auf den 1. Werkstattaufenthalt und die Reparatur der Einspritzdüse zurückzuführen wäre. Diesen Beweis zu führen schien mir nicht sehr wahrscheinlich, nachdem ich mit einem renomierten Kfz-Sachverständigen gesprochen hatte.

    Mir wurde in diesem Zusammenhang erklärt, die Ursache des Lochs im Auslassventil seien vermutlich zu höhe Abgastemperaturen gewesen, evtl. verursacht durch eine falsche Kalibrierung der Einspritzdüse. Du glaubst doch sicher nicht, dass ein Sachverständiger im Nachhinein gutachterlich festgestellt hätte, es sei jede andere Ursache auszuschließen.

    Außerdem hätte ein solches Verfahren sicherlich einige Monate gedauert. Ich hätte ein Beweissicherungsverfahren einleiten müssen. Dieses wäre auch mit erheblichen Kosten verbunden gewesen bei unsicherem Verfahrensausgang. Da habe ich lieber mein Geld in die Reparatur investiert. Im übrigen brauchte ich zu der Zeit unbedingt den Touareg als Zugfahrzeug.

    Dass ich natürlich die Rechnung für den 2. Werkstattaufenthalt nicht so einfach schlucke dürfte klar sein.

    Bei der Werkstatt, welche meinen Motor gemacht hat, handelt es sich auch nicht, wie von Dir herablassend angemerkt um einen Schrauber um die Ecke.

    Ich habe mich vor dessen Beauftragung sehr umfassend umgehört und von dieser Werkstatt nur gutes gehört, insbesondere Motorinstandsetzung und Motortuning betreffend.

    Abschließend noch zu Deiner ebenfalls herablassenden Bemerkung zu meinem Sportwagen, dass könne nicht viel mehr als ein Golf GTI sein.

    Nein ein Golf GTI ist es definitiv nicht.

    Da mir im Zusammenhang mit einen mir auch noch gehörenden Oldtimer bekannt ist, dass auch die Finanzbehörden in solchen Foren mit lesen, möchte ich von mir nicht mehr als nötig offenlegen. Ich sage daher zu dem Sportwagen nur: 350 PS bei einem Gewicht mit Fahrer von 6o0 kg. Da dürfte ein Golf GTI nicht mithalten können.

    MfG

    Hallo Hannes,

    ich hatte ausdrücklich geschrieben, dass ich einen Service nicht bei VW habe machen lassen. Das hatte Gründe, die ich hier nicht näher darlegen will. Die anderen wurden alle bei VW gemacht. Ich habe auch bis zu der Geschichte mit dem Motorschaden alle Reparaturen bei VW machen lassen. Wie Du dann zu der Aussage kommen kannst, ich hätte anscheinend nie einen Service bei VW gemacht, erschließt sich mir auch nicht ansatzweise.

    Übrigens habe ich mittlerweile ohne die "Hilfe" dieses Forums in Erfahrung gebracht, dass die in der Rechnung angegebene AP/ET-Nr. 99999999 tatsächlich eine Nummer ist, die nicht speziell für den Ausbau des Zylinderkopfes vergeben wurde. Es ist, wie von mir vermutet eine Nummer, unter der man alle möglichen Leistungen abrechnen kann. Ich denke dass ich mit meiner Vermutung richtig liege, dass man mir hier versteckt doch die Kosten des Motorausbaus unterjubeln will. Morgen werde ich mehr wissen.

    MfG

    Hallo Hannes,

    ja, ich hatte schon andere Autos in der Preisklasse, allerdings nicht von VW und da hatte ich solche Probleme nicht.

    Ich fahre u.a. einen Sportwagen mit einer deutlich stärkeren Brembo-Bremsanlage. Da kostet mich der Austausch der Bremsbeläge in einer auf Sport- und Rennfahrzeuge spezialisierten Werkstatt nur ein Bruchteil der Kosten wie bei VW.

    Im übrigen jammere ich nicht über die hohen Kosten, sondern stelle nur fest und hinterfrage diese. Das ist doch wohl legitim.

    Ja, Du hast Recht, dass man die nun angezeigten Mängel reparieren muss. Ich habe da auch nicht abgewartet, sondern den Wagen in eine Werkstatt gebracht, wo dass diese Woche behoben wird. Du wirst Dich sicherlich nicht wundern, wenn ich Dir sage, dass es keine VW-Fachwerkstatt ist.

    Zum NOx Sensor merke ich nur an, dass dazu kein Fehler angezeigt wurde, als der Motor ruckelte. Jetzt wo dieser Fehler angezeigt wird ruckelt der Motor nicht.

    Hallo Frank,

    natürlich hat auch der Kunde eine Verantwortung, wenn es um Nachhaltigkeit geht. Aber sollte es nicht im Interesse des Herstellers liegen, seine Kunden zu halten, anstatt sie durch eine solche Praxis, wie von mir geschildert, zu verprellen. Gerade VW hat sich ja nun wirklich viel Mühe gegeben, ein äußerst schlechtes Image zu erhalten, was die Umwelt angeht.

    Mir ist sehr wohl bekannt, dass Kulanz eine freiwillige Leistung ist. Deshalb ist es ja auch so leicht, irgendwelche Gründe vorzuschieben, warum keine Kulanz gewährt wird.

    Bei mir wurde die Kulanz bezüglich des Motorschadens sofort abgelehnt mit der Begründung, ich hätte ja eine Wartung nicht in einem VW-Fachbetrieb durchführen lassen. Die Wartung hatte ich aber pünktlich von einem anderen Betrieb machen lassen. Soviel zu Deinen Unverständnis.

    Deine Frage, ob der VW-Händler denn überhaupt feststellen könne, dass eine andere Werkstatt irgendwelche internen Motorkomponenten getauscht habe, kann ich nur so verstehen, dass Du entweder keine Ahnung hast, oder mich für Dumm verkaufen willst.

    Ich hatte doch geschrieben, dass der Wagen in einer VW-Werkstatt war und dass dort der Motorschaden festgestellt wurde. Die durchgeführten Arbeiten sind deshalb bei VW in der Fahrzeughistorie genauestens festgehalten und für jeden VW-Fachbetrieb abrufbar. Ebenso ist dann aus der Fahrzeughistorie doch klar zu ersehen, dass die zur Reparatur erforderlichen Arbeiten nicht bei VW durchgeführt worden sein können, weil sie dann ebenfalls abgespeichert wären.

    Hallo Hannes und Frank,

    was sagt Ihr denn zu der Abrechnungsposition 99999999.

    Ist das nun eine konkrete Abrechnungsnummer den Ausbau des Zylinderkopfes betreffend, oder eine, wie von mir vermutet, über die man alle möglichen Leistungen abrechnen kann.

    Viele Grüße

    Hallo Frank,

    so einfach, wie Du dass nun darstellst ist das doch nicht.

    1. Unter dem Gesichtspunkt die Ressourcen und die Umwelt zu schonen, siehe den Begriff der Nachhaltigkeit, ist das Verhalten des Herstellers mehr als fraglich.

    Aber von einem Hersteller, der im großen Stil die Abgaswerte manipuliert hat, ist wohl nichts anderes zu erwarten.

    2. Wenn ich später mal einen anderen Schaden habe, der nichts mit dem Motor zu tun hat und sich die Frage der Kulanz stellt, weis ich bereits jetzt, was kommen wird. Nämlich die Ablehnung mit der Begründung, sie haben ihren Motor damals ja nicht bei VW reparieren lassen.

    Hallo

    ich lese hier seit längerem mit.

    Jetzt wende ich mich jedoch an euch, weil ich mit meinem Touareg 7P mit 262 PS ernsthafte Probleme habe.

    Vor rund 6 Monaten begann bei einem Km-Stand von ca. 125.000 der Motor unrund zu laufen an. Die Laufgeräusche im Stand waren deutlich höher als ich dass bis dahin gewohnt war.

    Ich also zur VW Werkstatt mit dem Auftrag Ursache festzustellen. Ergebnis war eine angeblich defekte Einspritzdüse. Ermittelt wurde dies angeblich durch das Auslesen des Fehlerspeichers.

    Ich habe Reparaturauftrag erteilt.

    Was mich etwas wundert ist, dass die betreffende Einspritzdüse lt. Rechnung nur aus- und eingebaut und gereinigt wurde. In Rechnung gestellt wurde eine Einspritzeinheit für 654,15 €.

    Beim Abholen des Wagens wurde mir mitgeteilt, der Motor liefe jetzt zwar besser aber immer noch nicht richtig rund. Es wurde vom Werkstattmeister die Empfehlung ausgesprochen, man solle den Wagen mal richtig ausfahren, dann würde sich dass vermutlich legen. Pusteblume, es verbesserte sich nichts, der Motor lief genau so unrund wie vor der Reparatur.

    Darauf habe ich den Wagen erneut in die VW-Werkstatt gebracht mit dem erneuten Auftrag die Ursache zu finden.

    2 Tage später erhielt ich die Mitteilung, man habe den Motor und sodann einen Zylinderkopf ausgebaut.

    Als Ursache wurde genannt ein Loch in einem Ventil des Zylinders (Auslassventil), an dem man bei der ersten Reparatur die Einspritzdüse erneuert hatte und leichte Riefen in der Zylinderwand desselben Zylinders.

    Um den Schaden zu beheben wurde mir von dem Werkstattmeister mitgeteilt, VW lasse hier nur den Einbau eines neuen Motors zu, Kosten von rd. 17.500,00 € wurden genannt.

    Auf meine Frage, ob man das nicht kostengünstiger reparieren könne, wurde mir erklärt, der Hersteller VW lasse das nicht zu, da man keine Garantie für solche Arbeiten übernehmen wolle.

    Ich habe den Motor daraufhin provisorisch wieder einbauen lassen und in eine freie Werkstatt verbracht, wo man mir den Motor dann für einen Bruchteil des von der VW-Werkstatt genannten Betrages instand setzte. Der Motor läuft seitdem rd. 30.000 km einwandfrei.

    Ich frage euch, was ist dass denn für eine Kundenunfreundliche Politik von VW, bei einem behebbaren Motorschaden den Einbau eines neuen Motors vorzuschreiben, wenn man die Reparatur in einer VW-Werkstatt durchführen lassen will?

    Auch die für die zweite Ursachenforschung in Rechnung gestellten Positionen lassen mich zweifeln, ob dass alles seine Richtigkeit hat.

    Laut der Rechnung wurden zuerst alle 6 Einspritzdüsen aus- u. eingebaut und gereinigt. Kosten 1x 286,75 € und 6x 9,89 €.

    Dann wurden die Glühkerzen ausgebaut und die Kompression der Zylinder geprüft. Kosten 69,22 € und 29,66 €.

    Danach wurde dann der Zylinderkopf ausgebaut. Kosten nur für den Ausbau 642,72 €.

    Hätte man zuerst die Glühkerzen ausgebaut und die Kompression geprüft, hätte man sich den Ausbau der Einspritzdüsen sparen und die damit verbundenen Kosten vermeiden können. Ich verstehe auch nicht, warum man alle 6 Einspritzdüsen ausgebaut hat, Eine hatte man doch erst wenige Tage zuvor neu gemacht. Ich verstehe sowieso nicht, warum man beim ersten Werkstattaufenthalt die defekte Einspritzdüse nur durch das Auslesen des Fehlerspeichers ermittelt haben will, während man beim zweiten Werkstattaufenthalt meinte, alle 6 Einspritzdüsen ausbauen zu müssen.

    Auch die Kosten nur für den Ausbau des Zylinderkopfes erscheinen mir mit 642,72 € recht hoch. Angeblich will man mir den Motorausbau nicht berechnet haben. Ich habe jedoch den Verdacht, dass diese Kosten in der Position Zylinderkopf ausbauen enthalten sind. Es ist zu der Position Zylinderkopf ausbauen die AP/ET-Nr. 99999999 angegeben. Dies scheint mir eine Nummer zu sein, die sich nicht ausschließlich auf den Ausbau des Zylinderkopfes bezieht.

    Vielleicht kann einer hier im Forum etwas zur Erhellung beitragen.

    Ich bin jedenfalls von der Qualität des Touareg mehr als enttäuscht. Nachdem nun der Motor an sich einwandfrei funktioniert, gibt es nun bei einem km-Stand von rd. 155.000 zahllose neue Fehlermeldungen, den Nox Sensor, die Harnstoffeinspritzung, entladene Batterie, Auto-Hold Funktion betreffend. Auch das Automatik Getriebe beginnt langsam zu ruckeln. Bei einem Wagen, der neu ca. 90.000,00 € gekostet hat, habe ich mehr erwartet, als nur hohe Werkstattkosten ( nur Wechsel der Bremsbeläge vorne bei VW 650,00 €)

    Viele Grüße