Nein - ich nicht - obwohl eich eine ähnliche Taste bereits aus dem BMW kannte.
Und, dass der Touareg eine nicht mehr technisch voll auf der Höhe liegende Telefonanlage hat ist klar. Das ist eine Sache. Eine andere Sache ist VW wg. "Prospektbetrug" in dieser Sache anzugehen, da sich die Funktionalität dieser Taste lediglich in Deinem subjektiven Vorstellungsbild abgespielt hat. Soweit sind wir doch nicht, nur weil in anderen Autos dieses Feature das oder jenes bedeutet, dem einen einen "Betrug" anzuhängen, weil er etwas ähnliches benutzt.
Du bist schlecht beraten, wenn Dein Anwalt meint , da wäre eine Chance. Ich selber arbeite als RA für die Industrie und sehe oft, mit welchem abwegigen Klagen manche Verbraucher versuchen etwas zu erreichen. Hiervon sind ausgenommen, die echten Beschwerden, wenn Produkte eindeutug gefährden oder etwas vorspiegeln, das sie nicht halten.
VW ist m.E. wg. ganz andere Sachen zu kritisieren bzw. vielleicht sogar zu verklagen. Ein Thema ist da z.B. der DPF, hier gibt es viele Verprechungen , die nicht eingehalten wurden oder auch Unterlassungen von Aufklärungen, die u.U. hätten geleistet werden müssen, wenn man einen R 5 vor 2-3 Jahren gekauft. hat. Dadurch ist vielen Verbrauchern eine echtet Schaden etnstanden. Da könnnte ein finiger RA Druck machen. Was Du machen willst - ehrlich gesagt- wird als überflüssige Nörgelei betachtet.
Gruss
Martin