Guten Abend liebe Forumsmitglieder,
aus zeitlichen Gründen möchte ich auf eine nochmalige Darstellung des Sachverhaltes verzichten!
Ich hatte jedoch am Montag der Werkstatt geschrieben, dass bei entsprechender Vorarbeit durch den Mechaniker (u.a. "Kriechöl" und / oder Heißpistole) die Entlüftungsschraube nicht hätte abreißen können und ich bat um eine kulante und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen, ansonsten behalte ich mir vor, einen Gutachter und / oder Juristen zu bemühen; diesen Schritt tatsächlich aber als "Ultima ratio", da ich mit den anderen Arbeiten ja tatsächlich sehr zufrieden war! Gerade kam eine Mail einschl. Entschuldigung und eines neuen KVA!
Zitat der Werkstatt;
"da nicht genau feststellbar ist, ob die Schraube durch fehlender Vorarbeit des Mechanikers oder beim letzten Service (bei einer anderen Werkstatt) vor ca. 40000 km die Schraube mit einem zu hohen Drehmoment angezogen wurde"...
der erste KVA belief sich auf einen Gesamtbetrag von 810,31 !
Jetzt hat mir die Werkstatt geschrieben, dass sie beim Einbau des neuen Bremssattels auf den Arbeitslohn verzichten und zudem alle Materialien, also auch den Bremssattel sowie Kleinteile mir zum Einkaufspreis berechnen werden und somit liegt jetzt der Betrag des neuen KVA bei 499,-- Euro; im Vergleich zu 810,31 Euro im ersten KVA!
Was meint Ihr hierzu? Ich denke, es klingt nach einem "Vergleich" seitens VW.... wenn ich den Vorgang komplett mit einem Anwalt ausreizen würde, habe ich immer noch keine Gewähr, den Prozess zu gewinnen! Und nochmals ; ich war mit den vorherigen Arbeiten der Werkstatt sehr zufrieden und daher möchte ich auch keinesfalls diesem Mechaniker "ans Bein pinkeln"!
Euch einen schönen Abend und beste Grüße aus Wuppertal;
Lars.