Bei mir wird es definitiv so sein mit der Nachberechnung...
aber habe ja vorher verhandelt das das von Kaufpreis abgezogen wird...:)
aber definitiv ab Januar alle Leasing 19%
aber ich meine einen 3% Aufschlag bringt wohl keinen um..???
ein schönes Wochenende an alle !!!
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Nachberechnung? Kaufpreis abgezogen?
Hmm 
Also, die monatliche Leasingrate ist ab Januar 2007 19%. Da gibt es nichts vor oder nachzuberechnen, da die gültige MwSt. zum Zeitpunkt der Nutzung anzusetzen ist.
Anders sieht es mit der Leasingsonderzahlung aus.
Beispiel:
Mitmensch HansImGlück hat sich endlich auch für einen Touareg entschieden. Die Auslieferung erfolgte im Februar 2006. HansImGlück hat sich für einen Leasingvertrag mit 36 Monaten Laufzeit und einer Mietsonderzahlung von 20% entschieden.
Die Mietsonderzahlung beträgt 10.000€ zzgl. MwSt.
Also hat HansImGlück im Februar 2005 eine Mietsonderzahlung von 11.600€ geleistet. Der Leasinggeber führt 1.600€ an eingenommener Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Mit der Änderung der Mehrwertsteuer ergibt sich nun aber folgende Situation:
a) Die 10.000€ sind anteilig zu besteuern. 11/36 Monate sind mit 16% zu versteuern. 25/36 Monate mit 19%.
b) Die neue Kalkulation für die Mehrwertsteuer ist also:
11/36 von 10.000€ = 3055,56€
25/36 von 10.000€ = 6944,44€
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Die Mehrwertsteuer für 3055,56€ (16%) beträgt: 488,89€
Die Mehrwertsteuer für 6944,44€ (19%) beträgt: 1319,44€
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Die neue Mehrwertsteuersummer beträgt also 1808,33€.
Dies entspricht 208,33€ zusätzlicher Mehrwertsteuer (vorher 1600€). Dieser Mehrbetrag muss nun vom Leasinggeber zusätzlich an das Finanzamt abgeführt werden.
Der Leasinggeber kann diesen von ihm zu leistenden Differenzbetrag von HansImGlück einfordern, muss dies aber nicht tun. Wenn er dies als freiwillige Leistung nicht tut, dann muss er diese Kosten eben selbst tragen und HansImGlück hatte doppeltes Glück. 
gruß
Heinz