Zitat von Dieter131
Nur noch mal zum besseren Verständnis: Wandlung ist nicht unbedingt mit
einer Neubestellung aus dem Konzernangebot verbunden, sonder gleicht einer Rücknahme im gegenseitigen Einvernehmen ?
Eine "Wandlung" ist die Rückabwicklung des bestehenden Kaufvertrags.
d.h. man ist "hinterher" so gestellt, als hätte nie ein Vertrag existiert. Diese Folgerung ist auch auf event. bestehende Leasing- oder Finanzierungsvertäge zu übertragen.
Für die Dauer der Nutzung ist ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Über die Höhe des Nutzungsentgeltes versucht VW immer "zu verhandeln".
Die immer wieder genannten 0,67% resultieren aus einer Gerichtsentscheidung aus den 60er-Jahren. Da wurde entschieden, dass man einem Dieselfahrzeug der Oberklasse eine "Lebensleistung" von 150.000km unterstellt. Daraus ergab sich 1/150, das sind 0,67%, des Kaufpreises pro 1000 gefahrene km Nutzungsentgelt.
Nun sind wir aber im nächsten Jahrtausend, und die Autohersteller haben sich kräftig angestrengt
................... so hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass einem Dieselfahrzeug der Oberklasse heutzutage eine "Lebensleistung" von 250.000 km zu unterstellen ist. Das wierderum bedeutet nach "Adam Riese" -einfache Bruchrechnung- ........... 1/250 entspricht 0,4% des Kaufpreises pro 1000 gefahrene km.
Die Begründung ist so einfach wie einleuchtend ............... und wenn man "hart bleibt", sieht das auch VW so.
LG
james