Zitat von gs_freund
Hallo miteinander,
ich finds zumindest schon mal beruhigend, dass ich nicht der Einzige bin...:trinken
Aber mal im Ernst:
Das Problem stellt sich ja nicht sofort. Und wenn eine neue Steuer (Euro 5) eingeführt wird, dann wird zwischen Euro 3 und 4, expl. mit DPF unterschieden werden, da ja die Partikelwerte unterschiedlich sind/sein sollten/sein könnten.
Und wenn VW mit Euro 4 wirbt, sollte auch Euro 4 drin sein, sonst komm ich mir ein wenig verschaukelt vor. Was bringt denn dann die Tatsache, dass der R5 TDI Euro3 ohne DPF erfüllt und der V6 TDI mit DPF letztlich nicht besser da steht?!
Dass es momentan keinen Unterschied in der Steuerhöhe macht, ist ja schliesslich nicht das Thema. Das liegt an den Schlafmützen ganz oben.
Die Probleme treten später auf und beeinflussen auch einen Wiederverkauf. Denn wenn ich einem möglichen Käufer Euro 4 verspreche oder ggf. bei erhöhten Partikelwerten aufgrund der Schlüsselnummer nicht in die Stadt fahren darf...
Auch sehe ich das etwas anders in Bezug auf die Finanzämter; ich zahle gerne eine angemessene Kfz-Steuer. Doch wo ist hier die Logik?
Sollte Euro 3 oder Euro 4, mit oder ohne DPF nur Schaumschlägerei sein, sollte man sich auch dagegen wehren, auch wenn es ein Kampf gegen Windmühlen und unendliche Bürokratie bedeutet.
Schliesslich wollte der Staat auch Wohnmobilen so viel Geld abknöpfen, wie uns jetzt abgeknöpft wird. Und nur weil sich einige Leute massiv wehrten, ist daraus nichts geworden - trotz Euro-1-2-3-4.
VW hat mir mitgeteilt, dass sie momentan prüfen und mir wieder Nachricht geben.
Bis denn
gs_freund
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Ob ihr es glaubt oder nicht, aber sowas gab es schon mal.
ist schon eine Weile her, aber meine Frau hatte mal einen Golf III (mit G-Kat), der war eingestuft in EURO 1
, weil die NORM für EURO2 bei der Erstgenehmigung des Modells steuerrechtlich noch nicht definiert war. Zufällig habe ich Jahre später erfahren, dass es bei VW eine neue Bestätigung gibt, mit dem man bei der Zulassungsstelle und anschliessend beim Finanzamt die Einstufung in EURO2 (das machte reichlich KFZ-Steuer aus) beantragen konnte. Dazu hat die Zulassungsstelle nachträglich im Brief und Schein die Schlüsselnummer geändert.
Das hat sogar geklappt, ich habe für ca. 3 oder 4 Jahre rückwirkend ab Erstzulassung die Steuer erstattet bekommen 
Es betraf wohl nur die 75PS Golfs mit dem 1,8 L Motor (die mussten entweder Automatik oder Klima haben) und nicht den in diesem Modell normalerweise ausgelieferten 1,6 L Motor mit ebenfalls 75 PS.
So ganz kapiert habe ich den Zusammenhang seinerzeit nicht, habe aber natürlich die Erstattung (wie gesagt, ab Erstzulassung
) gerne angenommen.
Vielleicht besteht ja auch noch "Hoffnung" für unsere Touaregs, wenn die Einstufung erst mal verständlich und umfassend geregelt ist
.