Zitat von dschlei
Wie auch die alten, dummen Verbote, wie: "Das Betreten des Rasens ist verboten", so was habe ich hier noch NIE gesehen; oder "Das Betreten der Baustelle ist verboten, Eltern haften für ihre Kinder", was ist, wenn die Kinder das Schild nicht lesen können? Hier heisst es, die Baustelle muss so abgesichert sein, dass Kinder sie nicht betreten können, wenn es da etwas gefährliches gibt!
Das "Betreten der Bau.." Schild ist (und war schon immer....) Quatsch, dass müssen wohl noch die Preussen eingeführt haben.
Ich glaube, inzwischen ist es in Deutschland so (oder ähnlich) wie deinem letzter Satz. Da man das ja nicht kann, verbleibt einem einfach ein gewisses Restrisiko (der Jurist nennt das glaube ich Gefährdungshaftung oder so ähnlich).
Wenn ich eine Baugrube aushebe und beim Einzäunen einer reinfällt, dann hafte ich eben mit, weil die Baugrube existiert. Da hilft nur eine gute Haftpflichtversicherung.
Genauso ist es inzwischen im Strassenverkehr, weil mein Auto existiert gefährdet es schon mal automatisch zu einem gewissen Prozentsatz andere Personen. Das ist bei Fussgängern noch anders. Egal wer nun die Schuld hat, der PKW Fahrer haftet automatisch mit, wenn er einen Fussgänger anfährt (auch wenn der praktisch alles falsch gemacht hat ).
Das war jetzt alles laienhaft, vielleicht können die Juristen unter uns mich noch korrigieren bzw. die Sache besser und verständlicher schildern.