Beiträge von Steinbock

    Hallo Thomas,

    apropos Waschanlage: An meinen Dicken lasse ich nur Wasser und die Finger meiner Frau....aber im Ernst: Suche mal eine gute Waschanlage, wo DER reinpasst! (Oft schon Verbotsschilder für Geländewagen gesehen).

    Viele Grüße

    Steinbock

    Hallo zusammen,

    sobald ich also auch einen Fahrtenschreiber für den Sonntag-Hängerbetrieb einbauen lassen würde, falle ich doch automatisch unter die Beschränkungen des LKW-Verkehrs (Ruhezeiten, Überholverbote für LKW etc)?

    Das wäre dann der gläserne T-Fahrer!

    Und meine Hänger sehen sehr gewerblich aus!

    Viele Grüße

    Steinbock

    Mahlzeit zusammen!

    Habe heute mal meiner Frau meinen Dicken waschen lassen (!?)- auf eigenen Wunsch! - . Dabei ist ihr aufgefallen, daß eines der vier VW-Embleme in einer Felgen-Mitte fehlt. Fällt das bei einem Neufahrzeug noch unter die Gewährleistung? Übrigens: Sie hat sich beschwert, daß sie ohne Leiter wegen der Breite und Höhe des Fahrzeuges weder das Dach noch die Windschutzscheibe vernünftig sauber machen konnte.

    Außerdem entdeckte sie pro Felge einen Lackpunkt in Wagenfarbe. Dient das zur Orientierung bei der Montage bei den VW-Werkern?

    Viele Grüße

    Steinbock

    Hallo Uli,

    meine Rückfrage beim Kollegen im T 5-Fall ergab, daß trotz Pkw-Zulassung die Herren in Grün das Fahrzeug als LKW einstuften, da das Fahrzeug einen überwiegend dem Güterverkehr zuzuordnenden Charakter aufweist. Er war übrigens auch mit dem Hänger wohl zu schnell und mußte sich den Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW unterwerfen. Es gäbe wohl ein Urteil des Bay. OLG, daß den § 30 StVZO dementsprechend auslegt.

    Beim T hat auch meine Recherche im Internet nichts neues gebracht. Es heißt dort nur, daß ein Geländewagen als Pkw-Zulassung keiner Gewichtsbeschränkung (etwa zul. Gesamtgewicht) im Hängerbetrieb unterliegt. Ein Pickup wird übrigens auch trotz Pkw-Zulassung als LKW eingestuft - fällt also auch unters Sonntagsfahrverbot.

    Die Jungs in Grün werden wohl noch was per Post senden.....mal sehen, was dann als Begründung drin steht...



    Viele Grüße

    Steinbock

    hallo Uli,

    mir hat ein Kollege zum besagten Thema jetzt erzählt, daß er einen T5 Transporter Kasten fuhr mit Hänger und auch dran war. Da wurde ihm gesagt, hätte er statt eines Kastenwagens einen Bus mit mindestens einem Fenster hinten drin, wäre dies als Pkw gesehen worden und er hätte fahren dürfen.

    Wie schizophren ist die Paragraphen-Welt??????.....

    Grüße

    Steinbock

    Hallo,

    letztens hatte ich wieder das Glück, den freundlichen Damen und Herren in (noch) Grün Rede und Antwort stehen zu dürfen bei einer Kontrolle mit 1,6 to Anhänger am Dicken an einem Sonntag. Trotz Eintragung als Pkw darf man nur Pferdeanhänger etc. ziehen. Hätte ich ein Wohnmobil gehabt, wäre es auch was anderes gewesen. Aber alles andere - nur mit Sondergenehmigung. Ist jedoch für mich immer lästig, die Genehmigungen einzuholen. Zeitmangel! Ich fahre oft an Wochenenden mit Hänger. Bei meinem alten Mercedes 320 C CDi hat keiner was gesagt, aber kaum hat man den Dicken vorgespannt, kommt die Kelle.....

    Hat jemand auch noch ähnliche Erfahrungen?

    Viele Grüße

    Steinbock

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand Auskunft geben: Ich habe bei der Bestellung meines Dicken die Vorrüstung incl. Halterung fürs Handy bestellt. Nun ist da so eine Null-Acht-Fünfzehn-Halterung dran. Frage: Für welches Handy passt das? Muß ich sonst für mein Handy eine Extra-Halter-Schale kaufen (habe ein Motorola-Handy). Kostet lt. VW satte 105 € Aufpreis. Die Schale in meinem Zweitwagen (Golf V) für eben dieses Handy ist nicht umrüstbar/kompatibel lt. Werkstatt. Watt nu?

    Viele Grüße

    Steinbock