Hallo,
ups, hab das falsche Gutachten erwischt.
In den Felgen ist die Bezeichnung AW102550 T eingestanzt.
Diese Felgen haben natürlich den Lochkreis 120 / 5.
Festigkeitsgutachten Felgen:
http://www.rh-alurad.de/gutachten/RP-003094-A0-041.pdf
Und hier das passende Gutachten für den Anbau:
http://www.rh-alurad.de/gutachten/RZ-056206-B0-041.pdf
Die Auflage für eine geeignete Radabdeckung zu Sorgen ist nicht nötig. Das Fahrzeug vorher war wie gesagt ein Leasingfahrzeug, da geht keiner hin und zieht die Kotflüge raus. Die Laufflächen sind genug abgedeckt, so war die damalige Eintragung beim TÜV kein Problem. Das hat damals alles die Werkstatt gemacht, die die Felgen auch verkauft haben.
Ich hoffe alle Unklarheiten sind hiermit erledigt.
Gruß
Dennis