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4x4 Abenteuer auf 5 Kontinenten

Schiebedach

  • MB
  • 23. Februar 2009 um 13:36
  • MB
    Hospitant
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    Wohnort
    Drensteinfurt
    • 23. Februar 2009 um 13:36
    • #1

    Hallo,

    mein Vater hat einen Touareg, bei dem vor kurzer Zeit das Schiebedach Undicht war und Wasser in den Wagen gelaufen ist.
    Die Versicherung wollte die Kosten nicht übernehmen.
    Mein Vater ist sich aber sicher das schon Andere diesen Fehler hatten und ihn von der Versicherung bezahlt bekommen haben.

    Könnt Ihr mir helfen???

    Danke

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  • juma
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    • 23. Februar 2009 um 13:49
    • #2

    Servus,

    Zitat von MB

    Hallo,

    mein Vater hat einen Touareg, bei dem vor kurzer Zeit das Schiebedach Undicht war und Wasser in den Wagen gelaufen ist.
    Die Versicherung wollte die Kosten nicht übernehmen.
    Mein Vater ist sich aber sicher das schon Andere diesen Fehler hatten und ihn von der Versicherung bezahlt bekommen haben.




    zuerst mal herzlich willkommen hier im Forum! :winken:


    Die Daten vom Fahrzeug wären hilfreich. EZ? Was sagt denn VW dazu? Ist eine Kulanzanfrage gestellt worden? Ich hatte auch das Problem, allerdings war das Auto noch in der Gewährleistungsphase, so das alle entstandenen Kosten von VW übernommen worden sind.

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

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  • MB
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    Drensteinfurt
    • 23. Februar 2009 um 13:55
    • #3

    Es ist keine EZ.
    Wir haben eine Garantieverlängerung für unsere Wagen bekommen, nachdem wir ein größeres Problem mit der Kupplung hatten.
    Während dieser Garantieverlängerung bezahlt die Versicherung von VW die Kosten. Doch dieses Mal haben sie uns die Rechnung zurückgeschickt mit der Begründung, dass sie dies nicht zahlen.
    Eine Kulanzanfrage haben wir noch nicht gestellt

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  • juma
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    • 24. Februar 2009 um 01:19
    • #4

    Servus,

    Zitat von MB

    Es ist keine EZ.
    [...] Doch dieses Mal haben sie uns die Rechnung zurückgeschickt mit der Begründung, dass sie dies nicht zahlen.
    Eine Kulanzanfrage haben wir noch nicht gestellt



    EZ bedeutet Erstzulassung.

    Mit welcher Begründung haben sie die Rechnung abgelehnt?

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

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  • MB
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    • 24. Februar 2009 um 12:37
    • #5

    Wir haben den Wagen gebraucht gekauft.
    Die Bgründung war, dass das Schiebedach nicht unter Garantie steht.

    • Zitieren
  • juma
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    • 24. Februar 2009 um 14:44
    • #6

    Servus,

    Zitat von MB

    Wir haben den Wagen gebraucht gekauft.
    Die Bgründung war, dass das Schiebedach nicht unter Garantie steht.




    wie alt ist das Fahrzeug genau? Bei Kulanzanfragen richtet sich der prozentuale Gewährleistungssatz mit nach dem Alter des Fahrzeugs.

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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  • schiebedach
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  • versicherung
  • wasserleck
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