Hier ein interessantes Video dazu
In der Tat ein informatives Video zu dem Thema.
Ich war ebenfalls immer in dem Glauben, dass die abnehmbare AHK bei Nichtbenutzung abgenommen werden MUSS. Aber auch wenn dieses anscheinend nicht Pflicht ist, sehe ich es als sehr sinnvoll an, sie nicht außerhalb der Benutzung angebracht zu lassen, da sonst auf Dauer die Gefahr des festsetzen/festgammeln durch Schmutz und Rost besteht. Und immer schön den Blindstopfen in die Aufnahme stecken, damit kein Schmutz und Wasser rein kommt. Ich benutze seit ca. 10 Jahren regelmäßig diese abnehmbare AHK von Westfalia und hatte noch nie irgendwelche Probleme, weder in der Handhabung, noch während des Betriebs.
Gruß, Ingo