Beiträge von Thomas TDI

    Zitat von Wolfgang

    ... Der Tourismus -trotz seiner Schatttenseiten- schließt leider nicht alle in die Einnahmen ein. Wäre es so, könnten viel mehr Menschen vernünftigere Unterkünfte bauen, siehe Amateuraufnahmen aus massiven Häusern, dort haben die meisten überlebt.


    Dass nicht alle gleichermaßen vom Tourismus profitieren ist doch klar und auch nicht nur beim Tourismus so. Wer versucht gegen dieses Marktgesetz anzugehen, kann auch gegen Windmühlen kämpfen.

    Aber wir bewegen uns von dem eigentlichen Thema etwas weg. Darum:

    Gibt es denn schon eine "offizielle" Kontonummer des Vereins, auf die man ggf. eine Spende richten kann, die dann gesammelt weitergeleitet wird? Spendenquittung hin oder her - ich glaube bei 50 - 100 EUR sinkt die Steuer nicht allzu viel. ;)

    Gruß
    Thomas

    Hallo Wolfgang,

    ich glaube, dass es nicht so wichtig ist nach Schuldigen zu suchen. Derartige Naturkatastrophen werden sich auch zukünftig leider nicht vermeiden lassen. Wichtig ist es, schnell und unkompliziert zu helfen (ich denke aber, dass du das genau so siehst).

    Auch die von dir angesprochene Armut trifft ja nur auf einen Teil der betroffenen Länder zu. Dass dort solche Schicksalsschläge und vor allem die Folgen wie Hunger und Seuchen deutlich schlimmer ausfallen, ist zwangsläufig so. Der Tourismus - trotz seiner Schattenseiten - ist häufig aber eine große Einnahmequelle. Insofern wird man immer Kompromisse eingehen müssen. Manche Länder schaffen das ja auch - wie ich finde - recht gut.

    Gruß
    Thoams

    Es scheint so, als wenn ich einer der ersten bin, der schon wach ist (naja, mit Kind ist das ja kein Wunder). :D

    Darum von mir für das Jahr 2005 allen Usern viel Glück, vor allem aber Gesundheit!!!

    :hny1:

    Irgendwie fehlt mir jetzt der Smily mit dickem Kopf!

    Gruß
    Thomas

    Hi Jörg,

    wenn ein Schweizer Banker sagt, dass die Qualität stimmt, passt das schon! :zwinker: Falls es nicht deinen Vorstellungen entsprechen sollte, wirst du die Dinger bei ebay bestimmt mit einem satten Aufschlag los.

    Hauptsache, es sind auch die gleichen (in Chrom-Optik). :D Passen m.E. besser als die matten. Qualitätiv dürfte es eigentlich keine Unterschiede geben.

    Gruß
    Thomas

    Naja, so Problematisch ist die Situation eigentlich nicht. Der einzige Vorteil der neuen Regelung ist, dass die Beweislastumkehr wegfällt. Da aber VW auch in der Vergangenheit darauf verzichtete und die Reparaturleistung wie bei einer Garantie erbrachte, halte ich die neue Regelung für gut, weil sie die Rechtssicherheit des Kunden verbessert. Letztendlich ist es für VW eine Marketingmaßnahme, die zudem nicht einmal etwas kostet.

    Gruß
    Thomas

    Man könnte doch die 5 (selbstverständlich mit einem kleinen Aufpreis ... äh ... Aufwandsentschädigung) im Shop anbieten. So können sich einige Nachzügler auch noch eindecken. Oder die Ersparnis für die sofortige Bestellung bewegt noch etwas. :zwinker:

    Gruß
    Thomas

    Glück muss man haben!:D

    Gruß
    Thomas

    Nachfolgend eine gute Nachricht für die, die noch auf ihren Touareg warten (gilt natürlich nur für die deutschen User).

    Wichtige Aspekte der Volkswagen Garantie.

    Die Volkswagen Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung der Volkswagen AG für Käufer von Volkswagen Neufahrzeugen. Sie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei autorisierten Volkswagen Servicepartnern in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, also die Länder der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie in der Schweiz geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Volkswagen Garantie ist die vorschriftsmäßige Durchführung aller Serviceintervalle. Dies ist im Garantiefall durch den vollständig ausgefüllten Serviceplan zu belegen. Ansprüche, die über die direkte Mängelbeseitigung bzw. über die Nachlieferung hinausgehen, werden von der Volkswagen Garantie nicht abgedeckt. Beim Liegenbleiben des Fahrzeugs wegen eines technischen Defekts kommt gegebenenfalls die LongLife Mobilitätsgarantie zum Einsatz. Unabhängig davon gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung wie bisher. Die Volkswagen Garantie bezieht sich ausschließlich auf den werkseitigen Lieferzustand des Fahrzeugs. Nicht werkseitig eingebautes oder geliefertes Zubehör fällt ebenso wenig unter diese Garantie wie Fremdaufbauten, Fremdeinbauten oder Fremdausbauten.

    Die Volkswagen Garantie schließt Mängel aus, die entstanden sind durch:

    - unsachgemäße Instandsetzung, Wartung oder Pflege
    - Nichtbefolgen der Betriebsanleitung oder sonstige Bedienungsfehler
    - Beschädigung von außen (z. B. Unfall, Hagel, Überschwemmung)
    - Einbau von nicht genehmigten Teilen
    - Veränderung auf nicht genehmigte Weise (z.B. Tuning)
    - unsachgemäße Nutzung (z. B. Motorsport, Überladung)
    - verspätete Reklamation vom Garantienehmer
    - verspätete Ablieferung des Fahrzeugs durch den Garantienehmer beim Volkswagen Partner zwecks Nachbesserung.

    Der Beginn der Garantielaufzeit wird im Serviceheft dokumentiert. Sie beginnt mit Datum der Übergabe an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung - je nach dem, welches Ereignis früher eintritt. Die Garantielaufzeit beginnt außerdem, sobald ein Volkswagenpartner das Fahrzeug im EWR + Schweiz ausliefert, zulässt oder nutzt. Die Volkswagen Garantie wird über die Importeure auch im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz angeboten, also in den Ländern, in denen auch unsere europäischen Händler- und Serviceverträge gelten.

    Gruß
    Thomas