Auszug aus den Versicherungsbedingungen der HUK-Coburg:
Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile
1) Ohne Beitragszuschlag mitversichert bis zu einem Neuwert von insgesamt 3.000 € sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Übersteigt der Neuwert dieser Teile den nach Satz 1 versicherten Neuwert, so ist der entsprechende Mehrwert gegen Beitragszuschlag versicherbar. Leistungsgrenze ist in allen Fällen der versicherte Neuwert am Tag des Schadens. Teile, deren Neuwert 1.200 € übersteigt, sind nur mitversichert, wenn sie dem Versicherer gemeldet wurden.
– Fernseher mit Antenne
– Funkanlage mit Antenne
– Lautsprecher (auch mehrere)
– Mikrofon und Lautsprecheranlage (außer in Omnibussen)
– Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme (soweit nicht serienmäßig)
– Multifunktionsgeräte bzw. Kombinationsgeräte (Audio-, Video-, Radio-, Telekommunikationsgeräte und/oder Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme)
– Schutzhelme mit Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer, sofern diese über eine abgeschlossene Halterung fest mit dem Zweirad verbunden sind.
2) Bis zur Höhe des bei Vertragsabschluss angegebenen Werts sind folgende Teile gegen Beitragszuschlag versicherbar, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind:
– Beschläge (Monogramm usw.)
– Hydraulische Ladebordwand für Lkw
– Postermotive unter Klarlack
– Rundumlicht (Blaulicht etc.)
– Wohnwageninventar (fest eingebaut und soweit nicht serienmäßig)
– Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften.
3) Nicht versicherbar – soweit nicht unter 1) und 2) genannt – sind beispielsweise:
– Autodecke oder Reiseplaid oder Edelpelz
– Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut)
– Ersatzteile und Werkzeuge (soweit nicht serienmäßig)
– Faltgarage, Regenschutzplane
– Faxgerät (soweit nicht fest eingebaut)
– Fotoausrüstung über 60 €
– Garagentoröffner (Sendeteil)
– Heizung (soweit nicht fest eingebaut)
– Ton- und Datenträger jeder Art
M.E. geht hieraus deutlich hervor, wie eine Erstattung im Schadenfall erfolgt. Übrigens kann ich die Aussage, dass der Ruf der HUK-Coburg bei der Schadenregulierung nicht gut sei, nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil. Die günstigeren Tarife sind doch auch darin begründet, dass kein Außendienst unterhalten wird.