Gerade in Zeiten von I-Net, Google & Co. ist es doch relativ easy, sich Preise, Lieferbedingungen, etc. zu besorgen. Ich habs nicht anders gemacht.
Dadurch hatte ich sehr rasch einen Preisspiegel für den gewünschten Gummi, die Felgen, Montage etc. und eine gute Verhandlungsbasis mit dem Gummimann meines Vertrauens.
Beim Dicken geht es niemals um "peanuts"!
Beiträge von salvatore
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Hallo Hans,
Im Prinzip ist es relativ einfach. Du mußt den gesamten Scheinwerfer ausbauen und lediglich Deinen Kraftaufwand "wohldosiert" einsetzen. Klingt jetzt schlimm, ist es aber nicht:
1. Im Bordwerkzeug findest Du eine lange Stange mit Innensechskant.
2. Die steckst Du in die Aufnahme beim Scheinwerfergehäuse und drehst in die Position "open" (Aufkleber). Dadurch wird das Gehäuse nach vorne herausgedrückt.
3. Um das Gehäuse ganz rausziehen zu können, mußt Du mit dem langen Innensechskant-Schlüssel noch eine Sicherungsfeder runterdrücken. Diese sitzt etwas versteckt an der, dem Motor zugewandten, Seite des Gehäuses.
4. Das Gehäuse würde ich auf eine vorbereitete weiche Unterlagen (Decke, Karton) ablegen.
5. Wenn Du den oberen Gummistopfen runter nimmst kommst Du zum Abbiegelicht (H7). Wenn Du den seitlichen Stopfen entfernst, zum Blinker (21W).
6. Öffnest Du den verschraubten Deckel an der Rückseite kommst Du zur Xenon-Einheit sowie zum Standlicht (W5W).
7. Einbau vice versa. Paß auf a) daß Du das Gehäuse beim Reinschieben nicht verkantest und b) beim Zurückdrehen der Verriegelung mit dem Innensechskant (Richtung "close") kann es sich manchmal sperren. Dann nimm das Gehäuse raus und probiers nochmal.
Anbei ein Foto von meinem Scheinwerfer. Die Verriegelungsachse habe ich Dir angezeichnet. Wenn man das System mal versteht ist's ein Kinderspiel.
Ich kann Dir gerne noch ein paar erläuternde Fotos anbieten; jedoch per Emil, da hier die Größe einfach zu beschränkt ist.
P.S.: ich habe Bi-Xenon mit Kurvenlicht!
Good luck!Edit: habe für Dich noch bei den US-Kollegen etwas gestöbert und diesen (englischen) Fred gefunden. Ist bestimmt auch hilfreich.
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Ok, ich geb's ja zu: ICH versteh' nur Bahnhof!!!
Kann mich bitte jemand aufklären, warum 45° Steigung = 100% sind?
Nach meiner Logik wäre dann ein 90°-Winkel = 200%!
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Offenbar bist Du in der Autostadt "stadtbekannt"....
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Morgen Peter,
Nö, ich hab da nix angeheftet. Es sind ein paar weitere Räderkombinationen angeführt; über Schneeketten steht nix drinnen. Wird vermutlich an der Luftfederung liegen.
Leider noch nicht fertig. Wird sicher noch bis nächsten DI dauern.
Werde heute beim
vorbeischauen, wie der Stand der Dinge ist. -
Hm, offenbar könnt ihr die alte Regel "mitgefangen.... mitgehangen" zu Hause nicht so wirklich durchsetzen.
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Ist das Deiner, der ist so verändert.

Ähhh, ist noch der Gleiche; er zeigt nur seine "inneren Werte" ....
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Ich soll mich verschrieben haben????
Niemals, seht doch noch mal genau nach.
Ohhh Du Gallier LÜGNIX!
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Hey, dafür gibt's uns doch!
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Ich nehem an das ist aus Deiner Zulassungsbescheinigung!?
Sieht bei mir etwas anders aus (z.B. feheln Absatz 2 +3). Liegt aber vielleicht an meinem Serien-Sportfahrwerk. -
Hallo Aender
ich habe die Goodyear in deiner Größe drauf.
Wohne auf 280 m ü.N.N. , bin aber am Wochenende öfter am Feldberg hier im Südschwarzwald unterwegs.
Empfehlenswerter Reifen, guter Grip bei Schnee, gutes Nässeverhalten, relativ geringe Abrollgeräusche, auch auf trockener Straße gut fahrbar. Verschleiß in normalen Rahmen.
Ich kriege ihn auch drauf. Na dann freu ich mich ja auf meiner erste Wintersaison mit dem T.
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.....und nur die US-Modelle haben zeitgesteuerte Begrenzungslichter am Sattellack der Bremsen? Da wundert er sich aber
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der Mac
Bloß ein Tippfehler von Marc. Mach doch mal aus "zeitlich" einfach "seitlich" --> dann macht's Sinn. Mit dem Lack hat's aber nix zu tun, sondern mit dem Foto.
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Zu probieren:
http://www.volkswagen.at --> Touareg -->Headline "Zahlen & Fakten" --> Infomaterial per Post.
Ob dann aber noch das dicke Buch kommt kann ich nüscht sagen! -
Salz in offene Wunden!
Er steht nach wie vor beim
. Sollte nächsten DI oder MI fertig sein....
Die Teile läppern sich halt zusammen. Nachdem alle gebrochenen Plastikteile ab waren wurde festgestellt, dass der Rahmen unter dem linken Kotflügel auch getauscht werden muß. Bei Demontage und Tausch eines der 6 Kühler wurde festgestellt, dass so eine Alu-Kühlmittelleitung aus der Verankerung gerissen wurde... etc.
Wen's interessiert - Unter dem Anfangslink habe ich noch ein paar aktuelle Fotos hochgeladen. -
guten morgen,
arndt hat mich jetzt richtig erschreckt
. andererseits gibt es ja auch hochdruckreiniger und liebe ehefrauen
Schätze, nach so einer Tauchfahrt, gibt's eine "liebe" Ehefrau weniger!
Sei versichert, sie wird Dich verfluchen und mit Knoblauch jagen!
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Was man hier teilweise auch erkennen kann:
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Die zeitlichen Begrenzungslichter sehen, für mich, auch gut aus.
Hallo Fremder!
Das sind leider nur Reflektoren der US-Modelle. Die sind ziemlich bündig eingebaut, nicht nur draufgepappt; daher haben die auch eine etwas andere Frontschürze. Viele US-Kollegen lassen sich diese Reflektoren in Wagenfarbe lackieren, damit man sie nicht sieht. -
Hallo Arndt,
Habs jetzt bei mir getested und es funzt. Ich arbeite auch mit XP, die SP's und Versionen wie Du...
Hast Du den Google Toolbar installiert; vielleicht funkt der dazwischen? Irgendwelche Sicherheitseinstellungen geändert? -
Hey Paddy,
Mike hat ja schon alles gesagt. Für mehr Details nur noch ein link von mir.
Greetings -
Ich stell da mal was ein. Vielleicht ist das ja eine Argumentatiosnhilfe.
04.08.2006Ein Neuwagen, in dessen Kofferraum bei Regen konstruktionsbedingt Wasser eindringt, ist mangelhaft. Der Käufer eines solchen Fahrzeugs hat das Recht, den Kaufpreis zu mindern, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 37 C 9665/04.). Wie der Anwalt-Suchservice berichtete, hatte ein Mann einen Neuwagen zum Preis von rund 18.300 Euro erworben, musste dann aber beim ersten Regenschauer feststellen, dass Wasser in den Kofferraum eindrang, sobald er die Heckklappe öffnete. Eine nachträgliche Herabsetzung des gezahlten Kaufpreises lehnte der Händler ab. Es sei, so meinte er, dem Käufer durchaus zuzumuten, die Heckklappe bei schlechtem Wetter mit einem Tuch abzuwischen, bevor er den Kofferraum öffne. Dies sah das Gericht anders und taxierte die Wertminderung auf drei Prozent. Der Käufer könne also rund 550 Euro zurückverlangen, so das Urteil. (ng)
Quelle