Servus,
also nochmal, "elektronisch eingestellt" wird da nichts. Ich denke, deine Werkstatt hat das so ausgedrückt um zu erläutern, dass eben vor der Justage die Grundposition angefahren werden muss. Die Arbeitsanweisung ist da ganz unmissverständlich und ich habe das auch schon einige Male gemacht ;). Und zwar so, dass danach noch alles wie gewohnt funktioniert hat 
Grüße
Robert
Ja aber würde die LWR nicht funktionieren, hätte man ja einen Fehler? Also wenn nicht in der Anzeige beim Cockpit, dann beim Fehlerauslesen mit den professionellen Geräten, oder? Wenn zB Stellmotor oÄ defekt wäre.
Und wie sollen sich denn die Einstellungsschrauben verändern, wenn nicht daran hantiert wurde? Es wurden nur die Brenner getauscht, seit dem waren sie auf der höchsten Stufe.
Kuriosität: Nur Fehler sind keine da, und die Position des Leuchtkegels stimmt mittlerweile ja auch, also §57a bekomme ich und blende niemanden. Also:
Eiiiiigentlich könnte ich es ja so lassen, oder? Wenn ich hinten einen Anhänger dran hänge konnte man sehen, wie sie runter gehen beim Lichteinschalten. Also nicht wie üblich (rauf runter, richtige Position), sondern von ganz oben, die richtige Position.
Seltsam irgendwie oder? Aber wie man in Ö so sagt: Wenn's eh funktioniert, was jammerst dann? 

Aber ohne jetzt jemanden nerven zu wollen: Im Grunde genommen? Warum auch nicht, denn es funktioniert ja, es erfüllt seinen Zweck, denn es geht ja im Grunde genommen nur darum, dass es straßentauglich ist.