Zitat von dummytest
Ist das so??
Kann der Lieferant nicht die Wartung an sich vorschreiben für die Garantien, dazu gehört doch z.B. auch der Ölwechsel nach gewissen Normen.
Da drin steht doch dann z.B. die Ölqualität, die das Fahrzeug benötigt, das kann doch dann dazu führen, dass nur Longlife Öle diesen Anspruch erfüllen.
Hi Burckard,
also, wenn man da in die Tiefe einsteigt, sind Differenzierungen sicher notwendig. Grundsätzlich kann der Käufer vor allen anderen Rechten zunächst vom Händler den sog. Nacherfüllungsanspruch verlangen. D.h. z.B. bei einem typ, Touareg Schaden wie "Fehler Airbag" den Anspruch auf (kostenlose) Reparatur. Der Verkäufer kann den Nacherfüllungsanspruch verweigern, bzw. der Käufer hat diesen Anspruch erst gar nicht wenn
- wenn Nacherfüllung unmöglich ist
- nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbuinden
- Käufer selbst für Mangel allein oder überwiegend verantwortlich
Auf den letzten Punkt kommt es dann an, wobei der Verkäufer den Beweis hierfür (da für seine Entlastung) führen muss. Wenn der reklamierte Schaden deshalb entstanden ist, wenn überhaupt nie Öl nachgefüllt wurde, dann kann das zum Ausschluss führen, nicht aber wenn der Käufer nicht das Long life Öl benutzt hat. Es sei denn, VW führt den Nachweis, dass gerade in diesem bestimmten Fall nur das Long life Öl den Schaden verhindert hätte u. der Käufer mit der Benutzung des anderen Öls einen Mitschaden zu tragen hat. M.E. sehr schwierig. In dem Ausgangsfall "Fehler Airbag" kann sich VW zur Entlastung nicht auf mangelnde Serviceintervalle berufen, denn so ein Airbag - Betrieb muss auch ohne Service gewährleistet sein. Es kommt also sicher darauf an, um welchen Schaden es sich handelt und wie hieran u.U. weitere Pflichten des Käufers mit Wartung etc. geknüpft sind. Da es sich aber um einen Verbraucher handelt, hängt die obergerichtliche Rechtsprechung diese Erwartungen an den Verbraucher sehr tief.
Wie gesagt, die Mobilitätsgarantie - hat nichts zu tun mit der 2 jährigen Gewährleistung- kann an alle möglichen Anforderungen (richtiges Öl, Service etc.) geknüpft werden.