Beiträge von jamesbond

    Und vom AvD auch noch zu dem Thema

    AvD-Nachrichten
    Beim Kauf von Winterreifen auf das Alter achten

    06.09.2004

    Der AvD hat den Stein ins Rollen gebracht: bei einem Test vor zwei Jahren haben die Prüfer des Automobilclubs zahlreiche alte Reifen entdeckt, die als Neureifen verkauft wurden. Einige Winterreifen hatten schon 6 Jahre Lagerzeit hinter sich, da konnte man wirklich nicht von "neu" sprechen.

    Der Tipp des AvD: beim Kauf sollte man unbedingt auf das Reifenalter achten, da man ansonsten möglicherweise einen Pneu aus der Vorsaison erwirbt. Vor allem Reifen, die unbenutzt gelagert werden, können verspröden und mit der Zeit feine Alterungsrisse aufweisen. Winterreifen gelten unter Experten schon nach zwei Jahren nicht mehr als Neureifen.

    Mittlerweile haben viele Reifen- und Zubehörhändler oder Werkstattketten wie z.B. ATU oder Vergölst reagiert und bieten daher nur neue, im gleichen Jahr produzierte Winterreifen an und geben die nicht verkauften Pneus aus dem vorigen Winter an die Hersteller zurück.

    Das Reifenalter lässt sich anhand einer Nummer ablesen, die auf der Seitenwand eingeprägt ist. Hinter den Buchstaben "DOT" und zwei vierstelligen Buchstabenkombinationen folgen eine vierstellige Zahlenkombination. Davon geben die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche und die letzten zwei Ziffern das Produktionsjahr an. Beispielsweise bedeutet die Zahl "0201", dass der Reifen in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2001 hergestellt wurde. Jetzt ist die richtige Zeit, sich Gedanken über den Kauf von Winterreifen zu machen. Denn bereits im Oktober gibt es in bergigen Regionen Deutschlands schon die ersten Nachtfröste, so dass das Aufziehen von Winterreifen ratsam ist.

    Quelle ADAC.de :

    Zulässiges Alter von Neureifen

    Für Pkw gibt es hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen oder Entscheidungen. Lediglich ein älteres Amtsgerichturteil, kommt in dem konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass 2 Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen akzeptiert werden können.

    Die Frage nach dem maximalen Alter von Reifen, die als Neureifen verkauft werden dürfen, wird verständlicherweise von der Reifenbranche und Verbraucherschützern kontrovers beantwortet. Seitens der Reifenhersteller gibt es Orientierungsgrößen, nach denen ein Reifen bei optimaler Lagerung bis zum Alter von 5 Jahren als Neureifen zu gelten haben und längsten bis zum ca. 10. Lebensjahr genutzt werden sollten. Dies ergibt unter ungünstigen Bedingungen eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren.
    Je nach Fahrgewohnheiten und Jahreskilometerleistungen kann eine maximale Nutzungsdauer von 5 Jahren zu gering sein. Deswegen sollte beim Reifenkauf darauf geachtet werden, dass die Neureifen möglichst jung sind. Neben der Nutzungsdauer des Reifens spielt auch die neueste Reifenweiterentwicklung eine Rolle, von der der Käufer nicht profitieren kann, wenn der Reifen älter als ca. 2 Jahre ist. Dem ADAC erscheint deswegen und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen ein Reifenmaximalalter von 2 Jahren zum Zeitpunkt des Verkaufes als noch angemessen. Nur in einzelnen, wenigen Ausnahmen kann der Neureifen älter sein. Über diesen Umstand ist der Kunde zu informieren, ggf. sind für diese Reifen Nachlässe zu gewähren.
    ADAC-Empfehlung: Wegen der nicht einheitlichen Einschätzung der Bedeutung des Reifenalter zum Verkaufszeitpunkt, sollte bei der Auftragserteilung für Kauf und Neumontage von Reifen auf dem Auftragsformular ausdrücklich der Kundenwunsch vermerkt werden, dass die Reifen nicht älter als 2 Jahre sein dürfen. Damit wird eine verbindlicher Vereinbarung zu dem Alter des Neureifens getroffen. Wenn der Reifenhändler darauf verweist, dass selbst 5 Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen, sollte eine geplante individuelle Nutzungsdauer der Reifen von 8 Jahren angegeben werden.

    Hallo,

    die Idee war ja auch schon mal vorhanden ................... wurde auch ein ganzes Stück weiterverfolgt, aber dann merkte man sehr schnell, dass anders als beim Auspuff, die Anforderungen sooooooooo weit auseinander (MP3´s auf CD, DVD, Festplatten, iPod´s, andere MP3-Player, DVD-Filme, TV, DVB-T und vieles vieles mehr) gingen, dass keine "einheitliche" Lösung möglich ist.

    Die Initiative jetzt von Thanandon und Rollo, die event. mit Sonderpreisen für Audio- und Videoadaptern (u.a. Dietz) verbunden ist, hilft uns allen bestimmt weiter,................... aber die Auswahl der Endgeräte liegt wohl bei jedem selbst.


    LG

    james

    Zitat von TDI-Junkie

    Hi Dietmar

    Habe die Valley 18" bestellt. Andreas hat sich auch schon gewundert :zwinker: Siehst Du ein Problem darin?

    Greez
    Adrian

    Hallo Adrian,

    wo soll das Problem sein .................. das sind schöne Felgen
    Montierst Du die Reifen immer um??

    Als ich bestellt habe gab es zur Auswahl Canyon5 oder Canyon5 ................ und jetzt habe ich 2 Sätze ......... Canyon5


    LG
    Dietmar

    Zitat von andreas

    Wieso Ihr, Erstaunt hat mich der Reporter, musste Eric selbst schreiben, damit's was wird mit dem Bericht? Ist aber gelungen. :Applause:

    Gruß
    andreas


    Und der Fotograf erst ........................ darum haben wir ja auch gleich zum Pressebeauftragten gemacht :Applause: :Applause: :Applause:


    LG

    james

    Zitat von Thanandon

    von: mobilprofi

    System der neuen Generation. l Wischqualität und Lebensdauer nahezu gleich der Original-Wischer. l Hohe Temperatur- und Säurebeständigkeit. l UV-beständig. l Umweltfreundlich. l Passend auf alle wechselbaren Flatblades. l Montageanleitung - Verpackungsrückseite

    Die Refills werden in einer Länge von 750 mm ausgeliefert und decken alle Längen und Modelle des wechselbaren Flatblades ab. D. h. Sie benötigen lediglich einen Artikel um folgende Neufahrzeuge abdecken zu können:


    Weiss jemand was die Ersatzgummi´s kosten ................... und wie man über den Großhändler event. drankommt ................ wenn man in größeren Verpackungseinheiten günstiger einkauft, wäre das ein Artikel für unseren neuen Shop (der bald online geht)


    LG

    james

    Mit einer Anzahlung die ein Händler fordert hätte ich auch meine Probleme ...............

    ............. denn wir würden immerhin einen Vertrag abschließen, bei dem beide Seiten Verpflichtungen eingehen (und diese Verpflichtung soll ich meinerseits noch mit Anzahlung bekräftigen?? :confused: ).


    Ein schöner Vorschlag wäre aber eine Bankbürgschaft von beiden Seiten:

    Meine gegebene Bankbürgschaft darf bei Nichtabnahme eingelöst werden .............

    ............... die vom Händler gegebene darf von mir eingelöst werden, wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird oder gar nicht zustande kommt............


    LG

    james

    Zitat von weide_de

    Das ist mir bei meinem T noch nie aufgefallen (dafür aber die gewöhnungsbedürftige Fußraumbeleuchtung). Muss die Ambiente Beleuchtung irgendwie aktiviert / eingeschaltet werden oder ist sie (auch) erst ab Modelljahr 2005 Serie?


    Die Fußraumbeleuchtung während der Fahrt lässt sich in 10%-Schritten von aus bis hell regeln.

    LG
    james

    Hallo Micha,

    meiner ist auch noch beim T.-Doktor :wut: ...................... habe zwar (überraschenderweise) einen Leih- V8, aber meiner fehlt mir schon.............. :cool:

    Wenn Du Entzugserscheinungen hast............... komm vorbei ich lass Dich mal fahren :D

    LG

    james

    Zitat von TDI-Junkie

    Vielleicht bestelle ich den GOLF-SUV gleich mal vorweg, damit ich ihn in 3 Jahren dann auch bekomme.... :zwinker:
    Greez
    Adrian

    So ähnliche Sprüche hörte ich noch vor 20 Jahren aus der DDR .................. und jetzt kommt sowas aus der schönen Schweiz :wand: :wand:

    LG

    james