Und genau da kommt der Schlips ins Rad! GJR ohne Winterflockensymbol werden von den Versicherern als Sommerreifen deklariert.
Ganz so einfach ist das nicht.
Und es ist auch überraschenderweise gar nicht typisch deutsch, dass die Definition "Winterreifen" nicht gesetzlich geregelt ist.
Rein nach Gesetzestext fährt jeder mit "M+S" richtig (aber wohl nicht gut) ... die Schneeflocke ist nur ein Marketingzeichen zur Kaufberatung
Da wir erst einen halben Winter die "Winterreifenpflicht" haben, kann es darüber noch keine rechtsverbindlichen Urteile geben.
StVO §2 Absatz 3a
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtli-nie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert wor-den ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klas-sen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahr-zeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Quelle: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/co…zember-2010.pdf
LG
james