Beiträge von jamesbond

    Vielen Dank für die schönen Kalender!!!

    LG
    james


    Kalender erhalten, leider sind 7 Seiten mit Druckfehlern, Streifen und Farbüberschüßen.
    Schade.



    Nach dem Querlesen der Antworten und eigener "Sichtung" des Kalenders verstehe ich die Motivation des Beitrags nicht .... ich finde ihn nur unverschämt

    "Geiz ist geil Mentalität "

    Hallo,

    das sind die Geister, die man rief.

    Gerade die Versicherungen sind bewusst in Rabattschlachten eingestiegen und haben bewusst Verluste gemacht, weil der Kfz-Kunde angeblich der "Einstiegskunde" ist, bei dem dann noch andere Policen im Folgegeschäft spriesen.

    Jetzt geht das Gejammer los, dass Prämienerhöhungen am Markt wieder schwer durchgesetzt werden müssen.


    LG
    james

    Leider leider wird "Ehrlichkeit" nicht honoriert,


    Vor allem Leute, die es dann vorsätzlich verheimlichen, denen passiert dann nichts..

    Das hat doch nichts mit "Verheimlichung" zu tun. Die ehrlichen Angaben in der Anhörung wären bei Zuordnung der Fahrt zu wolfibaun sowieso "addiert" worden.


    Mit Rechtschutz kann man probieren, ob man das Fahrverbot vermeiden kann ... aber 4 Wochen gehen auch vorbei:biggrin::biggrin:

    Das Winterfahrtraining klappt schon. Nach Rechtskräftigkeit hat man 3 Monate Zeit seinen Führerschein abzugeben.

    LG
    james

    Hallo,

    Werkstattersatzwagen sind schon seit es den T. gibt ein Thema.

    Der T. ist bei VW nicht im Premiumservice eingruppiert und so ist es (außerhalb der 3 Tage Mobilitätsgarantie) reines "good will" des :) ,ob die Wertschätzung des Kunden reicht, um ihm einen Ersatzwagen zu geben.

    Ich habe mir bei meinen ersten beiden T. einen "kostenfreien Ersatzwagen bei Werkstattaufenthalt" beim Abschluss des Kaufvertrags jeweils im Vertrag garantieren lassen (aus Schaden wird man klug :biggrin:)

    Den derzeitigen T. habe ich weiter weg gekauft und mein jetziger :) hat mir bei der letzten Inspektion 10,-€ Bearbeitungsgebühr für einen Golf berechnet. Damit kann ich gut leben.

    LG
    james

    Servus,

    wie schon mal weiter unten geschrieben, kann ich die Sache nur empfehlen. Man lernt etwas und verlaesst Rainers Haus mit vollen Taschen bzw. Boxen...:top:


    Hallo,

    das hatte ich so auch schon geschrieben.
    Wer nicht mitmacht verpasst etwas ... ein ehrliches Handwerk miterleben und ein klein wenig Rückbesinnung auf "klare und einfache" Lebensmittel.

    LG
    james


    Denn der Gebrauchtmarkt von "Expedition"-Modellen scheint doch beschränkt zu sein...


    Hallo,

    es gibt hier einige Gebraucht-T.-Käufer die den Reserveradarm unbedingt abbauen möchten oder schon abgebaut haben :D:D

    Aber es gibt nicht nur "Expedition-Modelle" mit Reserverad, sondern es war auch mal als Zubehör zu ordern. Außerdem hat das modell "last-edition" auch immer einen Reserveradarm.

    LG
    james

    .... dass ausgerechnet langjährige (ehemals) engagierte Mitglieder nicht bezahlen ist umso unverständlicher, da sie genau wissen, welches Engagement und wieviel Planung dahinter steckt :confused:

    LG
    james


    Und genau da kommt der Schlips ins Rad! GJR ohne Winterflockensymbol werden von den Versicherern als Sommerreifen deklariert.

    Ganz so einfach ist das nicht.
    Und es ist auch überraschenderweise gar nicht typisch deutsch, dass die Definition "Winterreifen" nicht gesetzlich geregelt ist.

    Rein nach Gesetzestext fährt jeder mit "M+S" richtig (aber wohl nicht gut) ... die Schneeflocke ist nur ein Marketingzeichen zur Kaufberatung

    Da wir erst einen halben Winter die "Winterreifenpflicht" haben, kann es darüber noch keine rechtsverbindlichen Urteile geben.


    StVO §2 Absatz 3a

    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtli-nie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert wor-den ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klas-sen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahr-zeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
    Quelle: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/co…zember-2010.pdf


    LG
    james