und , wo ist jetzt das Problem..... ?
Es gibt einen Vertrag , es gibt ein Rückgabeprotokoll, der Rücknahmehändler ist jetzt nur der Erfüllungsgehilfe der Leasinggesellschaft (DIE bekommt das Fahrzeug zurück)...
Und wenn die meinen, sie haben ein defektes Fahrzeug zurückbekommen, dann hätten die sich ihren Erfüllungsgehilfen besser aussuchen sollen.
Dieser ganze Schriftverkehr ist ja ein netter Versuch an weiteres Geld zu bekommen, aber mehr auch nicht. Einfach nicht drauf einlassen, wenn die das Mahnverfahren einleiten dann gibt es juristische Hilfe, die die dann auch noch bezahlen dürfen, wenn sie im Unrecht sind, so einfach ist das. Der Rücknahmezustand ist sogar (normalerweise) definiert (Laufleistung, Zustand des Wagens gem.Anlage zum Leasingvertrag), wo ist das Problem.
Das alles hat gar nichts mit dem Leasingg an sich zu tun, sondern nur mit der Fahrzeugrücknahme, und die ist erfolgt.
Ich hoffe für dich, du lässt dich nicht immer so leicht ins Boxhorn jagen von "netten Firmen, die an dein Geld wollen"....
, die findest du auch anderswo reichlich.