Grundsätzlich gilt: der letze gewerbliche Verwerter muß die Gewährleistung nach EU recht geben.
Du hast folgende Möglichkeiten, die Gewährleistung zu umgehen:
1. Du verkaufst auch an einen Gewerbetreibenden (hat ausserdem den Vorteil, dass der Käufer die Vorsteuer abziehen kann, damit eweiterst Du die mögliche Zielgruppe bei Fahrzeugen dieser Preisklasse erheblich). Somit kannst Du die Gewährleistung ausschließen.
2. Du gibst das Fahrzeug bei Deinem Händler in Zahlung (ist dann auch ein Verkauf an einen Gewerbetreibenden)
3. Du verkaufst (unter Asweis der MwSt) an Deine Frau (also steuerlich ganz korrekt). Deine Frau verkauft dann als Privatperson unter Ausschluß der Gewährleistung weiter.
Übrigens: Aus diesem Grund ist es heute fast unmöglich, als Privatperson von einer Leasingbank eine Rückläufer zum Schnäppchenpreis zu erstehen. Die wollen keine Garantie geben und verkaufen nur an gewerbliche Verwerter.