@andreas,
sieh mal bitte in den letzten Link, 5m sind erlaubt (§15a STVO)
@all,
denkt bitte an die Begriffe "Abschleppen" und "Schleppen" - schleppen ist grundsätzlich verboten - Ausnahmen werden von den zuständigen Stassenbehörden in der regel nicht erteilt.
Wolf
Beiträge von eddy22
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Hallo Heinz,
ist doch schöner, als wenn sie grau oder blau wäre!
Schwarz rules!
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Finde auch: Schöner Bericht
Ich erlaube mir mal den direkten Link (DE) zu posten:
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Interessante Frage.
Bisher habe ich immer Abschlepp-Stangen bevorzugt (schlechte Erfahrungen mit Seilen).
Aber im T-reg werde ich einen "Bergegurt" (6m..10m) haben. Der sollte einiges mehr können als ein Seil. Schäkel nicht vergessen!Infos:
http://langbartels.de/jeep/ausruestung/bergegurt.html
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Hier noch (verspätet) ein Link zu einer Bildersammlung
vom Pariser Autosalon . -
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Hallo amboß
er meinte Frühjahr 05 und ich musste schon einige Monate
überbrücken. Da war mir dann die Ankündigung zu unsicher.
Aber das ist Geschichte, denn noch 9 Tage (einstellig, seit heute!) -
In Hamburg wirbt schon ein Händler mit Verfügbarkeit.
Wolf -
Was ist mit ´ner VW Riesencurrywurst ?
Bei uns wurden Kameras und Handys (wegen Foto) verboten.
Wolf -
Also ich habe mir eine Checkliste
gebastelt. Die nehme ich mir und gehe alles beid er Abholung durhc (noch 9 Tage)! -
Hallo Armin,
stimme Dir voll zu. Leider meinte mein Freundlicher, "der kommt erst in 2005, spät"
und ich brauchte ein Auto. Sonst hätte ich den V6TDI auch lieber genommen! -
" wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist"
Dieser Satz stand schon in den 80er in den Durchführungsbestimmungen der STVO und den Anweisungen der Fahrschulprüfer, und wurde demzufolge gelehrt.
Gruss Wolf -
Hi,
das Erlebnis hatte ich auch; ganz kleine Reifenwerkstatt, bisher keine T in der Halle gewesen; der Jüngste rief: der hat ein anderes Anzugsmoment ! Ruft beiman, mit 160 anziehen. Stark.
Gruss Wolf -
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für Andreas eine kleine Waffel mit Kirschen und Schlagsahne ?
Ist Kaffeezeit. -
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