Beiträge von darkdiver

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    Viele Grüße
    Eric

    Ich habe heute die Info bekommen, Gisela II ist aus dem Rohbau raus :Applause: ... Meine kleine Wuchtbrumme wird sogar früher fertig sein als geplant und ich kann sie erst am 19.2.07 übernehmen. Dann werde ich eben jeden Tag beim Händler vorbeifahren und nachsehen das da keiner drin sitzt oder rumfingert :zwinker:

    Viele Grüße
    Eric

    Wir waren jetzt in Marokko und haben letztes Jahr zudem ein Tour durch Afrika gemacht. Wichtig und sinnvoll beim Touareg sind der Unterfahrschutz und gute Felgen mit den richtigen Reifen. Den Rest bringt der Touareg von Hause aus mit.Die Lackschutzfolie hilft dir den Lack zu schützen und den Restwert des Dicken weit oben zu halten. Eine Winde zur selbstbergung wirst du in Germany wohl nicht brauchen ;)

    Der Dicke kann mehr als du glaubst, vor allem wenn er richtig gefahren wird. Komm doch am 7.4 mit ins Camp4Fun.

    Viele Grüße
    Eric

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    Viele Grüße
    Eric



    Wir brauchen unbedingt Bilder ;)

    Viele Spaß beim abholen. Ich bin 9 Tage später dran :Applause:

    Viele Grüße
    Eric

    und schon der erste "kleine" Mißbrauch des neuen Gesetzes :klopf:

    Zitat


    Versatel speichert Verbindungsdaten für Rechtsanwaltskanzleien

    Eigentlich dürften Provider für Flatrates spätestens seit dem Darmstädter Urteil zum Datenschutz keine Verbindungsdaten mehr speichern. Die Praxis ist jedoch immer noch uneinheitlich. Und nicht bei allen Unternehmen, die behaupten, sie würden keine Verbindungsdaten speichern, entspricht diese Theorie auch der Praxis. Mit Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern konfrontiert, räumte Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder ein, dass es Fälle gebe, "in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien". Die "Sicherung von Verkehrsdaten", so Sayder, erfolge unter anderem dann, "wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert".
    Bemerkenswert ist an dieser Auskunft, mit welcher Selbstverständlichkeit Versatel "Rechtsanwaltskanzleien" zu Vertretern der Exekutive adelt und deren Wünsche jenseits aller Datenschutzvorschriften erfüllt. Als Rechtsgrundlage hierfür nennt Versatel den Paragraphen 100 Absatz 3 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes – in dem der Gesetzgeber dem Diensteanbieter allerdings mittels der Formulierung "darf" die Wahl lässt, ob er zur Ermittlung einer "rechtswidrigen Inanspruchnahme" Daten speichert. Ein "darf", das in den Datenschutzvorschriften, welche die Speicherung von Verbindungsdaten verbieten, nicht steht.

    http://www.heise.de

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