Dann würde ich mal die kommenden Tagen erst einmal auf Autobahn verzichten und sehen ob die Lenkunterstützung wieder funktioniert.
Das mit der heckklappe und den Wischern ist ja wieder typisch
Viele Grüße
Eric
Beiträge von darkdiver
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Ooooch, teste Du mal zuerst...

Mache ich doch gerne....
Bisher aber nichts gefunden
Viele Grüße
Eric -
Datenschützer sieht verfassungsrechtliche Mängel im Gesetz zur Anti-Terror-Datei
Bevor sich am morgigen Freitag der Bundesrat mit der Einrichtung einer so genannten Anti-Terror-Datei befasst (Erläuterung als PDF-Datei), hat sich der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holsteins noch einmal zu dem Thema zu Wort gemeldet. Thilo Weichert weist in einer Stellungnahme gegenüber dem Innenminister des Landes, Ralf Stegner, auf seines Erachtens "schwerwiegende handwerkliche und verfassungsrechtliche Mängel" hin. Es handele sich um ein "Gesetz, das kaum jemand verstehen kann", es erlaube eine "monströse Datenverarbeitung für eine unübersichtliche Menge von Sicherheitsbehörden, mit dem jeder, der aus irgendwelchen Gründen mit Terrorismus in Verbindung gebracht wird, bundesweit zum 'Outlaw' erklärt wird".
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder", kurz Gemeinsame-Dateien-Gesetz (PDF-Datei), sieht die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datei von Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizeidirektion, der Landeskriminalämter, der Verfassungsschutzbehörden, des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundesnachrichtendienstes und des Zollkriminalamtes vor. Diese soll unter der Obhut des BKA geführt werden. In ihr sollen unter anderem Daten über Personen gespeichert werden, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen. Dazu kommen solche Personen, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte" die Annahme begründen, dass sie mit solchen Personen in Verbindung stehen.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr die Grundlage für die Einrichtung der Datei schaffen. Die Bundesregierung sieht darin "angesichts der Bedrohungslage einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus", wie Bundeskanzlerin Angela Merkel zu dem Entwurf schreibt. Weichert meint hingegen, es werde ein unkontrollierter Datenpool geschaffen, "der den Sicherheitsbehörden zwar viele Informationen liefert, aber keine gesicherten Fakten". Kombiniert mit weiteren Gesetzentwürfen zur Terrorismusbekämpfung wie dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz des Bundes oder die Novellierung des Polizeirechts in Schleswig-Holstein könne der Bürger als potenzieller Terrorist heimlich erfasst und zum "Objekt der Begierde" aller Polizeien und Nachrichtendienste gemacht werden, denn "irgendwie sind wir alle 'Kontaktpersonen'", meint Weichert.
Für ihn verfassungsrechtlich bedenklich ist die "neue Qualität des Datenaustausches zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden". Sie sei insbesondere mit dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot nicht zu vereinbaren. "Das Trennungsgebot setzt neben einer organisatorischen Trennung eine informationelle Trennung voraus, die die Möglichkeit eines Informationsverbundes erheblich eingrenzt", schreibt der Datenschützer in seiner Stellungnahme.
Neben dem Gesetz zur Anti-Terror-Datei steht auf der Tagesordnung des Bundesrats für morgen unter anderem auch der Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität an und eine Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren. Die Anti-Terror-Datei wird seit dem ersten Gesetzentwurf vor gut einem Jahr kritisiert, zuletzt auch auf der 72. Bundeskonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
quelle -
endlich ist er erschienen und steht zum Download bereit.
Für Windows XP User mit Service Pack 2 hier der LINK
Viel Spaß
Eric -
Ich freue mich auch
Viele Grüße
Eric -
Sparsam sein
... Ich denke auch es sollte reichen, sieht auch gut aus 
Viele Grüße
Eric -
ok 7...
Du solltest jetzt alles so haben wie bei der alten Software.
Viele Grüße
Eric -
ja das ist so, da sind wohl zuviele Leerzeilen dazwischen
Soll ich auf 7 gehen ?
Viele Grüße
Eric -
Peter, solltest Du das nicht unter Suche/Biete posten?
Dafür gibt's ja diese Abteilung.
Verschoben
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Hallo Eric,
hm, ich kann keine Änderungen an meiner Signatur mehr machen, da der BB-Code "url" nicht erlaubt sei
Ich habe aber einiges an Links drin... Speichern kann ich es trotzdem nicht!
OK, sollte eingestellt sein, versuche es bitte noch einmal
Viele Grüße
Eric -
Ok, ich wiederhole nochmal meine Frage:
gibt's da sowas wie ein "Nachrüstmodul"?
Oder Stelle ich mir das zu einfach vor?
Gibt es nicht !
grüße
Eric -
nichts, die Produktion wird nur erweitert.
Viele Grüße
Eric -
Hmm, HIER der Text von VW

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Ja der Touareg stellt nicht von alleine um, leider
Viele Grüße
Eric -
Alles anzeigen
Sorry,
was soll das Ganze?
Nimm Dir einen Anwalt und zwinge die "Herren der Ringe" in die Raeson!
Alles andere ist Kä
se und interessiert uns im TOUARG-FORUM nur bedingt!
Hallo Porsche-Paul,
mich interessiert das schon sehr, auch hier im Forum der TOUAREG-FREUNDE zumal der Q7 ebenfalls in Bratislava gebaut wird und sehr eng mit dem Touareg verwandt ist. Und wenn ich hier bei uns einem Ford Fahrer helfen kann würde ich das auch machen. Also bitte lass uns es versuchen und freundlich bleiben...
Viele Grüße
Eric -
hallo eric,
nach rund 16 werkstattbesuchen in 9 monaten, mehreren nicht rekonstruierbaren fehlern wie z.b. dem licht-totalausfall (und das nachts) sowie zwei jeweils 3-malig nicht behebbaren fehlern in der lenkung sowie der luftfederung hatte ich die schnauze voll.
gruß
volker
Davon habe ich ja nichts mitbekommen... Du warst ja öffters in der Werkstastt als ich
Was kaufst du jetzt ?
Viele Grüße
Eric -
Polizeistaat nach Wikipedia
Staaten mit einer Tendenz zu massiver Überwachung der Bürger durch den Staat und dessen Polizei werden als Überwachungsstaaten bezeichnet. Die logische Weiterentwicklung des Überwachungsstaates ist der so genannte Präventionsstaat. Hier werden die Vielzahl der aus der Überwachung über die einzelnen Bürger gewonnenen spezifischen Informationen dazu genutzt, um unerwünschtes Verhalten dieser Bürger sehr zu erschweren oder möglichst von vornherein zu unterbinden. Mittel hierfür sind unter anderem Einreiseverbote, präventive Platzverweise, Demonstrationsverbote, Strafandrohungen, Verurteilungen mit langen Bewährungszeiten und die gezielte Überwachung verschiedenster Bevölkerungsgruppen zur Gefahrenabwehr.
quelle -
Das Problem sehe ich weniger darin, wenn jemand etwas zu verbergen haben sollte, sonder eher darin, dass keiner genau darüber informiert ist welche Programm auf seinem PC oder MAC wem gerade welche Daten zusendet und welcher Provider gerade welche Pakete an die Musikindustrie oder sonstigen Bedarfsträger weiterleitet.
Habt ihr alle mal daran gedacht, dass dieses für Handys, Rechner etc. zutreffen wird?
Für mich sind solche Gesetzte absolut nicht mit dem Grundgesetz in Deutschland zu vereinbaren, und das macht mir Sorgen
Viele Grüße
Eric -
So, ich habe jetzt auch bei meinem Händler"um die Ecke" bestellt. Nächste Woche soll es ja Schnee geben, da wird es höchste Zeit und 640,- € statt 798,- sind doch ein Wort. Das ist ja rund 20% billiger als pneumobil.

Und das sind die selben Reifen vom selben Hersteller
Viele Grüße
Eric -
ZitatAlles anzeigen
Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) befürwortet die Bundesregierung die Forderung der Länder, dass Anbieter von Tele- und Mediendiensten auch für Präventionszwecke Bestands- und Nutzungsdaten herausrücken sollen. Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt, dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" zu geben haben. "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu", heißt es lapidar in der Erwiderung aus Berlin zu diesem Plädoyer für einen neuen Einschnitt in die Bürgerrechte. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens muss sich der Bundestag nun mit dem Drängen auf eine weitere Ausdehnung der "vorsorglichen" und verdachtsunabhängigen Überwachung der Internetnutzer beschäftigen.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zunächst festgeschrieben, dass die Anbieter von Tele- und Mediendiensten "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Dies ging den Ländern nicht weit genug, da auf Internetplattformen auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse. Die Anregung passt zum Konzept von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, im Kampf gegen den Terrorismus die anlassunabhängige Überwachung der Internetnutzer durch Polizeibehörden und Geheimdienste mit viel Geld auszubauen.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hatte bereits den Kabinettsbeschluss scharf kritisiert und davor gewarnt, dass die darin getroffenen Regelungen der Totalüberwachung der Bevölkerung Tür und Tor öffnen sowie das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung untergraben würden. Inzwischen hat sich angesichts der erweiterten Forderungen der Länder auch die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) zu Wort gemeldet. "Folgte der Gesetzgeber der Begründung des Bundesrates, würde ein folgenschwerer Schritt in die falsche Richtung unternommen", heißt es in einer Stellungnahme des Vereins. Insbesondere würde der von der Bundesregierung angestrebten Neukonzeption "eines harmonischen Gesamtsystems der staatlichen Überwachungsbefugnisse in kontraproduktiver Weise" vorgegriffen.
Konkret verweist die GDD darauf, dass die Bundesregierung in der Begründung ihres TMG-Entwurfs selbst noch darauf hingewiesen habe, dass etwaige Befugnisse zur Auskunftserteilung zum Zwecke der Gefahrenabwehr gegebenenfalls im Rahmen der jeweiligen spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen normenklar zu regeln seien. Insofern weist die Datenschutzvereinigung der Wirtschaft daraufhin hin, dass das Bundesverfassungsgericht in zwei jüngeren Entscheidungen der Vertraulichkeit der Kommunikation beziehungsweise dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung den Vorrang vor präventiven Maßnahmen des Staates zur Gewährleistung der inneren Sicherheit gegeben habe. Dabei seien die Verfassungsrichter auf die besondere Intensität von technikbasierten, verdachtlosen Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite eingegangen.
Mit dem Vorschlag werde zudem die unterschiedliche Eingriffsintensität von Zugriffen auf Bestandsdaten einerseits und Nutzungsdaten andererseits verkannt, beklagt die GDD weiter. Ein Zugriff auf Bestandsdaten wie Name oder Anschrift eines Surfers sei – solange er nicht in Verbindung mit einem konkreten Telekommunikationsvorgang stehe – weniger intensiv als der Zugriff auf Daten der Internetnutzung. Diese gäben Aufschluss über das "Surf-Verhalten" und unterlägen deswegen strengeren Eingriffsvoraussetzungen beziehungsweise im Regelfall einer richterlichen Anordnung.
Für unzutreffend hält die GDD auch die Ansicht des Bundesrats, dass mit dem Rückgriff auf die Bestands- und Nutzungsdaten kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis verbunden sei. Das Grundgesetz gewährleiste in Artikel 10 die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Kommunikation. Um diesen Grundrechtsschutz effektiv zu gewährleisten, müsse sich dieser auch nach Ende der Kommunikation dort fortsetzen, "wo kommunikationsbezogene Informationen in irgendeiner Form gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet werden." Dies beziehe sich etwa auf Daten, die in einem elektronischen Postfach eines Anbieters gespeichert seien.
Ablehnend steht die Bundesregierung derweil der Forderung der Länder nach einer Klarstellung gegenüber, wonach die Abgabe der Informationen tatsächlich in jedem Fall verpflichtend sein müsse. Bisher heißt es im TMG-Entwurf, dass der Diensteanbieter Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten erteilen "darf". Dies vermittelt laut der Gegenäußerung aber "keineswegs den unzutreffenden Eindruck, dass es im Ermessen des Diensteanbieters liegt, ob er einem Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden Folge leisten will oder nicht". Die eigentlichen Auskunftsverpflichtungen ergäben sich nicht aus dem Telemediengesetz, sondern aus den jeweiligen in Spezialgesetzen geregelten Befugnissen der Behörden. In großer Breite lässt sich die Bundesregierung zudem zu den Vorschlägen der Länder zu einer Verschärfung der Anti-Spam-Regelungen im TMG aus. Hier hält sie jedoch ihre geplanten Vorschriften für ausreichend: Der Entwurf sieht lediglich Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für das Verschicken von E-Mails mit gefälschtem Absender oder irreführender Betreffzeile vor. Die Bundesregierung will die Lage beim Spam aber weiter beobachten.
quelle
Mir macht das wirklich grosse Sorgen...
Viele Grüße
Eric