Beiträge von darkdiver

    So Männer Firmware 3.0 ist auf dem iPhone 3G installiert und läuft schon sehr gut. Copy & Paste funktioniert super, SMS können jetzt endlich auch quer gearbeitet werden, MMS sollen wohl auch gehen und Spotlight erlaubt eine Geräteweite suche.

    Dafür laufen nicht mehr alle Anwendungen. Aber ich denke dass kommt bald und die Entwickler adaptiere gerade ihre Applikationen für 3.0 :top:

    Und nein es ist keine gehackte Version, sonder die Entwickler Version von Apple ;)

    lg
    Eric

    hallo,

    Sorry wenn ich das wieder sagen muss, aber wenn du hier im Forum etwas auf die Suche gehst, wirst du feststellen, dass fast alle schlechte Erfahrung gemacht haben mit Tuning beim Touareg. Früher oder später leider das Aggregat sehr darunter.

    Ich hoffe deine ABT Garantie greift dann auch ohne wenn und aber.

    lg
    Eric

    Servus,

    hier dann mal die derzeit aktuelle TN-Liste nach verbuchtem Eingang sowie und versäumten Zahlungen.:

    Basic (Theorie Teil 1 + 2 mit Intruktor auf leichtem Gelände)

    • aerzchen / Bezahlt
    • MilleKai / Bezahlt
    • Wolfibaun / Bezahlt
    • Koenigpils / Bezahlt
    • toofast / Bezahlt
    • Lefti / Bezahlt
    • Christolaus / Bezahlt


    BASIC WARTELISTE

    • Dicker8008 / noch offen

    Advanced I (Theorie Teil 1 mit Instruktor auf anspruchsvoller Strecke)

    • Michael67 / Bezahlt
    • FriedrichKeller / Bezahlt
    • ulilinke / noch offen aber angekünigt weil im Ausland
    • samson / Bezahlt +BerndS
    • dlu / Bezahlt
    • Mc Truck / Bezahlt
    • Sittingbull / Bezahlt
    • Fraggel / Bezahlt


    Warteliste Advanced


    • autole / noch offen

    Selbstfahrer (Theorie Teil 1 mit Instruktor bei Fragen auf offenem Gelände)

    • Ralf Walter
    • Jens1610


    Zaungäste

    • Quax
    • ..


    Orga/Instruktoren

    • Darkdiver
    • Arndt
    • Stuempf
    • Juma


    Bemerkung: "Bezahlt" wird bei Zahlungseingang markiert! :zwinker:
    Diejenigen, die die Krötenwanderung noch nicht in Auftrag gegeben haben, sollten das bitte bis zum 22.03.09 abgeschlossen haben, so dass spätester Zahlungseingang 23.03.09 eingehalten werden kann!
    Wir müssen planen und wollen als Organisatoren ungern auch noch mit unserem Privatvermögen (von Vermögen kann man eigentlich nicht sprechen:D) beim Veranstalter haften...:(
    Nenngeld ist Reuegeld :top:

    JA das sieht wirklich nicht gut aus. Auf einer HD siehst du keine solche Spuren. Das ist echt übel. Hat die Platte nur einen Kopf ? Wie sieht die Unterseite bzw. die nächste Scheibe aus?

    lg
    Eric

    wenn du es wirklich richtig machen möchtest betreibe ein Raid 5 oder 10. 10 ist gestrippt und gespiegelt. Bei 5 kannst du im Betrieb die defekte Platte austauschen und die Daten werden wieder hergestellt.

    lg und viel Erfolg bei Ontrac
    Eric

    Oh jeh... das ist aber mal richtig übel. So etwas sollte heute nicht mehr passieren. Das die Köpfe die Medien berühren. Darf ich fragen was das für ein Plattenhersteller war ?

    Das die aber nichts mehr retten konnten wundert mich schon sehr. Selbst wenn die FAT hin ist, lesen die sektor für sektor aus und rekonstruiren das. Also so ein Schreib-Lesekopf rutscht ja nicht über das gesamte Medium.

    Ich würde eine Email an Ontrac schreiben und fragen ob die so etwas hinbekommen. Ontrac ist eine Firma welche sich schon seit Jahren damit befasst.

    Ich kann dir nachempfinden wie das ist wenn solche Daten weg sind.... :(

    Das hilft dir nicht viel weiter, aber aus Angst davor habe ich hier bei mir 2x 2 TB wo meine Daten liegen und dann noch drei Stockwerke tiefer im Keller ein Raid5 mit 2 TB als und viele Daten noch auf DVD. Das kostet alles sehr viel Geld aber ich fühle mich irgendwie besser damit.

    Also Kopf hoch und Ontrac anschreiben und ganz wichtig die platte wieder zusenden lassen.

    lg
    Eric

    1,1 Millionen Telefonate in Berlin abgehört

    Im Bundesland Berlin wurden im vergangenen Jahr 1052 Telefonanschlüsse von 511 Personen überwacht, gab die Senatsverwaltung für Justiz nach der Vorlage des Jahresberichts über die Telefonüberwachung bekannt. Die Überwachung der Telefonanschlüsse erfolgte im Rahmen von insgesamt 157 Strafverfahren.

    Wie die Justizsenatorin Gisela von der Aue erklärte, wurden dabei über 1,1 Millionen Telefonate abgehört – im Jahr 2007 wurden noch 937.000 Telefonate abgehört. Die Anzahl der überwachten Telefonanschlüsse liegt um rund ein Fünftel über dem des Vorjahrs. Die Zahl der Personen, deren Telefonanschlüsse überwacht wurden, sank dagegen im Jahresvergleich um 46 Prozent.
    Der Bericht zeige, wie die Telefonüberwachung in Berlin eingesetzt werde: "Maßvoll und effektiv", meinte die Justizsenatorin zu dem Bericht. Telefonanschlüsse würden nur bei begründetem Verdacht überwacht. Und viele Strafverfahren würden durch Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung beschleunigt und verkürzt, erklärte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra laut dem Tagesspiegel. Der Schwerpunkt bei der Telefonüberwachung liege in Strafermittlungen zu Wirtschafts- und Drogenkriminalität sowie die Verfolgung von Straftaten wie Raub und Erpressung.
    Dass die Anzahl der abgehörten Telefonate und überwachten Anschlüsse gestiegen, die Anzahl der überwachten Personen aber abgenommen habe, erklärte von der Aue ganz einfach mit dem veränderten Kommunikationsverhalten der Verdächtigen: "Durch die zunehmende Verbreitung von Prepaid-Handys verfügen verdächtige Personen oft über mehrere Mobiltelefone. Zudem erfasst die Statistik aus technischen Gründen nicht nur tatsächlich hergestellte Verbindungen, sondern auch den versuchten Verbindungsaufbau."
    Die Einschätzung der Justizsenatorin mochte die Berliner Opposition so nicht teilen: "Es ist unseriös, wenn die Justizsenatorin die Telefonüberwachungspraxis in Berlin als 'maßvoll und effektiv' bezeichnet", kommentierte Björn Jotzo, datenschutzpolitischer Sprecher der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus, laut dem Tagesspiegel. Mit der jetzt erreichten Zahl von mehr als einer Million abgehörten Telefonaten sei "der Trend der letzten Jahre zu immer mehr überwachten Gesprächen ungebrochen". quelle Heise (jk@ct.heise.de/c't)

    erwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. Laut dem entsprechenden Beschluss von Ende Februar (Az. 6 K 1045/08.WI), den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag veröffentlicht hat, haben sich die Verwaltungsrichter selbst ihre Meinung bereits gebildet und kritisieren die EU-Vorgaben scharf. So sieht das Gericht in der flächendeckenden Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der Bevölkerung einen klaren "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz". Die verdachtslose Protokollierung der Nutzerspuren sei "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig". Die umkämpfte Richtlinie bezeichnen die Richter als "ungültig", da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt werde.

    In dem Fall geht es eigentlich um eine Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebs gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten der dahinter stehenden Gesellschafter auf einem Portal, das die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreibt. Auf der umstrittenen Webseite werden die Namen der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) frei über eine Suchfunktion zugänglich gemacht. Zudem speichert der Portalbetreiber nach eigenen Angaben bei jedem Zugriff auf den Server "zur Verbesserung des Internetdienstes" eine begrenzte Zeit lang die IP-Adresse der Nutzer.
    Das Verwaltungsgericht hat den Fall nun vorläufig ausgesetzt und dem EuGH eine Reihe kniffliger Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Generell sehen die Richter die alleinige Veröffentlichung der Daten über die Fondsempfänger im Netz zur Information der Bürger als ungeeignet an und verweisen auf aufgeworfene Wertungswidersprüche zwischen einer zunehmenden Überwachung der Telekommunikation und dem halbherzigen Transparenzanliegen: "Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung auszusetzen." Da der Gerichtshof in die Lage kommen könne, dass er die Durchführungsverordnung zur Publikation der Beihilfebezieher nur bejahe, wenn die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung entfallen würden, sei auch die Gültigkeit der Richtlinie zur anlasslosen Aufzeichnung der Nutzerspuren zu prüfen. Dadurch werde der EuGH auch nicht bereits dadurch gehindert, dass er die in einem Urteil von Anfang Februar die formale Gültigkeit der Direktive auf Klage Irlands hin zunächst bestätigt habe.
    Bei seiner Infragestellung der Vorratsdatenspeicherung verweist das Verwaltungsgericht unter anderem auf die Schlussanträge im Rechtsstreit des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen Telefonica wegen illegalen Filesharing-Aktivitäten. Vor allem die Generalanwältin Julian Kokott hatte hier ein starkes Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer abgeben. "Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden", schreiben die Wiesbadener Richter. Man könne daran zweifeln, ob die Vorhaltung der Verbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht mit Grundrechten vereinbar sei. Prüfen solle der EuGH zugleich, ob die Praxis, die IP-Adressen der Benutzer einer Homepage ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu speichern, mit dem allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei. Das Gericht selbst ist der Auffassung, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum und somit besonders zu schützen sei.
    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung aus Wiesbaden. Er forderte SPD und Union zugleich auf, das neueste Vorhaben der Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen. Bürger werden gebeten, gegen diese weitere Form der Vorratsdatenspeicherung zu protestieren. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetsurfern hat dazu eine Kampagnenseite eingerichtet.
    Siehe zur Vorratsspeicherung der Nutzerdaten in der Telekommunikation auch:


    Quelle (Stefan Krempl) / (jk@ct.heise.de/c't)

    Hallo zusammen,

    wie hat euch das Forum geholfen beim Kauf des Touaregs? Habt ihr euch im Forum vorher informiert, oder zusätzlich zum Händler? Habt ihr die Aussagen von Händler hier überprüft? Gab es den Kaufentscheid hier bei uns ? Und so weiter, ich würde mich freuen wenn ihr hier die richtigen Antworten ankreuzen würden.

    Ihr könnte mehrere Antworten ankreuzen.

    lg
    Eric

    Hallo Mac und Co.,

    ja da spielt auch der Eingang der Zahlung eine Rolle. Ich bzw. wir können es nur als eine Verbindliche Anmeldung sehen wenn die Teilnehmer ihr Geld eingezahlt haben ;)

    Wenn Fragen sind oder sich jemand nicht sicher ist, bitte in die Basic Gruppe. Fahrfehler kosten einfach zu viel Geld, als dass es wichtig wäre in der Advanced Gruppe zu sein aber einen geknickten Schweller oder so.

    Daher meine Empfehlung bei Zweifel oder Unsicherheit -> lieber einmal Basic zuviel als zu wenig. Vor allem jetzt nach der Winterpause und die Strecke nicht 100% trocken ist.

    Aber das ist nur meine Meinung :) Jeder darf machen was er will, ich möchte nur keine Klagen später hören :top:

    Wir können auch bei 8 Leuten die Advanced Gruppe in 2 teilen. Da sehe ich kein Problem drin.

    lg
    Eric