Beachte auch, das zur Berechnung der Nutzungsentschädigung, nur der Einkaufswert des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen wird. Sprich der Händler Preis. Den die Entschädigung, ist ja ein Zahlung um den Verlust des Händlers auszugleichen, für die Nutzung. Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!
ich denke, das ist falsch ..