Die Polizei kann nun aber den Unfallverursacher nicht genau festmachen.... 
Nun zu meinem eigentlichem Anliegen:
Nach Meldung des Schadens bei der gegnerischen Versicherung entsendete diese einen Gutachter, welcher den Schaden auf ca. 4500€ beziffert.
Die Ermittlung der Schadenshöhe wurde auf der Straße (nicht in der Werkstatt) erstellt.
Wie verhält es sich, wenn sich jetzt bei der Reparatur des Fahrzeuges noch versteckte Defekte, welche auf den VU zurückzuführen sind auftun, die im Gutachten selber nicht aufgeführt sind?
Sind die im Gutachten aufgeführten Schäden zur Regulierung für die Versicherung bindend und eine Nachforderung dadurch ausgeschlossen?
Oder empfiehlt es sich hier ein Gegengutachten vor der Reperatur in einer Fachwerkstatt erstellen zu lassen?
Hallo Micha,
wer den Schaden hat:(
Du musst das gegenerische Gutachten nicht anerkennen, es steht dir frei einen " eigenen freien SV" z.b. DEKRA zu nehmen, was ich dir in diesem Fall auch raten würde, sofern ein Verkehrsrechtschutzversicherung für dieses Fahrzeug oder der Fahrer des Fahrzeugs einen Fahrerrechtsschutz besitzt würde ich auch einen RA zu rate ziehen, die Kosten übernihmt die Versicherung, doch ganz wichtig vorher eine Deckungszusage einholen.
Sofern bei der Reparatur noch Schäden entdeckt werden, wird die Werkstatt den SV nochmals informieren und es wird in der Regel ein erweitertes Gutachten erstellt.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen