Mach Dir nichts draus. Ist mir auc schon passiert, als ich mit dem Riesen Kärcher und 80° C auf Kunststoffstoßfänger gehalten habe. Aber mein Kumpel ist ja Lackierer
Beiträge von amboß
-
-
Ab 20" wirds kritisch. Da müssen dann meist Verbreiterungen dran.
Aber denk auch an den Fahrkomfort. Über 19" wirds schon härter und das kann kein CDC Fahrwerk ausbügeln.
Selbst bei den 19 er mit 275 haben schon Fahrer gesagt, dass sie sich dabei ertappen froh zu sein, wenn sie auf 255er Winterreifen umrüsten können, da der T. dann die Fahrspuren der LKW nicht so aufnimmt. -
Schon verwunderlich das man für die Justierung zum Freundlichen muß.
Das kann man ja an jedem Grand Cherokee selbst einstellen. -
Hohes Lob für den V6TDI!!
13l Verbrauch sind schnell erreicht
scheint mir im Mix auch eine realistische Einschätzung zu sein.
Sind euch die grauen Verkleidungen im Motorraum und der graue Endschalldämpfer aufgefallen?
War auch schon auf den Bildern des V6 TDI in Paris im Motorraum zu sehen. -
Ich hatte mir mal die Mühe gemacht und V6 TDI mit V10 verglichen, so richtig mit DPF und allem.
Austattungbereinigt kostet der V10 satte 14000 € mehr.
Bei meiner Austattung kam noch dazu, dass ich manche Serienaustattung des V10 wie Keyless Access nicht wollte.
Aber natürlich ist der V10 ein Hammer und wer ständig die volle Leistung abverlangen will, muß den einfach nehmen.Ich hatte letzte Woche nen V8 und bemerkte, dass ich das nicht brauche.
Letztendlich verleitet mich der Dicke zum Cruisen (und das ist gut so!!) -
Wann hat er Dir denn gesagt, dass der V6 TDI erst spät in 05 kommt?
Die Presse hat doch schon Anfang 04 berichtet, dass er noch in diesem Jahr kommen soll.
Die Ahnungslosen Freundlichen mal wieder.
-
Das ist so nicht ganz richtig.
Das richtet sich danach, was in der ABE bzw. Montageanleitung steht.
Ist dort eine Anbauüberprüfung/ -abnahme vorgesehen, muß man zum TÜV/ DEKRA, sonst Erlischt die Betriebserlaubnis.
Die ABE ist stets mitzuführen, daher kann dies leicht überprüft werden. -
Die bevorzuge ich auch, wenns denn mal sein muß.
Aber die Handwäsche mit Vorreinigung mit dem Dampfstrahler schont den Lack doch ungemein.
Sieht man besonders schön bei dunklen, polierten Lacken unter Sonneneinstrahlung. -
Na denn, auf das mir die Finger im Winter abfrieren
-
Das Problem mit den Türgriffen ist bekannt, tritt nach ca. 1000 km auf und wird durch nachfeilen behoben.
-
Was für ein Baujahr hast Du denn?
Grüße nach Heiloo
-
Da wäre ich aber bei niedrigen Temperaturen vorsichtig, dass nichts abbricht.
Ggf. lieber zum Händler, aber in jedem Fall nicht hebeln wenns zu kalt ist. -
Da es eine Veränderung am Rahmen ist, muß eine Eintragung durch den TÜV/ DEKRA stattfinden, sonst Verlust der Betriebserlaubnis.
Da die Eintragungen heute meist mit Laptop vor Ort erstellt werden, bekommt man einen Schein, der wie Hagen beschrieb mitzuführen ist.
Wem das zu lästig ist, weil er noch mehrere andrere Sachen verändert hat, kann beim Straßenverkahrsamt einen neuen Kfz-Schein erstellen lassen. -
Hallo Gundel!
Das liegt wohl nicht an der Software, sondern einfach daran, dass die laaaaaangsamste Stufe nur für extrem geringen Niederschlag ausgelegt wurde.
Ist beim Passat nichts anderes, also kein Problem des Dicken. -
Hier mal was von der technischen Seite zum Verständnis:
Das Vorglühen erleichtert bzw. ermöglicht ein Starten des Motor unter extremen Bedingungen.
Die Glühkerzen erhitzen die Brennräume, wodurch die Selbstzündung des Gas-Luftgemischs erleichtert wird.
Je kälter es wird, umso geringer wird die Leistung der Batterie (da können u. U. nur noch 10-20 % der Leistung bei 20° C überbleiben).
Weiterhin dreht der Motor schlechter, weil das Öl zähflüssiger ist.
Das mit dem Ausflocken des Diesels in den Leitungen, besonders an den Anschlüssen gehört dank Vorwärmung bei modernen Dieseln weitgehend der Vergangenheit an.
Es sind also mehrere Faktoren, die die Kaltstarteigenschaften eines Diesels verschlechtern und das Vorglühen schont Anlasser, Batterie und die Zylinderlaufflächen, an denen der Ölfilm sich schneller bzw. homogener aufbaut.Mann waren das noch Zeiten, als ich bei meinem alten /8 im Winter 10er Öl (Da mußte man noch aufpassen, dass bei höheren Drehzahlen der Ölfilm nicht abreißt) und bis zu 20% Benzin gefahren bin.
Dabei die eingebaute Batterie aus nem 7,5 Tonner in Teppich eingewickelt und immer ne Dose Startpilot griffbereit. Und manchmal auch Abends noch ne Runde gedreht, damit er morgens ansprang. -
Kleine Geschichte:
Hatte letzte Woche zur Verkürzung meiner Wartezeit für 1 1/2 Tage einen (V8) Vorführer mit gerade mal 1000 km auf der Uhr. Bin vor Rückgabe noch durch die Waschanlage und bemerkte später großflächige Kratzer am vorderen Stoßfänger am Radlauf rechts.
Bin dann zurück und habe eine Schadensmeldung aufnehmen lassen, da ich definitiv ausschließen konnte, den Schaden verursacht zu haben.
War ein wenig peinlich bei der Rückgabe. Stunde später rief deran und teilte mit, dass der Chef den Wagen "kaputtgefahren" habe. Ich bin zwar bei Übernahme des Wagens nicht herumgelaufen
, aber es regnete sehr stark und ich ging nicht davon aus, dass der VW-Händler mir einen Schaden verschweigen würde.
Dabei kam die Frage auf, ob einer von euren T. schon mal nen Schaden durch eine Waschanlage erlitten hat ?
P.S.: Ich bevorzuge eh die Handwäsche, aber im Winter ist man ja schon mal dazu gezwungen in die Waschstraße zu fahren.
-
Natürlich härtet nicht jeder Reifen bei genau 7° aus.
Das liegt halt an der individuellen Gummimischung eines jeden Reifens.
Dennoch decken ein Satz Sommer und Winterreifen einen ungleich höheren Temperatur/ Einsatzbereich ab, als ein Satz Ganzjahresreifen.
Natürlich geht die Entwicklung weiter.
Aber eine Verbesserung der Eigenschaften bei Kälte, muß mit einer Verschlechterung dieser bei hohen Temperaturen erkauft werden. -
Knapp 2 Jahre alte Reifen sind doch sicherlich kein Problem, da der T. die doch sowieso innerhalb von spätestens 20000 km wegradiert
da kommt man doch nicht mal an die maximal empfohlene Nutzungsdauer ran, oder ?@ E-TYPE
Ich würde den Händler darauf aufmerksam machen. Mit ihm zu Streiten hat wohl wenig Sinn, aber vielleicht kannst Du ja in nem vernünftigen Gespräch nen größeren Rabatt für den (bestimmt schnell fälligen) nächsten Reifensatz herausschlagen. -
Zitat: "oder so ähnlich"
Bei der geschilderten Tat handelt es sich um einen versuchten Diebstahl (in beonders schwerem Fall), strafbar nach §§ 242, 243, 22, 23 StGB.
Da die Scheibe zielgerichtet beschädigt wurde, d.h. um die Wegnahmehandlung zu ermöglichen, zahlt auch die Teilkasko. -
Verstehe die Argumentation von serich nicht. Der Händler kann sich mit zivilrechtlichen Forderungen an den Käufer wenden, wenn dieser ihm das Fahrzeug nicht abnimmt.
Das sollte Absicherung genug sein.
Wenn es irgendwann genug Dumme gibt, die eine Anzahlung leisten, so würden die Händler dann sicherlich sagen, das wäre branchenüblich.
Dagegen sollte jeder Käufer gegensteuern und diese Praxis im Keim ersticken.
Ich würde in jedem Fall mal bei J&K nachfragen, auf welche Rechtsnorm/ welches Urteil man sich dabei stützt.
Legt der Händler die Anzahlung für den Käufer zu üblichen Zinsen an ?
Das müßte im Falle einer Rechtsgrundlage doch sicherlich geregelt sein.