Ich zitiere:
"Alte Reifen können nicht neu sein
München. Ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen gilt als mangelhaft und darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden. Dies entschied eine Starnberger Richterin (AG Starnberg, Az. 6 C 1725/09, DAR, Heft 2, 2010) am 16. Dezember 2009."
Dazu sagt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV):
„Bei vorschriftsmäßiger Lagerung behalten Reifen bis zu maximal fünf Jahren die vollen Gebrauchswerteigenschaften bei. Folglich sind Verkauf und Montage als neue Reifen technisch unbedenklich. Als fabrikneu sollten Reifen bis zu einem Alter von maximal drei Jahren verkauft werden“
Folge: Ich kann einen zwei Jahre alten Reifen nur noch 3 Winter fahren, wenn ich die "vollen Gebrauchseigenschaften (=Haftung) als Kriterium zugrunde lege. Das wird knapp...
Grüsse