...stehen alle Daten, die zeitlich in die "Besitzzeit" des Vorbesitzers fallen unter Datenschutz...
Das gilt dann ja wohl auch für das Serviceheft, da stehen ja auch Daten drin (im wahrsten Sinne des Wortes), die vom Vorbesitzer ‚verursacht‘ wurden. Hat schonmal irgendjemand beim Gebrauchtwagenkauf das Serviceheft mit Hinweis auf Datenschutz nicht ausgehändigt bekommen? Oder andersrum gefragt, würde jemand einen Gebrauchtwagen kaufen, wenn der Verkäufer die Herausgabe des Hefts mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert?
Wenn die Daten des Fehlerspeichers tatsächlich unter ‚Datenschutz‘ fallen dann würde ich mir beim Gebrauchtwagenkauf explizit zusichern lassen, dass ich diese Daten jederzeit und uneingeschränkt einsehen kann.
Unsere Welt wird jeden Tag ein bisschen verrückter…
Gruß
Frank