Beiträge von bobel

    Ist diese Historie eigentlich unabhängig vom Land?
    Ich meine, meiner kommt aus Italien, sind die Informationen dann auch hier verfügbar?

    Ja, jede Reparatur, welche von einem VW Vertragshändler oder offiziellen VW Service vorgenommen wurde, ist weltweit abfragbar.
    Diese Service -Online Abfragungen sehen folgendermaßen aus:
    Service -Online - 2015-01-08 14:45:30 (+2)- xxxxxxx (siebenstelliger Abfragecode)
    Darunter dann die Fahrzeugdaten: Fg. Nr, die EZ und der nächste TÜV / AU Fälligkeitstermin.
    Dann kommt die Historie: Rechnung Annahmedatum KM-Stand Auftrags Nr.: Rechnungs Nr.:
    Dann die Arbeitspositionen und die Bezeichnungen. Auch eventuelle Fremdleistungen sind dort ersichtlich.

    Auch wenn hier im Forum jemand zu den Daten zugang hätte, würde er die Daten nie herausgeben, da es vom VW Werk nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeiter eine Historie zur FG. Nr. XY abgefragt hat.
    Daher ist auch jede Fg. Nr. direkt verbrannt, welche hier oder in anderen Foren zwecks einer Frage aus der Historie geschrieben wird. Der Mitarbeiter der diese Fg. Nr. als nächstes abfragt oder als letztes abgefragt hat (ohne das von dem VW Autohaus ein Bezug zu dem Fahrzeug besteht) , wird kurzfristig arbeitslos sein. Keine Sorge, dass VW Werk ließt in den Foren mit bzw. läßt mitlesen.

    Wie schon jemand schrieb, beim VW Dealer des Vertrauen versuchen, mit einer kleinen Spende einen kurzen Blick auf die Historie zu erhaschen - ausdrucken ist nicht möglich.

    Ich wollte nicht den Oberlehrer spielen, sondern nur mitteilen, wie es im Normalfall beim Exportverkauf abläuft, da ich es schon einige male durchgeführt habe.
    Ist vielleicht für andere User in Zukunft auch mal ganz hilfreich - bei Fragen zum Papierkram helfe ich auch gerne weiter.
    Passat CC in Verbindung mit 4motion ist nicht einfach zu verkaufen, wie du selbst schon hier geschrieben hast (obwohl ich die 4motion Fahrzeuge persönlich mag).

    Du kannst mir ja mal gerne eine PN mit Fahrzeugdaten und deiner Preisvorstellung schicken.


    Verkauf ins Ausland ebenfalls nur mit Rechnung und MWSt, war ein dringender Rat eines Kumpels.
    Die können sich im Heimatland die Steuer erstatten lassen und man geht selbst kein Risiko ein, dass man später eine fette Nachforderung bekommt, weil der andere im Heimatland die Steuer zwicken will.

    Da irrt sich leider der Gute. Wer soll denn dann im Ausland dem Käufer die MWST auszahlen ???
    Wenn der Wagen innerhalb der EU gewerblich verkauft wird, wird dieser Netto gem. §6a UStG verkauft. Vom gewerblichen Käufer wird die Gewerbeanmeldung, eine Kopie seines Ausweis, Kopie der internationalen UST.ID. Nr., und dann muß noch eine positive Abfrage über das Bundesamt der Finanzen / früher Saarlouis - jetzt in Bonn erfolgen incl. einer gültigen Bestätigung. Auf der Rechnung müssen beide UST.ID.Nr. aufgeführt werden und noch ein weiterer Schriftsatz, welchen ich bei Bedarf gerne hier schreibe oder per PN versende. Dann noch eine Gelangenheitsbescheinigung ausfüllen, welche der Käufer bei Ankunft im Empfängerland unterschreiben, datieren und abstempeln muß und dann diese Gelangenheitsbescheinigung per Fax oder e-mail zurückschicken.

    Wenn der Wagen außerhalb der EU verkauft wird, wird dieser auch netto verkauft , gem. §4 Nr.1 a UStG., wobei man die MWST zusätzlich als Kaution per extra Quittung einbehält. Danach muß über Atlas / Elster eine Internetausfuhr gemacht werden (wenn keine eigene Zollnummer bislang vorliegt, kann man im Ausnahmefall auch die Sache gegen Bezahlung von ca. 50.-€ bis max 100.-€ über eine Spedition abwickeln). Wichtig ist aber, das in der Internetausführ das Ausfuhrkennzeichen in der Warenbezeichnung unbedingt eingetragen wird - bei Transport per LKW muß dessen nationalität und das Kennzeichen des LKW vermerkt werden. Dann muß das Fahrzeug beim zuständigen Zollamt vorgeführt werden und man erhält ein Ausfuhrdokument. Dort wird zuvor die Fg. Nr. überprüft. Auf der Rechnung muß auch unbedingt die MRN Nummer (das ist die Nummer vom Ausfuhrdokument - Zollamt) aufgeführt werden. Wenn das Fahrzeug dann die letzte EU - Außengrenze verläßt, wird dieses Dokument von dem letzten EU Grenzer eingescannt und die Ausfuhr bestätigt. Nach einigen Tagen kann man diese Bestätigung sich über Atlas wieder ausdrucken (bzw. bekommt diese von der zuvor beauftragten Spedition zurück) und wenn dort ohne Einschränkungen steht, kann die MWST Kaution dem Käufer ausgezahlt oder überwiesen werden.

    @ gollum10: Stelle bitte den Touareg hier mal ein oder sende mir mal eine PN - eventuell kann ich ihn dir abkaufen. Ich bin übrigens auch MWSt abzugsberechtigt.


    aber Service war nicht immer bei vw.
    habe den guten erst ca 15 Monate
    vorher war er mal Holländer:cool:

    Hast du mal über VW den KM Stand prüfen lassen ?
    Er war nicht immer bei VW zum Service und ist zuvor in Holland gelaufen......:denker:

    Bei 125TKM gibt dieser Motor eigentlich nie den Geist auf.......


    PS: Du hast Recht - 13000.- EUR in dem Zustand sind niemals erzielbar.

    Ich möchte nicht wissen, wie viele ehemalige Vorführwagen mit falschen KM Ständen von den Vertragshändlern verkauft werden. Ob es der Geschäftsführer, der Verkaufsleiter oder nur der Verkäufer ist, welche täglich eine weitere Anreise zum Betrieb haben bzw. mit den Fahrzeugen auch in den Sommer / Winterurlaub fahren und diese dann anschließend mit kaum Kilometern als neuwertige Vorführfahrzeug vom Vertragshändler anbieten, ein Schelm wer sich dabei etwas böses denkt. Da ist man mit einem jungen Werkswagen eher auf der sicheren Seite.
    Ein vernünftiger VW Vertragshändler sollte mit etwas Willen den KM Stand aber auch beim Touareg auslesen können. Gerade die ganzen Leasing Fahrzeuge von Porsche, welche über die PZ geleast wurden, werden nach der Rückgabe besonders kontrolliert, da zu 99% der Tachodreher einen gewissen Wert in einem bestimmten Steuergerät nicht ändern können und dieser auch nicht nachträglich veränderbar ist (Näheres werde ich hier aber nicht schreiben bzw. beschreiben). Was beim Cayenne auslesbar ist, ist auch beim Touareg möglich. ;)

    Mein vorletzter V6 TDI hatte beim Verkauf bereits weit über 300TKM gelaufen - zu 90% Autobahn aber ca. 50% mit ca. 2,5t bis 2,8t Anhängerfahrt.
    Der Preis für ein gutes Fahrzeug wäre völligst OK. Allerdings darfst du wie Hannes schon schrieb, die Fix und Werterhaltungskosten beim Touareg nicht unterschätzen. Wehwehchen haben diese alle und die Ersatzteile sind vom Preis her schon ein wenig höher im Gegensatz zu einem Golf oder Passat.
    Extrem teure und kapitale Schäden sind mir allerdings erspart geblieben, wobei die eine oder andere Reparatur auch mal schnell vierstellig wurde.

    Die Preise gibt VW vor. Bei meinem Phaeton lang mit Vollaustattung, 1 Jahr alt, waren es 65k €.

    Dann zahlst Du aber recht viel für deinen Phaeton, falls es ein V6 TDI ist. Bei den 65k € gehe ich aber mal eher von einen größeren Motor aus, da die v6 TDI bis zu ca. 25000KM eigentlich immer zwischen 52k eund max 58k€ berechnet wurden. Es gab auch mal diese Leasing Aktion für 12 Monate, heute sind aber nur noch 24 oder 36 Monate Leasing über VW möglich. Die Fahrzeuge waren aber alle top, die wurden zuvor in Dresden im Werk auf Haut und Nieren geprüft und meistens ob nötig oder auch nicht, mit komplett neuen Bremsen incl. Bremsscheiben und Reifen an die VW Händler ausgeliefert.

    Es gab aber anfang des Jahres eine viel bessere Phaeton Aktion für Phaeton Bestandskunden bei einigen VW Händlern. Neuwagen aus dem Laden, schön volle Hütte, ohne Anzahlung / Sonderzahlung mit 25000 freien Kilometern für knapp unter 500.- EUR Netto im Monat / Laufzeit allerdings nur 12 Monate. Anschließend werden sich diese Fahrzeug bestimmt auch wieder in der 1% Leasing Aktion wiederfinden lassen.

    PS: Der Touareg verkauft sich immer noch ganz gut, der muß noch nicht mit den 1% Leasingkonditionen von VW verramscht werden.

    Als erstes hätte ich auch auf mind. eine defekte Zündspule getippt. Ist ein eigentlich typischen Anzeichen dafür.
    Als zweites hätte ich noch die Nockenwellensensoren vermutet, doch dann ruckelt er aber nicht so.

    Aber wie ich gerade sehe, läuft er wohl wieder.
    Dann verate uns bitte einmal, woran es gelegen hat.

    Die Ausstattung ist eigentlich ganz OK - Farbe / Lederfarbe halt Geschmacksache (für den Export mit dieser Farbkombination eher ungeeignet)
    Nur 3. Hd und aus EZ: 2004 mit 168TKM sind für den heimischen Markt / Endverbraucher auch nicht gerade die 1. Wahl.
    Mit viel Glück lassen sich dafür noch ca. 9500.- EUR erzielen - die jetzt gewünschten 12990.- EUR hätte es im Jahr 2010 dafür vielleicht noch gegeben, aber nicht mehr jetzt ende 2012.

    Für ca. 13000.- EUR bekommt man ohne Probleme gut ausgestattete mit der neuen 171KW / 232PS Motorausführung und EZ: 2007 incl. MWST zu kaufen.

    Wieso habe ich bloß solch ein komisches Gefühl in meiner Magengegend, wenn ich den letzten Beitrag hier lese ?

    Ganz einfach, es meldet sich hier jemand im TF an, schreibt sofort seinen ersten Beitrag über ein Hotel in einem Thread mit dem letzten Beitrag aus 2006 (was sich für mich als Werbung für hotel.de aussieht) und anschließend ist wieder funkstille - bloß keine Fragen / Probleme zu einem Touareg haben.....

    Ein Schelm wer sich dabei etwas böses denkt.....:adoration:

    Sorry, das ist kein Touaregliebhaber sondern eine Verbreitung ungewollter Werbung in einem Forum - schrecklich dass es schon soweit gekommen ist.

    Ein Frischverheiratetes Paar - gerade mal zwei Wochen Ehe: Der Mann - auch wenn er sehr verliebt ist - kann es kaum erwarten mit seinen Freunden einen drauf zu machen, und sagt zu seiner neuen Frau: Liebes, ich komm gleich heim.

    Wohin gehst du Liebling? fragt die Frau.

    Ich geh ins Gasthaus meine Schöne. Auf ein Bier.

    Die Frau darauf: Willst du ein Bier Schatzi?

    Sie macht den Kühlschrank auf, und zeigt dem Mann 25 verschiedene Biersorten aus 12 verschiedenen Ländern: Deutschland, Niederlande, Japan, Indien, usw.

    Der Mann sprachlos... wusste nicht was er jetzt machen soll...
    das einzige was ihm einfiel war: Ja Kleines, aber im Gasthaus, weißt...
    da gibt es... eisige Gläser...

    Er hat es nicht einmal geschafft den Satz fertig zu stellen, schon unterbrach ihn seine Frau: du willst ein kaltes Glas mein Liebster?
    Sie nahm einen großen Krug aus dem Gefrierschrank, der so kalt war, dass sie beim anfassen eine Gänsehaut bekam.

    Der Mann schon fast am verzweifeln sagt: Ja Liebes, aber im Gasthaus gibt es das super gute Knabberzeug... Ich bleib nicht lange, komm gleich zurück. Versprech es dir. OK?

    Du willst Knabberzeug? Sie macht den Schrank auf und holt Chips, Erdnüsse, Popcorn... etc. heraus

    Aber meine aller Liebste,... im Gasthaus... weißt... da schimpfen die Leute... und sagen so schmutzige Wörter.

    Willst du schmutzige Wörter, du Kreatur? Trink dein verficktes Bier in deinem verdammten kalten Krügel und friss dein scheiß Knabberzeug, du bist jetzt verheiratet und gehst nirgendwohin! Verstanden Arschloch?

    So lauten typische Werbeeinträge in allen Foren der Welt, die einfach nur langweilig sind.
    Einmal schnell anmelden, Werbung in einen Beitrag verpacken und dann waren sie nie wieder gesehen.

    So sehe ich es auch.

    Dieses autoda habe ich zuvor noch nie gehört (ich bereue es auch nicht) und wenn ich mir dort die Preise der ganz wenigen eingestellten Fahrzeuge anschaue, weiß ich sofort, vergleichbare Fahrzeuge sind bei mobile.de bzw. AS 24 bedeutend günstiger und die Auswahl ist um ein paar TAUSEND % größer.

    Wenn ich solch einen Schmarn vom Themenstarter lese, kommt mir persönlich die Galle hoch.
    Solch ein Schwachsinn schreibt wirklich nur jemand, der kostenlose Spam / Werbung verbreiten möchte und nicht jemand, der sich ernstahft ein Fahrzeug kaufen möchte.

    Als Moderator würde ich auch direkt diesen ganzen Thread hier löschen.

    @ Themenstarter:
    Wenn ich mir deinen ersten Bericht so durchlese, besonders die Häufigkeit der leeren Batterie, bin ich der selben Meinung wie Darragh.
    Ich würde unabhängig von dem Lenkwinkelsensor oder was jetzt noch so defekt sein soll, mal die Batterie durchprüfen lassen. Diese wirst du dann zu 95% mal erneuern müssen.
    Wenn du so häufig Probleme damit hast, wird diese demnächst im Winter bestimmt auch nicht besser funktionieren. Wenn der Wagen eh bei VW steht, sollen die doch mal schnell die Batterie durchmessen, bzw. auch mal schnell messen, ob du nicht einen stillen Verbraucher hast. Das soll beim Touareg I / Phaeton mit vielen Extras schon mal öfters vorkommen.

    Ist aber nur meine persönliche Meinung.

    Nö, ist schon längere Zeit auf meinen PC gespeichert , da wir bei diversen anderen Fahrzeugen aus dem PKW Bereich (außer beim Touareg oder Q7) auch immer nachrechnen müssen :adoration:

    Späßchen,.....

    Robert, hier dann mal die damalige Ursprungsquelle:

    TÜV Nord oder Fa. Böckmann


    Edit: habe gerade mal nachgeschaut, stammte wohl damals von der Fa. Böckmann
    Ich hätte ja auch vielleicht nur den Link dazu einstellen können, nur ich habe es einfach von meinen PC gezogen, war vorhin schneller und einfacher, als nach der Quelle zu suchen.

    Ein Touareg I und Touareg II erfüllen durch ihr hohes Eigengewicht und der Anhängelast schon die Kriterien für einen 100km/h Anhänger.
    Wichtiger ist nur, erfüllt der Anhänger die Anforderungen auch dazu !!!!

    Hier mal ein Auszug dazu (ich hoffe es ist nicht zu lang und es schreit gleich keiner, dass er zuviel lesen muß - lesen ist übrigens freiwillig):

    Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
    auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

    Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
    Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
    Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.


    Die neue Regelung:
    Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.

    1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
    ...muss entweder beschrieben sein als

    PKW
    Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
    anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht

    2. Voraussetzung: Der Anhänger...
    ...muss

    für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
    so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
    Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.

    3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...

    darf nicht älter als 6 Jahre sein
    müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
    darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

    4. Voraussetzung: Masseverhältnis
    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

    zG Anh = X x m Zugfz leer

    mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

    Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

    Technische Ausrüstung des Anhängers

    ohne hydraulische Stoßdämpfer

    mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

    Wohnwagen

    andere Anhänger

    0,3

    0,8 bzw. 1,0*

    1,1 bzw. 1,2*

    Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:

    einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
    mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

    oder
    das Zugfahrzeug…

    … ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

    In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

    5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
    Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

    Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

    Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.

    6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
    Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.

    Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.

    FAZIT:
    Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.

    Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.

    Ein Kunde von mir hat den A8 mit 326 PS und beim Ihm ist nach 280.000 KM nun die Wasserpumpe defekt, ich denke nach der Laufleistung darf das auch mal sein, ansonsten gibt sich der Motor keine Blösse:Applause:



    Kann ich uneingeschränkt bestätigen, bis knapp 230TKM keine Reparaturen außer die normalen Inspektionen, Reifen und ein paar Sätze Bremsscheiben und Beläge :top:
    Der neue Besitzer ist jetzt auch schon fast 40TKM ohne Schäden damit gefahren.

    Der Motor ist wirklich OK - beim alten 4.0 TDI gab es ab ca. 150TKM öfters mal Probleme mit der Steuerkette, welche länger wurde, üble Geräusche von sich gab oder auch der Kettenspanner nicht mehr richtig wollte, was dann schon mal öfters zu einen Motorschaden führte.

    Beim 4.2 TDI gibt es dieses Problem aber nicht mehr !

    PS: sogar beim A8 hatte ich die abgedunkelten Scheiben, ist aber wirklich Geschmackssache.