Beiträge von Hannes H.


    Was mir aufgefallen ist, gemäss der erlaubten Rad/Reifenkombination dürfte die Winterreifengrösse bei dem 18" eigentlich nur 235/60 R18 sein? :D Wieso bestellen denn alle inkl. Ich die Winterreifen in der Grösse 255/55/R18 :confused::confused::confused:

    235/60R18 ist nur in Verbindung mit Winterreifen freigegeben, 255/55R18 ist für allgemein freigegeben. Da die 255/55R18 häufiger nachgefragt werden, sind die auch leichter (und meist günstiger) zu haben, daher bestellen fast alle die breiteren Reifen.

    MfG

    Hannes

    Na, ja, aber der T1 ist ja nun schon so lange unterwegs, da müssten die doch wohl auch damit umgehen können....

    Nun, ja die Stückzahl war ja da nicht so hoch, und mittlerweile sind viele T1s eben im Besitz von Leuten die nicht mehr zum Freundlichen fahren. Außerdem muss man auch sagen, dass der Touareg auch viel komplexer aufgebaut ist, als z.B. ein Golf, T5 etc.

    Da muss man sich mit der Materie schon etwas beschäftigen um das ganze System zu verstehen.

    MfG

    Hannes


    Bei meinem anderen VW, einem T5 Transporter sieht das immer ganz anders aus, selbe Werkstatt, selbes Personal.
    Manchmal habe ich den Eindruck, eine gewisse Angst vorm Touareg beim freundlichen zu erkennen.

    Na ist doch klar, es fahren wohl jede Menge T5 herum, aber wohl kaum Touaregs... ist halt immer so, wenn man einen "Exoten" fährt, da muss man wenn in eine größere Werkstätte die sollten damit mehr Erfahrungen haben. Wobei das Kapitel beim T1 langsam aber sicher auch bei großen in die Richtung geht, da die kaum mehr welche sehen, da nicht jeder zu Apothekerpreisen seinen Wagen bei VW warten und reparieren lässt.

    MfG

    Hannes

    Tag,
    ja ick habe es gleich schriftlich gemeldet..aber das autohaus stellte sich so quer..die haben dann nur gesagt ick sollte mit nem anwalt kommen...seid montag ist er in der werkstatt von dem autohaus und meinten der getriebeschaden ist rein aus verschleiß zurück zuführen..aus kulanz übernehmen sie 1500eus..was meinst du dazu hab ja 1 jahr garantie auf motor und getriebe

    Nachdem du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, muss er 2 Jahre Gewährleistung geben, d.h. innerhalb der ersten 6 Monate muss er dir beweisen, dass der Schaden nicht schon vorlag, dann umgekehrt. Nachdem du den Mangel gleich deponiert hast, lag der Schaden schon beim Kauf vor, daher sollte er die Kosten übenehmen. Ein Getriebe ist kein Verschleißteil, daher gilt hier auch die gesetzliche Gewährleistung. Ich würde in dem Fall einen Anwalt hinzuziehen, das sollte sicher was bringen.

    MfG

    Hannes


    habe seit januar nen V6 tdi..hatte sehr kurz nach dem Kauf das Schlagen..Händler stellte sich quer und jetzt habe ick den salat getriebeschaden..

    Hast du den Mangel nach dem Kauf schriftlich deponiert bzw. warst du damit auch wo anders? Wenn ja, dann würde ich sagen, dass die Sachmangelhaftung greift, denn der Mangel war ja gleich da, und nicht erst jetzt! Daher solltest du in dem Fall dann nicht auf deinen Kosten sitzen bleiben.

    MfG

    Hannes

    Bereits gelöschte Fehler kann man leider nicht mehr zurückholen, aber wenn der Vorbesitzer bei VW war, dann solltest du über die Reparaturhistorie es rausbekommen. Normalerweise wird bei VW immer alles schön dokumentiert und auch im System eingetragen, sodass man später alles parat hat.

    MfG

    Hannes

    Ok, das ist was anderes... habe mich schon gewundert, dass es noch einen V6 TDI gibt, der das AGR-Ventil mit Unterdruck steuert.

    Wenn es um den AGR-Kühler geht, dann musst du wohl mal den Fehlerspeicher auslesen... ev. spinnt da ein Temperatursensor, aber da müsstest mal alle MWB auslesen und eine entsprechende Fahrt mit dem Diagnosetool machen. So wird es schwer den Fehler einzugrenzen....

    MfG

    Hannes

    Von was sprichst du nun? Von der AGR selbst oder von der Drallklappe? Im Bereich der Drallklappe gibt es beim V6 TDI immer wieder Probleme mit der Mechanik, dafür gibt es einen eigenen Reparatursatz, ev. ist da was ausgeschlagen. Aber von der Regelung ist es normal, dass die laufend auf und zu macht.

    MfG

    Hannes


    das Problem ist, dass sobald ich den Motor anmache,
    die Unterdruckmembrane ständig die Klappe der Abgasrückführung
    auf und zu Macht.

    Das ist ja eigentlich Sinn und Zweck der AGR... die wird beim V6 TDI feinfühlig geregelt... wie kommst du drauf, dass da was nicht in Ordnung ist?

    MfG

    Hannes

    schau doch mal im SGAF Forum nach.
    Gib in der Suche "Taxischalter" ein.
    Kann mich erinnern, dass der den Zuheizer im Kurzstreckenbetrieb abschalten konnte.

    Der Sharan stammt von der Entwicklung aus den 90ern, der T1 kam fast 10 Jahre später auf den Markt. Schon allein aus dem Grund ist der Sharan vom Bussystem nicht so komplex aufgebaut, denke nicht, dass das wirklich funktioniert.

    MfG

    Hannes

    Danke Hannes,
    Es gibt doch in der Steckerbelegung bestimmt ein Kabel das vom Steuergerät kommt und für die Außethemperatur zuständig ist.

    Die Standheizung wird über ein Bussystem angesteuert, daher kann man auch kein Kabel trennen, das geht bei modernen Autos leider nicht mehr. Daher gibt es keine Möglichkeit diese Funktion zu deaktivieren.

    MfG

    Hannes

    Auch wenn du den Zusatzheizer auf eine Standheizfunktion hochrüstet, bleibt für die Zuheizung alles gleich. Den kannst du auch dann nicht abschalten oder deaktivieren. Einziger Vorteil wäre, dass du die Heizung schon vorher einschalten kannst und somit den Brenner auch anständig entrußen kannst. Allerdings musst du dann bei Kurzstreckenbetrieb auf die Batterie achten (Faustregel: Fahre immer so lange wie du vorher heizt).

    MfG

    Hannes