Beiträge von Hannes H.

    Der "kleine" Wohnwagen sollte für keinen Touareg ein Problem darstellen, die sind alle für 3500kg Anhängelast freigegeben.

    Ist eher eine Geschmackssache, aber ich würde einen Touareg V6 TDI ab Facelift Ende 2014 (Euro6-Norm) empfehlen, da ist es Geschmacksache ob du mit dem 204-PS das Auslangen findest oder den stärkeren mit 262PS brauchst. Was fährst du denn jetzt?

    MfG

    Hannes

    Ist der Allrad ständig an oder schaltet der sich bei Staßenfahrt aus?

    Du hast in deinem Fall einen Permanentallrad, d.h. es werden immer alle 4 Räder angetrieben (Zentraldiff). Da es sich bei deinem Zentraldiff um ein Torsendiff handelt ist es so, dass es sich immer ein wenig verspannt, das solltest in gewisser Weise auch vorher gehabt haben, vielleicht hast du da auch nicht drauf geachtet.

    Sollte es wirklich viel schlimmer geworden sein, dann wäre interessant welches Öl da ins Verteilergetriebe gefüllt wurde. Das richtige Öl wäre das Shell TF0870.

    Ein Wechsel des Öls im Automatikgetriebe hat keinen Einfluss auf Verspannungen, dann müsste es auch beim Geradeauslauf Probleme geben.

    MfG

    Hannes

    Mein perfekt gepflegtes und gewartetes Panoramadach war von heute auf morgen am Kasettenrahmen stark undicht.

    Ich würde das jetzt nicht als typischen Mangel des Panoramadachs sehen, gibt ja auch undichte Windschutzscheiben, aber das ist ziemlich die Ausnahme. Eigentlich ist das Panoramadach recht robust, wenn es gepflegt wird.

    MfG

    Hannes

    Es macht natürlich wenig Sinn, den Motor abzustellen, wenn das im Sekundentakt passiert. Das wird dann auch keinen Sprit mehr sparen, da ja elektrische Energie zum Wiederstart des Verbrenners aufgewendet wird, welche dann auch wieder in die Batterie eingeladen werden muss. Das passiert beim 7L "BlueMotion" deshalb nur in Schubphasen, wenn das sozusagen "gratis" geht.

    Servus,


    was meinst du da beim 7L "BlueMotion"? Der hatte ja keine Start-Stopp-Automatik, hatte den Wagen ja gut 10 Jahre gefahren, und der hatte das def. nicht.


    MfG

    Hannes

    Gerade im Anhängerbetrieb (und bei den schweren Anhängern hohen Stützlast) würde ich immer zur Luftfederung greifen. Da fährt sich das Gespann einfach deutlich besser!

    Beim T2 gibt es wenig Probleme mit der Luftfederung, von daher sehe ich nichts, was gegen diese spricht (meiner hat ebenso Luftfederung und hatte bis dato hier nichts zu machen).

    MfG

    Hannes

    Wenn du die Komfortsitze hast, dann ist auch die Lordosenstütze vorhanden. Bist du dir sicher, dass du die Komfortsitze hast? Hast ev. ein Bild davon?

    Die Lordosenstütze sollte an der Seite elektrisch verstellbar sein.

    MfG

    Hannes

    Ichsagte deshalb schon früher hier, dass er die Tunersoftware nicht zurück bekommt. Aber die "alte" Software des Autos ohne Update , ist sein gutes Recht!

    Ja, das hatte ich auch schon so geschrieben, und auch erwähnt, dass es hier im Forum bereits einen Fall gibt, wo nach dem unfreiwilligen Update wieder die Originalsoftware aufgespielt wurde. Man sollte halt entsprechend freundlich aber mit Nachdruck das fordern, dann sollte es gelingen.

    Die nichteingetragene Tuningsoftware wird aber keine VW-Werkstätte mehr aufspielen (auch wenn sie es wollte wird das nicht gehen).

    MfG

    Hannes

    Nein, das ist Aufgabe von Behörde oder TÜV. Eine Werkstatt ist ein Privatunternehmen, dass Kundenwünsche umsetzen kann und dafür entlohnt wird.

    Naja, ganz so ist die Sache nicht, die VW-Werkstätte kann nicht alles machen, so lange das Fahrzeug eine Zulassung hat und am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Wenn ich z.B. zur VW-Werkstatt gehe und denen sage, ich hätte gerne den km-Stand justiert, oder z.B. die AGR sollte deaktiviert werden, dann darf das die Werstätte nicht machen und macht sich strafbar. Ebenso wird dir der Händler keine Software aufspielen, die nicht eingetragen ist und somit ev. nicht zulässig ist.

    MfG

    Hannes

    Ein Punkt sollte aber hier vorab geklärt sein: Ist das Tuning in den Papieren angeführt, d.h. auch entsprechend zugelassen? Wenn nein, dann hast du hier einen Argumentationsnotstand. Auch mit der ab Werk ausgelieferten Standardsoftware wird der Wagen klar schlechter gehen, eigentlich sollte ja das Update 23AT keine Verschlechterung der Leistungsdaten bringen.

    Zum Softwareupdate 23AT ein paar Bemerkungen: Prinzipiell war die Ursprungsversion der Euro5-Version vom V6 TDI laut Abgasprüfung ok, aber mit dem Update sollten sich die Abgasdaten vor allem in Bezug des NOx-Ausstoß klar reduzieren. Deshalb ist das Update auch nicht verpflichtend, sondern sollte einen Teil zur Luftverbesserung sorgen.

    MfG

    Hannes

    danke für die Info. Da es sich um das 23AT update handelt, hielt ich ein neues Thema für angebracht. Speziell ja auch, dass nun die Softwareoptimierung und Mehrleistung futsch sind.

    Servus,

    der Fall mit 23AS und 23AT ist ähnlich zu betrachten, da es sich in beiden Fällen um ein freiwilliges Update handelt, das generell nicht ohne Zustimmung aufgespielt werden sollte.

    Aber die Software mit dem Tuning wird dir VW auf keinem Fall mehr aufspielen können, da sie keine Sicherungen der alten Software machen. Im Bedarfsfall wirst du die Originalsoftware ohne Tuning von VW ev. bekommen. Ob es da nicht sinnvoller wäre, wenn du gleich zu deinem Tuner fährst, ev. hat der eine Sicherung deiner Software und könnte das wieder einfach aufspielen.

    MfG

    Hannes

    Da bin ich ja mal gespannt, ob Audi selbst für dieses eigenartige System dann ebenfalls wieder vollmundig mit dem berühmten "Quattro" wirbt. Das wäre ja die Krönung... :hopelessness:

    Naja, seit der ersten Generation des Audi A3 ist die Bezeichnung für "quattro" sowieso schon verwässert, und mittlerweile gibt es ja selbst bei den Verbrennern verschiedene Systeme, wie der quattro ultra.... Ist halt einfach eine Bezeichnung für einen Audi mit Allradantrieb, und nachdem es ja den Q6 auch als Hecktriebler geben wird, ist es naheliegend, dass man die Bezeichnung verwendet.


    MfG

    Hannes