Beiträge von Tilo

    Hallo Günther,
    das kann man auch anders sehen:


    Kaum ist irgend etwas nicht in Ordnung, schreit schon fast jeder nach einer Wandlung
    Leute - wo geraten wir da eigentlich hin :(

    Die Richtung ist ganz einfach, vielleicht kommen wir dann mal dahin, dass der Kunde nicht als Tester für unausgereifte und fehlkonstruierte Technik a la VW fungiert.

    Den juristischen Ausdruck der Wandlung gibt es eigentlich nicht, der Fahrzeugtausch ist seitens des Herstellers ein Versuch der Fehlerbeseitigung!!! Man muss sich als Kunde nicht zig erfolglose Reperaturversuche gefallen lassen, für ein Produkt welches mit reichlich Geld erworben wurde und welches man im Endeffekt nicht entsprechend nutzen kann. Als Kunde hat man ein RECHT auf Fehlerbeseitigung einschliesslich Fahrzeugtausch und wenn dass nicht klappt auf Rückabwicklung des Vertrags.

    Ich persönlich denke, es würde auch weniger Rückabwicklungen geben, wenn die Servicekultur eine andere wäre, sprich ohne Diskussion einen Leihwagen und schnellste Beseitigung der Macke. Mittlerweile läuft es doch darauf hinaus, dass sich die Händler/Werkstätten mit WOB langwierig über Fehlerbeseitigung und Kostenübernahme "streiten" und dem Kunden nicht schnell geholfen wird.
    "Standardfehler" wir Steuerketten, Kardanwellen sind nicht rückrufpflichtig da kein Menschenleben in Gefahr ist und VW sitzt dies aus...


    Wie macht ihr das bei eurem Mobiltelefon, wenn mal der Sender ausfällt.
    Schreit Ihr da auch gleich nach einer Wandlung oder wechselt Ihr sofort den Provider?


    Ganz einfach, in den meisten Verträgen stand drin, dass eine 100% Netzabdeckung nicht gegeben ist. OK, dann soll VW in den Kaufvertrag schreiben: "Wir garantieren Ihnen nur zu 75% ein fehlerfreies Auto, es vibriert und klappert aber Sie sitzen im Trockenen." Wäre das eine Lösung?:D


    Oder wenn mal die Waschmaschine spinnt - Wandlung?


    Klar wenn Sie nicht das macht was sie soll, geht bei Markengeräten ganz fix und ich brauche mich noch nicht einmal in eine Werkstatt bemühen. Üblicherweise hat der Kundendienst meist Ahnung und weiß was er tut. Wenn es wirklich nicht mehr geht, kommen ein paar Herren, bringen die Neue und nehmen die Defekte mit.


    Oder euer PC spinnt
    Dann wird er halt neu gestartet bzw. aufgesetzt


    Kein Problem, beim PC kann der Kunde reseten und die Kiste konfigurieren. Im Hochpreissegment bei Monitoren wird mir ohne Murren bei Macken ein Monitor 5 Jahre Vor-Ort ausgetauscht.

    Beim T sieht es da schon anders aus, das schafft es nicht einmal der Notdienst die Karre
    per Diagnose auszulesen bzw. in Gang zu bringen. Ist schon ein Erlebnis wenn zwar die Türen aufgehen und das Radio spielt, aber das Auto keinen Mucks macht wenn man auf den Knopf drückt bzw. den Schlüssel dreht. Interessant wird es dann, wenn das Diagnosegerät keine Verbindung mit dem Auto herstellen kann. Von Vorteil ist es in so einem Fall wenn man auf einem Parkplatz steht, ansonsten würde keiner das Auto ohne Schaden irgendwo raus bekommen, da man ja recht selten auf der Stellung "N" parkt.


    Alle - auch VW kochen nur mit Wasser

    Tja nur die Preise beim Kauf und am Teiletresen haben Jahrgangswein-Niveau. :eek:


    Und wenn´s wirklich nicht geht, dann kann man auf einer vernünftigen Basis jedes Problem lösen

    Na ja in der Praxis geht es meist kaum ohne "lautstarkes Durchladen der Waffe" ab.
    Günter, wenn man es sich mal genau überlegt, bei Porsche/VW muss man Autos üblicherweise Monate vorher bestellen, man gibt per Katalog genau an was man haben will. Der Hersteller hat keinerlei Risiko, der genaue Absatz ist auf Monate im vor aus in Deutschland gesichert und im Endeffekt muss sich der Kunde bei Macken ärgern und vertrösten lassen.
    Mal ironisch: beim Fleischer, Bäcker und im Supermarkt musste ich noch nie meinen detaillierten Einkaufszettel Monate vorher abgeben und habe dann tagealte Brötchen, altes Fleisch und ausgelaufenen Joghurt erhalten. Kein Marktleiter hat sich dann hingestellt und gesagt das muss ich jetzt so hinnehmen, dass ist Stand der (Lebensmittel)-Technik... :zwinker:

    Ich verstehe diejenigen, die Ihr Recht wahrnehmen und einen möglichst fehlerfreien T haben wollen...

    VG
    Tilo

    Klar das ist normales Vertragsrecht, aber Du musst folgendes beachten:

    Ich denke der Händler hat die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr begrenzt.
    Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Vermutung, dass das Auto bei Kauf schon nicht mängelfrei war. Nach 6 Monaten kommt es zur Beweislastumkehr, Du musst ihm beweisen, dass dieser Fehler schon beim Kauf bestand!

    Wenn der gleiche Fehler immer wieder während der ersten 6 Monate auftrat hast Du gute Karten.

    Du kannst nach 2 erfolglosen Versuchen der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten.
    Übrigens ein funktionsfähiges Auto, gleichen Modells gehört auch zur Nacherfüllung!

    Ansprechpartner ist in jedem Fall der Händler.

    Die Wandlung wird aber wahrscheinlich nicht so reibungslos ablaufen wie bei etlichen hier, die ihre Neuwagen gewandelt haben, ohne Advokat wird das kaum ruhig über die Bühne gehen.

    VG
    Tilo

    Hallo Frank,


    aber der Touareg ist ja schon etwas älter (Sorry nicht böse gemeint).

    [OT]
    Kein Problem... :zwinker:

    Vielleicht meinte VW ja beim GP, wenn sie schon die Warnbeleuchtung in den Türen, die Beleuchtung in der Mittelkonsole "entfeinern", dann fällt es doch dem Kunden gar nicht auf, das es keine Anhängerblinkerkontrolle gibt und hat die Birne gleich mit rausgeschraubt... :D
    [/OT]

    Viele Grüße
    Tilo

    Hallo Bastian,

    Die Steuerkette kann nicht ausleiern und damit die synchronisierung des Motors durcheinander bringen. Sie koennte allenfalls reissen und dann haben wir einen richtigen Salat.

    Wie Olaf schon sagt, dass ist ja das Problem, diese "wartungsfreie" Steuerkette dehnt sich eben doch und dass so weit, dass die Kettenspanner diese Dehnung nicht mehr ausgleichen können. Erste Anzeichen sind dann die Fehlermedungen der Sensoren und die Warnleuchte.

    Der Fehler ist eine Standardmacke des V6, da aber keine Gefahr für Personen besteht erfolgt keine Rückrufaktion zu diesem Fehler.

    Wie die Werkstatt das Getriebe- bzw. Automatiköl wechseln kann ich Dir nicht sagen, da ich selber die Verkleidung unten noch nicht ab hatte.

    VG
    Tilo

    Sie ist doch ein wenig komplexer als die 20er ;)

    Findest Du wirklich? Ich empfand damals den Wechsel von der D60 auf die 1DMK2 recht angenehm, schnelles Bedienkonzept und Handling mit den 3 Knöpfen, der Rest sind 95% nette technische Beigaben&Spielereien...


    Das 500er ist schon super, es kommt darauf an, was du fotografieren willst. Der Preis ist natürlich extrem, aber es ist eben ein Canon L mit IS. Wertverlust gleich "0" €

    LOL ich habe mir mal den Beginn des Threads angeschaut, über ein Jahr dauert der fiskalische Amoklauf im Fotoladen schon an. :D

    Deiner Wertverlusttheorie kann ich nicht zustimmen, je länger die Brennweite desto kleiner wird der Interessentenkreis. Aktuell liegt der Wertverlust beim 500er um die 1000-1500 für "junge" Nichtprofi-Optiken und bei zirka 2000-2500 fürs 600er.
    Eine denkbar ungeeignete Wertanlage...


    VG
    Tilo

    Hallo Bastian,

    Meldung passt zum Steuerkettenproblem:
    17755 Bank 2, Nockenwellenpositions-/ Kurbelwellenpositionssensor falsche Zuordnung

    Welche Teile Du bestellen musst kann ich Dir nicht sagen, weil ich keine Unterlagen der Wechselaktion bekommen habe. Ich glaube es war die Kette plus das Spannsystem.

    Ob Du mit dem Problem 300km weit kommst kann ich Dir nicht sagen, aber das Problem führt m.W. nicht zum Totalausfall.

    Wie gesagt, der Wechsel dauert gut 2 1/2 Tage, weil Motor samt Getriebe raus muss. Kein schöner Anblick... ;)

    Viel Glück
    Tilo

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Antriebskette schon nach 60.000 kms verschlissen ist und dass das hydraulische Kettenanspannungssystem nicht richtig funktioniert.

    Hallo Bastian
    willkommen im Forum...

    Ich gehe mal davon aus, dass Du den V6 Benziner meinst, da ist die Steuerkette eine Schwachstelle.

    Man bekommt z.B. folgende Fehlermeldungen:
    17755 P1347 Bank2,Crankshaft-/Camshaft os.Sens.Sign. Out of Sequence [SIZE=-1]
    [/SIZE]17748 P1340 Crankshaft-/Camshaft Pos.Sens.Signals Out of Sequence
    16395 P0020 -A- Camshaft Pos. Actuator Circ. Bank 2 Malfunction

    Meine Steuerkette kam bei 45TKm und die eines Kollegen bei 50TKm.
    Unruhig lief der Motor nicht spürbar, aber die Warnleuchte fürs Abgassystem leuchtete ständig.

    Der Wechsel der Kette selber ist kein Problem, nur da sie sich zur Windschutzscheibe hin befindet, muss der Motor samt Getriebe aus... :eek:

    VG
    Tilo

    Bis dato hab ich noch keine solche Probleme gehabt.
    Eventuell liegt das an den vielgelästerten Schmutzfängern, die ich drauf habe
    Das die den Wasserschwall fernhalten?

    Wirklich noch nie gehabt? An den Schmutzfängern dürfte es nicht liegen, der Wasserschwall kommt in Pfützen direkt von vorne, was ich bis dato auch nicht kannte.

    Was ich aber wesentlich lästiger finde ist die aerodynamische Fehlkonstuktion der "Spalten" der Motorhaube. Sofern man z.B. Morgentau auf der Motorhaube hat, darf man 4km die Scheibe wischen weil das Wasser nicht sauber weggedrückt wird sondern aus den Rillen rieselt...:zorn:

    VG
    Tilo


    Meinst du den Drehmoment Wandler?

    Jepp so kam es mir vor...
    Das Geräusch konnte ich jederzeit auf der Autobahn reproduzieren und es trat nicht unter Last auf, sondern beim kontinuierlichen Dahincruisen.

    Das Dröhnen hatte was von Resonanz, wobei ich mir damals nicht erklären konnte woher das genau kam. Dass sich zu diesem Zeitpunkt schon reichlich Öl aus der Automatik verabschiedet hat konnte ich nicht wissen.

    VG
    Tilo

    Hallo,
    ich hatte so ein Brummen als nach dem Wechsel der Steuerkette das Automatikgetriebe fehlerhaft eingebaut wurde, dabei ein Simmerring "gekackt" wurde und dann Öl verlor.

    Das Brummen trat nur bei konstanter Drehzahl mit Tempomat um die 120km/h auf.
    Akustisch kam das Dröhnen direkt vom Wandler.
    Nach der Reparatur war es weg...

    VG
    Tilo


    Muss der Freundliche mir einen Ersatzwagen stellen? Das Ganze geht ja über Garantie.

    Hallo Ben,
    Dein :) muss Dir keinen Ersatzwagen stellen.

    Selbst im Rahmen der Mobilitätsgarantie bekommt man nur einen Ersatzwagen für 3 Tage wenn der Wagen liegen bleibt und abgeschleppt werden muss.

    Vielleicht sollte Dein :) die Chance nutzen und Dir per Probefahrt ein weiteres Auto aus der Modellpalette vorzustellen... :D

    VG
    Tilo

    Nur wenn die Flüssigkeit rötlich ist und schmierig, dann ist es die Kühlflüssigkeit.


    Nicht nur, aus leidiger Erfahrung kann ich bestätigen, dass das Automatik-Öl auch rot ist...

    VG
    Tilo

    ps.: Übrigens meiner macht 2 Pfützen. :D


    Wie sieht da Ganze eigendlich aus, wenn ich den Anhöhrungsbogen ausfülle und absteite, kommen dann noch höhere Gebühren auf mich zu?

    Guten Morgen Ben,
    warte erst einmal ab was im Anhörungsbogen steht bzw. ob überhaupt etwas kommt. Sich aufregen hilft nicht, die Herren machen nur ihre Arbeit, das nächste Mal paßt Du bestimmt auf, wie Du Ladung transportierst. :zwinker:
    Ich habe noch einmal nachgeschaut, ein Metermaß brauchen die grünen Männchen nicht, da seitlich keine Stangen rausragen dürfen.

    Höhere Kosten düften neben der Bearbeitungsgebühr nicht anfallen.

    Machen wir doch mal eine Rechnung auf:
    - unzulässige Kopie Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere: je 10€ =20€
    - Ladung nicht verkehrssicher gestaut, weil einzelne Stangen oder Pfähle und andere schlecht erkennbare Gegenstände nicht seitlich hinausragen dürfen =35€
    bzw. Fahrzeug geführt dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte = 20€
    - Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht =25€

    + Bearbeitungsgebühr

    Gesamt: ca.100€

    Jetzt mußt Du abwägen ob Du für die Summe Zeit und Nerven investierst und gegebenenfalls Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung aktivierst oder ob Du die Sache schnell abhakst.

    Punkte dürfte es nicht geben, da Du noch keinen gefährdet hast bzw. die Polizei Dir eine solche Situtation nicht nachweisen kann.

    Knackpunkt m.E. ist die Tatsache dass Du gestanden hast. Da das Fahrzeug führen definitionsgemäß heißt, daß Du daß Auto dafür unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte in Bewegung setzt oder in Bewegung hältst. Im Auto sitzen und telefonieren ist nicht gleichzusetzen mit Fahrzeug führen!

    Shit happens, erwischt worden aber deswegen sollte man sich nicht weiter ärgern, das lenkt nur von den schönen Dingen ab. :winken:

    VG
    Tilo

    p.s. Da ich/wir keine Anwälte sind ist dies keine Rechtsberatung... :D


    Polizisten sollte es nicht möglich sein, durch gezielte Fragen den Sünder zu einem vorsätzlichen Täter machen, den Verkehrsteilnehmern sollte es nicht möglich sein, durch geschickte Argumentation, nicht-beantworten von Fragen und ‚technischen Gründen‘ einer Strafe zu entgehen.

    Die Regeln sind schon eindeutig und wenn beide Seiten sich dran halten gibt es keine Probleme. Der Polizist hatte m.E. schon einen hinreichenden Tatverdacht und hätte Ben über seine Rechte aufklären müssen. Du bist doch gerade in einem Land, dessen Krimis diese Belehrung bei Festnahmen doch berühmt gemacht haben. :zwinker:

    Als normaler Bürger sollte man seine Rechte kennen:
    Wenn man als Beschuldigter von seinem Zeugnisverweigerungerecht nicht Gebrauch macht, dann besteht in Deutschland keine Wahrheitspflicht gegenüber der Polizei. Entgegen den "Sonntagabendtatort"-Stories kann man lügen dass sich die Balken biegen, SOLANGE dabei keine Delikte wie falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Strafvereitelung (§ 258 StGB) berührt werden.


    Fakt ist doch – zumindest in diesem Fall – dass es erstens vorsätzlich war (das hat Ben ja zugegeben) und dass zweitens gefahren wurde, denn irgendwie wird das Auto ja inklusive der Latte in die stehende Position gekommen sein.

    Kann ja alles sein, ABER die Polizei muss für die Strafverfolgung eine geeignete Dokumentation genau im Moment der Tatbegehung vornehmen.

    So wie Ben es darlegt, stand sein Wagen und eine Latte ragte raus. Das ist alles, der Polizist hat nicht gesehen wie er damit im Verkehr unterwegs war!

    Ich bin gespannt was auf dem Anhörungsbogen steht, ich hoffe Ben hält uns auf dem Laufenden...

    Hier noch einige schöne Regel zum Verhalten:
    http://www.jurathek.de/showdocument.p…295&referrer=30
    http://www.jurathek.de/showdocument.p…270&referrer=30

    VG
    Tilo

    …und da wird ständig darüber gejammert, dass unsere Gesetzte immer komplizierter werden, wenn aber ständig solche Schlupflöcher ausgenutzt werden, dann muss das wohl so sein.

    Ich denke, man kann schon davon ausgehen, dass er auch mit dieser Konstruktion unterwegs war und am Straßenverkehr teilgenommen hat.

    Sorry Frank,
    was heißt hier Schlupflöcher? Das ist der Rahmen in dem man sich bewegen darf. Nur kennen etliche diesen Rahmen nicht, da die meisten Verkehrsteilnehmer nicht juristisch und psychologisch geschult sind wie ein Polizist. Viele reden sich angesichts der Uniform obrigkeitshörig schon ohne Grund selber um Kopf und Kragen.

    Nur mal ein paar Beispiele für "übliche Polizeifragen":
    - Wissen Sie warum wir Sie anhalten?
    - Na was haben wir den falsch gemacht?
    - Was meinen Sie mit wie viel wir Sie angehalten haben.

    Falsche Antworten wie: "Ich muss ganz dringend zu einem Termin" usw. bescheren dem Verkehrsteilnehmer dann mal locker den Vorwurf, vorsätzlich und in vollem Wissen gehandelt zu haben.

    So geht es den Polizisten überhaupt nichts an WOHIN Ben fährt, außer er möchte ihm vielleicht netterweise den Weg erklären.

    Wer sagt dass die Männlein in Grün stets und ständig nur als Quasi-Geldeintreiber für den Staat fungieren müssen? Der Polizist hat einen Ermessensspielraum, im dem er im Rahmen der Gefahrenabwehr Ben nett darauf hinweisen kann, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert ist und ihm Möglichkeiten zur Lösung des Problems aufzeigt.

    Und wenn die Herren schon Ordnungswidrigkeiten festhalten, dann wenigstens beweissicher, dass nicht das Geld der Steuerzahler für sinnlose Streitigkeiten verplempert wird.

    VG
    Tilo