Beiträge von Mithrandir

    Moin,

    DAS ist bis dato auch meine primäre Variante gewesen.
    Tut nur leider nicht, wenn man sich die Parkrichtung nicht aussuchen kann (z.B. Runde Camping => voll, dank der Zusicherung nix kaputt zu rangieren die Erlaubnis ganz am oberen Hang der Zeltwiese längs - und damit quer zur Hangneigung - zu parken,) oder will (z.B. Atlanterhavsvegen - einmal einfach auf die Felsen, aber bitte mit Blick auf die Mitternachtssonne).
    Oder aber das Gelände in alle Richtungen 'ein wenig' 'löchrig' ist (diverse Inlandsquerungen in Island u.ä.).

    Und ein wenig Spieltrieb möchte nebenbei auch befriedigt werden. :saint:

    Grüße,
    Jörg.

    P.S.
    Ich hab mich ja in den Jahren mehr als einmal gefragt, warum noch kein Hersteller - Air Ride Show-Fahrwerke mal ausgenommen - auf die Idee gekommen ist, sowas anzubieten => Einparken, Fahrzeug steht (auf Wunsch und soweit möglich) in alle Richtungen wagerecht.

    Moin,

    nachdem mein Dickschiff (V6 TDI mit TerrainTech) sich aus dem Alltagsbetrieb zu Gunsten eines Xpeng G9 verabschieden durfte, und in Zukunft exklusiv als Urlaubs-/Campingsfahrzeug dienen wird, habe ich alte Pläne für eine Fahrwerksmodifikation für den Dachzeltbetrieb wieder aus der Schublade geholt und würde gerne mal Meinungen und/oder Einwände zur technischen Machbarkeit und möglicherweise übersehenen Problemen einholen.

    Vorab: Daß der angedachte Umbau keine Chance auf Zulassungs- und TÜV-Fähigkeit hat ist mir bekannt - dahingehende Anmerkungen sind nicht gefragt.

    Die Idee ist, zwischen die Höhensensoren an den Radaufhängungen und das zuständige Steuergerät ein wenig eigene Elektronik zu hängen mit dem Ziel, die Höhe für jedes Rad einzeln manuell (bzw. automatisiert) regeln zu können um beim Übernachtungsstop (Dachzelt) die lästige, und bei später Ankunft auch die Nachbarn störende, Rangiererei und Bastelei mit Auffahrkeilen zu sparen.

    Angedacht habe ich eine kleine Elektronik, die die (Widerstands-)werte der Höhensensoren als Eingangssignal nutzt. Im normalen Fahrbetrieb gibt Sie diese unverändert über digitale Leiterplattenpotentiometer an das Steuergerät weiter. Im 'Campingmodus' werden die Werte über eine digitale Wasserwagenschaltung am Dachzeltboden und einen Mikrocontroller (ESP32 o.ä.) derart angepaßt, daß sich durch unterschiedliche Höhenstände der einzelnen Räder ein horizontaler Fahrzeugstand ergibt.
    Das ganze wäre mit wenig Aufwand umzusetzen und hätte - für mich - einen großen Nutzwert.

    Hab ich irgendetwas übersehen?

    Grüße,
    Jörg.

    Moin,

    "... auch vom KBA..."
    Und genau DAS ist das Entscheidende. Wenn die Herrschaften sich melden, dann sollte man reagieren.

    Und zu meinem Post weiter oben: Telefonische Aussage des KBA auf die direkte Frage 'Ist der Rückruf überwacht oder nicht und warum ist das entsprechende Feld in der Rückrufdatenbank nicht ausgefüllt?" => "Der Rückruf umfaßt mehrere Motoren in unterschiedlichen Fahrzeugen, nicht für alle Motoren findet eine Überwachung statt."
    Rückfragen zu konkreten Motoren / Fahrzeugen wurden abgeblockt.

    MfG

    Jörg.

    Moin,

    wie im anderen Thread schon erwähnt: das KBA hat für die hier fraglichen Referenznummern den Status (überwacht/nicht überwacht) eben nicht pauschal definiert. Und EA198 Besitzer werden offenbar vom KBA direkt angeschrieben und es wird der verpflichtende Charakter dort explizit erwähnt.
    Von daher mal nix übereilen. Wenn sich die Zulassungsbehörde meldet und eine Durchführung unter Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung widrigenfalls anmahnt, ist immer noch Zeit zum handeln.

    Grüße,
    Jörg.

    Moin,

    die Aussage ist so pauschal falsch!

    Verpflichtend ist das nur, wenn vom KBA überwacht. Und genau hier liegt die Krux: In der Rückrufdatenbank des KBA (Deeplink leider nicht möglich) wird der diesbezügliche Status nicht definiert. Und sowohl die KBA-Referenznummer (14240R) als auch der Aktionscode von VW (23M7) diverse Fahrzeuge und Motoren betrifft dürfte das wohl motorspezifisch sein.
    Dafür spricht außerdem, daß sich im Netz anfragen von Besitzern von Fahrzeugen mit dem EA198 (2.0 TDI) Motor finden, die zu der selben Sachen direkt vom KBA angeschrieben worden sind und bei denen im Anschreiben die verpflichtende Durchführung erwähnt wird.

    Ich für meinen Teil gehe momentan davon aus, daß der Rückruf für die EA198 geschädigten unter überwacht läuft, für die großen Diesel hingegen nicht. Ob ich mich irre merke ich, wenn irgendwann ne Mahnung mit Androhung der Stillegung kommt.
    Dann ist immer noch Zeit zum Handeln.

    Grüße,
    Jörg.

    Moin,


    ...
    Beim T1 FL sass der Sensor hinter dem VW-Logo. Da gab es nie Probleme.

    Wenn man vom dort quasi serienmäßigen Totalausfall bei Temperaturen unterhalb von so -10 - -15°C, der vollkommen blödsinnig gelösten Verknüpfung mit der Getriebesteuerung (Schaltverhalten bei ACC Ausfall) und der bis heute von VW nicht erklärbaren Verknüpfung mit der Kühlerlüftersteuerung (Dauerlauf bei steifen Minusgraden wenn ACC Ausfall) mal absieht, magst du Recht haben.

    Grüße,
    Jörg.

    Moin,

    ist alles plug und play vorhanden.
    Du brauchst lediglich Schublade und Verkleidungsteil - siehe oben.

    Ich hab die bei meinem Dicken (BJ 2009) nachgerüstet und würde es heute nicht wieder tun.
    Geht relativ schwer rein und raus und der Nutzen ist arg beschränkt.

    Grüße,
    Jörg.

    Moin

    kurz und knapp: Dummfug - der Beifahrer darf so viele Blitzerwarner mitführen und bedienen wie er will. Sehr zum Leidwesen der Rennleitung.

    Zum Ausgangsthema: Fürs 510 im T1 gibts exteren Androidboxen - ob's sowas auch für's 850er gibt? Keine Ahnung. Wäre aber die Lösung für das Problem.

    Grüße, Jörg.

    Moin,

    such dir einen Händler der zumindest in erster Näherung weiß, wie er seine Software zu bedienen hat.
    Als ich meinen Dicken gekauft habe war u.a. dieses Gitter auf der Fahrerseite defekt (zwei Stege ausgebrochen) -ausgebaut, Nummer gesucht, Nummer bestellt und am nächsten Tag Teil in der Hand gehabt.

    Ansonsten: das Teil hört auf die irreführende Bezeichnung Dichtung. Der Nummer nach suchst du das Teil für die rechte Seite (die linke Seite hört auf die 7L0 819 297 A).

    Grüße,
    Jörg.

    P.S.
    Kleine Hilfestellung.

    Moin,

    Die Lichtmaschine kann nicht später zuschalten, da sie mit dem Riementrieb am Motor fix angetrieben wird, d.h. wenn der Motor läuft, dann läuft auch die Lichtmaschine.
    ...

    Rein mechanisch gesehen hast du Recht. Wenn allerdings aus welchem Grund auch immer die Kommunikation mit dem Bordnetz nicht stimmt (Lastsignal, DF) kann es zum beschriebenen Effekt kommen: Die LiMa dreht zwar (zwangsläufig) liefert aber effektiv keine Spannung. Mein Dicker spielt das Spiel schon seit ich ihn habe: beim Start mit warmen Motor braucht es einen kurzen Gasstoß um die LiMa zum arbeiten zu bewegen. Der Regler hat's hinter sich - Df liefert kein lastabhängiges Signal mehr sondern fix 33%. Allerdings ist angesichts des Arbeitsaufwands der Leidensdruck bei mir bis jetzt noch nicht groß genug um den zu wechseln - der Neue liegt seit zwei Jahren in der Garage.


    @T Rex V8:
    Verdächtige in dem Fall (in der Reihenfolge): Kabel DF <=> Steuergerät; Regler (bzw. ganze LiMa bei wassergekühlter selbiger ohne separat wechselbarem Regler; Steuergerät (unwahrscheinlich).

    Grüße,
    Jörg.

    Moin,

    definitiv zu teuer - bei mobile finden sich derzeit mindestens vier deutsche V6 FL für (knapp) <10t€ die zumindest einen Blick Wert sein dürften - 2 davon zwar mit >200.000km aber dafür vom Händler und mit Gewährleistung.

    Grüße,
    Jörg.

    P.S.
    Ach ja: wenn du derart knapp kalkulierst würde ich a) die Finger vom Luftfahrwerk lassen und b) die Entscheidung Touareg evntl. noch mal generell überdenken. Insbesondere die frühen Jahrgänge bis 2005 können sonst schnell zum finanziellen Fiasko werden.

    Moin,

    die aus meiner Sicht langfristig ökonomischste und nebenbei auch harmonischste Variante dürfte ein T1 FL aus 2008 oder 2009 mit dem V6 TDI Version CASA sein. Ob Automatik oder nicht ist im Prinzip Geschmachssache, ich würde nicht drauf verzichten wollen.

    Der V6 ist ab der CASA Version im von den Kinderkrankheiten der früheren Ausbaustufen (BKx) geheilt (Stichwort: Injektoren), die potentiellen Restprobleme (Drallklappengestänge, gelegentlich AGR Kühler) sind überschaubar und in Eigenregie behebbar. Der R5 paßt von der Laufkultur und Leistung her imho nicht wirklich zum Touareg und ist keineswegs robuster oder standfester als der V6 (Stichworte: PD Injektoren u. Nockenwelle, Laufflächenbeschichtung bei falschem Öl und einige andere Kleinigkeiten).

    Grüße,
    Jörg.

    P.S.
    Der V6 muß für die allermeisten denkbaren Arbeiten nicht raus.

    P.P.S.
    * 180 km/h ist mit 2,5t Lebendgewicht nicht mehr 'gemütlich' sondern nahe der Vmax.
    * Bei auch nur gelegentlichem Hängerbetrieb: in jedem Fall V6.

    Moin,

    Hallo,

    EPA hat am 20.11.2015 veröffentlicht, dass VW und Audi erklärt haben, dass alle 3l TDI-Motoren ab 2009 affected sind. Dort nachzulesen.
    In EU mag man das wohl noch nicht zugeben.
    Fragt ja auch keine staatliche Stelle danach...

    Unfug - die Aussage der EPA bezieht sich einzig und allein auf den amerikanischen Markt. Dort hat(te) der T1FL mit V6TDI ein AdBlue System und ist dementsprechend wohl betroffen: 'Verringerte AdBlue Einspritzmenge im Regelbetrieb ...'.

    Der 'normale' 'europäische' V6TDI ist nach allem was man bisher weiß nicht betroffen.

    Grüße,
    Jörg.

    Moin,

    Servus,

    ...
    Der Quittungston ist und bleibt in D verboten (siehe hierzu auch §38b StVZO u.a. "akustische Schließrückmeldesysteme")
    ...
    Da die TF keine illegalen Modifikationen unterstützen, behalten wir uns vor, entsprechende Anleitungen zu solchen Dingen jederzeit kommentarlos zu löschen - was wir auch tun werden. Ich bitte also, sich besser gleich auf legale Dinge zu beschränken oder so etwas - wenn es denn partout sein muss - alternativ außerhalb dieses Forums zu diskutieren.

    Danke für die Beachtung und Grüße
    Robert

    Dumm nur daß der Touareg eine EU Betriebserlaubnis hat und damit für ihn die StVZO, hier insbesondere der zur Debatte stehende § nicht (alleine) maßgebend ist. Und nach EU Zulassungsrichtlinien sind Quittungstöne eben nicht verboten. Freundlicherweise verweist der fragliche Paragraf auch gleich noch auf die betreffende EU Direktive (74/61/EEC), die die Höherrangigkeit des EU Rechts in diesem Punkt klar stellt.
    Von daher ist die Frage vollkommen legitim - genauso wie die serienmäßig zumindest optional aktivierbaren Quittungstöne bei etlichen Marken.
    Inwieweit das ganze dann hinsichtlich §1 STVO und Consorten (Schallzeichen etc. pp.) mit nationalem Recht vereinbar ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Grüße,
    Jörg.