Hi,
zunächst stellt sich die Frage was bei dir ein Teilegutachten ist. Ist das ein Festigkeitsgutachten welches allgemein die Felge beschreibt? Oder ist es eine ABE welche die Felge am Fahrzeug mit der von dir gewünschten Reifenkombination erlaubt?
Wenn es eine ABE ist, dann ist die Sache unkritisch. In der ABE steht, ob eine Vorführung bei einer Prüforganisation überhaupt notwenig ist, oder ob es ausreicht die ABE mitzuführen.
Weiterhin wird jeder Prüfer nach Prüfung der in der ABE beschriebenen Auflagen (z.B.: Tachoangleichtung, Abdeckung der Lauffläche, Freigängigkeit im Radhaus) die Kombination abnehmen und dir eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ermöglichen. Der Prüfer kann übrigens bei der Abnahme selbst bestimmen, ob die Eintragung in die Fahrzeugpapiere unverzüglich oder bei der nächsten Änderung (z.B.: Halterwechsel oder Wohnortwechsel) zu erfolgen hat.
Wenn es "nur" ein Festigkeitsgutachten ist, dann läuft die Sache etwas anders. Nicht alle Prüfer dürfen Einzelgutachten erstellen. D.h. du brauchts einen Prüfer der das auch darf. Dann muss der Prüfer das auch wollen. Und dann wird er alle technisch relevaten Daten (z.B.: Traglast, ET etc.) der Felgen und des Fahrzeugs vergleichen. Eventuell hat er ein Vergleichsgutachten einer Originalfelge an der er sich orientieren kann. Sollte alle Werte gleich oder besser als die Werte eine Originalfelge sein, dann ist die Wahrscheinlihckeit groß, dass er dir ein positives Einzelgutachten für die Kombination gibt.
Zur deiner Frage bezüglich der vorhanden Rad/Reifenkombinationen: Diese sind zu streichen sobald eine Tachoangleichung erforderlich ist. Im Mäzenbereich des Forums siehe hier habe ich dazu eine Anleitung gepostet. In dieser beschreibe ich die Eintragung von 275/65 R17 (7% größerer Abrollumfang als Originalbereifung) auf dem 7L und 7P unter Beibehaltung der vorhandenen Rad/Reifenkombinationen.
Gruß Peter