Hallo Cris,
vielen Dank für diese wertvolle technische Einschätzung. Klingt logisch, was du schreibst. Es waren an dem Tag gemäßigte Temperaturen, und es war auch alles trocken. Also ging alles problemlos, trotz dieser Warnung Fehlerspeichereintrages. Wenn es mal nass ist oder friert, ist also mit Funktionsstörungen zu rechnen, wenn mutmaßlich die Heizung der Laser-Distanzregelung defekt ist ![]()
Hallo Frank,
Vielen Dank für den Tipp. So haben wir es dann gemacht: Eine kurze knackige Email, er möge doch diesen Passus aus den Vertragsdokumenten streichen, dann kaufen wir den Wagen.
Telefonisch hat der Verkäufer des Audi-Autohauses dem auch zugestimmt
. Somit dürfte ja nun alles in trockenen Tüchern sein? Weit gefehlt...
Nach dem Telefonat kam das Auto in die Werkstatt. Gegen Mittag kam dann folgende E-Mail:
Zitatanbei wie besprochen das Diagnoseprotokoll nach Löschen des Fehlerspeichers. Wie von mir bereits angenommen, befinden sich aber nach wie vor Fehler im Diagnoseprotoll welche nicht zu löschen sind.
Leider ist es somit nicht möglich, den Satz aus dem Kaufvertrag zu entfernen „elektronische Fehler im Fehlerspeicher sind dem Kunden nach Fehlerspeicherauslesung bekannt und werden akzeptiert“
Bitte geben Sie mir eine kurze Info, ob Sie das Fahrzeug trotz der Fehler im Diagnoseprotokoll kaufen möchten.
Vielen Dank.
Im Anhang der Email waren die ersten 13 Seiten eines 38-seitigen Diagnoseprotokolls, ausgelesen mit einem Diagnose-Interface VAS 6154A.
Die Fehler in den Adressen A5, C6 und 19 waren die gleichen, die ich mit meinem VCDS HEX-V2 ausgelesen habe. Die Adresse CD (Laser-Distanzregelung) mit dem Fehler des Heizelementes war im gekürzten Fehlerprotokoll nicht enthalten.
Bei älteren Audis, z.B. beim Audi A6 C6, konnte man dieses Heizelement, damals noch vor dem Radarsensor, separat erwerben (die gingen auch öfters mal kaputt). Nun scheint es mir, als sei das Heizelement und die Laser-Distanzregelung ein einziges Teil - und der Austausch dementsprechend teuer:
Bildquelle: https://www.audi-mediacenter.com/de/audi-techni…enzsysteme-7184
Nur der Vollständigkeit halber: Die Restkapazität der Batterie nach 146.000 km soll nicht 93 kWh, sondern 93% betragen haben (also brutto ca. 88 kWh).
Und im ersten Beitrag war ein kleiner Tippfehler: Die TN des Steuergeräts für die Laserdistanzregelung lautet 4KE 907 639 F.
Ich denke, wir werden von diesem Wagen aufgrund des Verhaltens des Verkäufers und der Ausschlussklausel, mit der wohl die gesetzliche Gewährleistung umgangen werden soll, Abstand nehmen müssen ![]()
Schade, denn das Autohaus hat an sich einen seriösen Eindruck gemacht. So kann man sich täuschen.