Hallo zusammen,
beim ADAC gibts einen recht aktuellen Artikel von 01/2025 zum Thema.
Daraus kann man verschiedene Sachen zu "hochwertigen" Kameras lesen. In vielen anderen Ländern soll z.B. die Auflösung gering sein und damit wird wohl eher eine billige Kamera gemeint sein die zu verwertbaren Aufnahmen taugt. Hier u.a. in Deutschland soll eine Kamera anlassbezogen aufnehmen. Das erfüllen die ganz billigen Kameras evtl. nicht da eine durchgängige Aufnahme erzeugt wird ohne weitere Kriterien. Es sollen die Aufnahmen recht schnell wieder überschrieben und gelöscht werden. Ein Crash oder eine harte Bremsung löst in den guten Kameras eine Markierung und einen Löschschutz für die betroffene Datei aus. Das sind dann diese 1,2 oder 5 Minutenschnipsel. Damit kann man wohl von einer anlassbezogenen Aufnahme sprechen. Außerdem haben diese Kameras einen Aus-Schalter und sind daher auch nicht unweigerlich immer im Betrieb bzw. der Nutzer kann diese bei Bedarf einfach abschalten.
Letztendlich entscheidet der Richter ob er Bilder einer solchen Kamera zulässt oder nicht und da ist manchmal "Haben" besser als "Brauchen" ![]()